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Aktuell 2019 / 2020

 

Wir verabschieden unsere Viertklässler mit einem besonderen Gruß

 

 


 

 

Briefe an die Eltern und Kinder von der Schulsozialarbeiterin Frau Coello und der sozialpädagogischen Fachkraft Frau Seeck-Wiedemann

Newsletter I

Newsletter II

Newsletter III

Newsletter IV

Newsletter V

Newsletter VI

Newsletter VII


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18.06.2020

Liebe Eltern,

am Ende des sehr herausfordernden Schuljahres 2019/2020 möchte ich mich ganz herzlich im Namen des gesamten Kollegiums bei Ihnen bedanken, da Sie das Schulleben durch Ihre engagierte Mitarbeit immer wieder bereichert haben und gerade in den letzten Wochen viel Flexibilität und Verständnis in dieser besonderen Situation gezeigt haben. Wie ein „verantwortungsvoller Normalbetrieb“ nach den Sommerferien konkret aussehen wird, kann ich Ihnen leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen – Sie werden selbstverständlich am Ende der Sommerferien über die Klassenleitungen informiert, wie der Schulbetrieb an den Grundschulen ab Mitte August – abhängig von den Infektionszahlen - ablaufen wird.

Auch dem Förderverein möchte ich an dieser Stelle herzlich danken, dessen Vorstand eine tolle Arbeit geleistet hat; mitfinanziert wurden das Theaterstück „Mein Körper gehört mir“, neue Klassenlektüren, Mund-Nase-Schutz für Kinder und diverse Anschaffungen für die Schule (Spielmaterial für die Pause und den Schulgarten usw.)

Bevor nun die Sommerferien beginnen, hier noch einige Informationen zur personellen Besetzung: Frau Frank kehrt nach den Sommerferien aus der Elternzeit mit halber Stelle an unsere Schule zurück und wird die zukünftige Klasse 3a (ihre ehemalige Klasse) leiten. Frau Bremer wird die Schule nach ihrer einjährigen Abordnung leider wieder verlassen, sodass die zukünftige Klasse 3c von Frau Wolter geführt wird. Frau Lamm, Frau Leiting, Frau Schmalenberg, Frau Schatz, Herr Granderath und Herr Gruß werden im neuen Schuljahr im Rahmen von befristeten Verträgen an unserer Schule weiter tätig sein können. Frau Kosche verlässt unsere Schule leider aus persönlichen Gründen. Frau Poth wird im Schuljahr 2020/201 ein Sabbatjahr einlegen und Frau Stadler ist seit Mitte Mai im Mutterschutz.

Am Donnerstag, dem 25.06.20, findet für die vierten Schuljahre eine etwas andere Zeugnisübergabe statt: Die Klassen erhalten ihre Zeugnisse von 13.30 Uhr bis 14 Uhr in getrennten Bereichen auf dem Schulhof. Aufgrund der Vorschriften des Ministeriums und zur Wahrung des Infektionsschutzes ist die Teilnahme eines Elternteils gestattet (falls wir bei schlechtem Wetter in die Turnhalle ausweichen müssen), jedoch darf die Zeugnisübergabe keinen „Event-Charakter“ haben bzw. dem geselligen Zwecke dienen. Bitte achten Sie darauf, sich vor Betreten des Schulgeländes die Hände zu desinfizieren und einen Mundschutz zu tragen.

Der Unterricht schließt am letzten Schultag, Freitag, dem 26.06.2020, aufgrund der allgemeinen Zeugnisausgabe zu unterschiedlichen Zeiten (der Schulbus fährt immer im Anschluss an das Unterrichtsende für den jeweiligen Jahrgang; OGS und Betreuung finden wir gewohnt statt) Achtung: Der letzte Bus fährt an diesem Tag bereits um 12 Uhr!

Jahrgang 1: Unterrichtsschluss am letzten Schultag um 10.00 Uhr
Jahrgang 2: Unterrichtsschluss am letzten Schultag um 10.40 Uhr
Jahrgang 3: Unterrichtsschluss am letzten Schultag um 11.20 Uhr
Jahrgang 4: Unterrichtsschluss am letzten Schultag um 12.00 Uhr

Die Schule beginnt dann wieder am Mittwoch, dem 12.08.2020.
Abschließend möchte ich dringend an alle Kinder (und Eltern) appellieren, die ausgeliehenen Bücher aus der Schulbücherei bis zu den Sommerferien zurückzugeben. Die „Mahnlisten“ in den einzelnen Klassen sind leider sehr lang!
Sollte Ihr Kind ein Knittcool-Shirt oder Jacke besitzen, die zu klein geworden ist bzw. die nach dem 4. Schuljahr nicht mehr benötigt werden, würde sich Frau Seeck-Wiedemann sehr über die Spende der Schulkleidung freuen, da sie damit Kinder unterstützen kann, deren Eltern sich dies nicht leisten können – vielen Dank im Voraus!

Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern im Namen des gesamten Lehrerkollegiums, des OGS- und Betreuungs-Teams und der Schulsozialarbeiterin erholsame Ferien und einen hoffentlich ruhigen Start in das neue Schuljahr.


10.06.2020

Normaler Schulbetrieb ab 15.06.2020

Liebe Eltern,
wie Sie bereits am Freitag erfahren haben, dürfen wir uns auf den Weg machen, ab dem 15.06.2020 wieder „Normalität in der Schule“ zu leben. Wir sind angehalten, eine Durchmischung der einzelnen Klassen zu vermeiden, sodass wir weiterhin eine versetzte Pausenregelung und unterschiedliche Unterrichtszeiten sowie feste, klassenbezogene Gruppen im Betreuungsbereich haben werden. Alle Klassen werden ab Montag, 15.06.2020 bis Freitag, 26.06.2020 wieder täglich Unterricht bei der Klassenleitung haben. Aufgrund der besonderen Situation des Schulbusspezialverkehrs richtet sich der gestaffelte Unterrichtsbeginn nach den neuen Buszeiten (siehe Busplan Stufe 1, Busplan Stufe 2, Busplan Stufe 3, Busplan Stufe 4).
Folgende Unterrichtszeiten sind für die einzelnen Jahrgänge vorgesehen:


Stufe 1: Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr (offener Beginn zwischen 7.35 und 7.50 Uhr) Unterrichtsende um 12 Uhr
Stufe 2: Unterrichtsbeginn um 8.30 Uhr (offener Beginn zwischen 8.15 und 8.30 Uhr) Unterrichtsende um 12.40 Uhr
Stufe 3: Unterrichtsbeginn um 9.10 Uhr (offener Beginn zwischen 8.55 und 9.10 Uhr) Unterrichtsende um 13.20 Uhr
Stufe 4: Unterrichtsbeginn um 9.50 Uhr (offener Beginn zwischen 9.35 und 9.50 Uhr) Unterrichtsende um 14.00 Uhr


AUSNAHME: Am letzten Schultag (Freitag, den 26.06.2020) findet aufgrund der allgemeinen Zeugnisausgabe verkürzter Unterricht statt – hierzu erhalten Sie noch eine gesonderte Mitteilung!
Wir bitten darum, dass Ihr Kind den Schulhof ohne Ihre Begleitung mit einem Mund-Nase-Schutz (MNS) betritt und sofort in dem ausgewiesenen Zeitfenster (!) mit Abstand den Klassenraum aufsucht. Auch bei der vorherigen Busfahrt besteht selbstverständlich weiterhin Maskenpflicht. Ein Aufenthalt auf dem Schulhof oder Warten auf eine Freundin/einen Freund ist bitte zu unterlassen – auch ein frühzeitiges Erscheinen ist leider nicht möglich!
Im Klassenraum werden zuerst die Hände gewaschen. Danach wird der Platz aufgesucht und der MNS kann abgesetzt werden. In den Klassenräumen gibt es keine Abstandsregelung mehr. Bei durchschnittlich 25 Kindern pro Raum ist dies gar nicht mehr möglich. Die Klassenräume werden weiterhin täglich gründlich gereinigt und regelmäßig während des Unterrichtes gelüftet. Die Pausenzeiten werden im 20-Minuten-Rhythmus klassenweise in getrennten Bereichen auf dem Schulhof abgehalten, damit eine Durchmischung der Lerngruppen vermieden wird.
Der Normalbetrieb bedeutet, dass die Notbetreuung endet, OGS und Betreuung wieder unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten unter Einschränkungen stattfinden (siehe gesonderte Abfrage von Frau Michailidou und Frau Hasse). Die Gruppen werden aufgrund der neuen Vorgaben im Klassenverband und zum Teil in den Klassenräumen betreut. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind ab, ob es nach Unterrichtsschluss alleine nach Hause geht, den Bus nutzt oder noch weiterhin in der Schule betreut wird. Gerade für die jüngeren Jahrgänge wäre es nach unseren Erfahrungen an den Präsenztagen hilfreich, wenn die Klassenleitung gesondert vorab informiert wird, da die Kinder z. T. nicht wussten, ob sie noch weiter in der Schule bleiben sollen. Vielen Dank!
Mit dem Beginn des Normalbetriebes ist auch die letzte Sommerferienabfrage für die OGS hinfällig – ob noch weitere Betreuungsmaßnahmen während der Ferien vom Ministerium organisiert werden, ist mir derzeit nicht bekannt. Daher gilt wieder die ursprüngliche Öffnungszeit in den ersten drei Sommerferienwochen nur für OGS-Kinder. Wenn sich diesbezüglich bei Ihnen etwas verändert hat und Sie keine OGS-Betreuung mehr für die ersten 3 Wochen der Sommerferien benötigen, dann teilen Sie das bitte in der OGS zeitnah telefonisch oder ebenfalls per Mail mit.
Wir hoffen alle sehr, dass Ihre Kinder und auch alle Kollegen/innen gesund bleiben und wir die Zeit bis zu den Sommerferien noch gut bewältigen. Sicher ist der volle Schulbetrieb unter diesen Umständen eine große Herausforderung und birgt meiner Meinung nach auch Gefahren. So sehr wir darauf achtgeben, dass sich Kinder aus unterschiedlichen Klassen nicht über den Weg laufen, lässt sich das aber nicht hundertprozentig verhindern. Allein der Gang zur Toilette kann nicht lückenlos kontrolliert werden.
Es gilt weiterhin: Mit ärztlichem Attest können Sie Ihr Kind vom Unterricht befreien. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Antje Grüneklee (Rektorin)


05.06.2020

Liebe Eltern,

heute erhalten Sie einen Auszug aus der 23. Schulmail des Ministeriums mit Informationen über das weitere Vorgehen im Schulbetrieb. Die vollständige Mail finden Sie auf der Seite des Schulministeriums.
Ich werde Sie zeitnah in einer weiteren Mail darüber informieren, wie wir die Vorgaben ab dem 15.06.2020 für uns umsetzen werden.

Auszug aus der 23. Schulmail:

"Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (23. SchulMail): Veränderte Pandemie-Lage in Nordrhein-Westfalen und Auswirkungen auf den Schulbetrieb ab dem 15. Juni 2020

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und Sachlage hält die Landesregierung – auch in Kenntnis des damit verbundenen organisatorischen Aufwands - die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen bzw. an den Schulen der Primarstufe ab dem 15. Juni 2020 für geboten.


Ab Montag, 15. Juni 2020, gilt daher Folgendes:

I.Weitere Öffnungen in den Schulen der Primarstufe

In den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. Unterrichtskürzungen sind dann in Erwägung zu ziehen, wenn dies aufgrund von Personalmangel unvermeidbar ist. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Ausweitung des Unterrichts gleichmäßig teilhaben. Auf diese Weise erleben alle Schülerinnen und Schüler, auch jene mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an den verschiedenen Förderorten vor Beginn der Sommerferien wieder den vertrauten Unterricht im Klassenverband und damit ein Stück schulische Normalität. Zudem können in dieser Zeit Erfahrungen der zurückliegenden Wochen gemeinsam aufgegriffen und weitere Erfahrungen mit Blick auf das kommende Schuljahr gesammelt werden. Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte und letztlich für uns alle ist dies vor allem aber auch ein Signal, dass Schule nach dem Ende der Ferien so normal wie möglich wieder stattfinden soll.

Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden. Dies ist in der Primarstufe wegen des vorherrschenden Unterrichts im Klassenverband und wegen des Klassenlehrerprinzips, das zusätzliche Fluktuation vermeiden hilft, mit pädagogischen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen gut vereinbar.

Für den Schulalltag bedeutet dies:

Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten. Wichtig ist die Dokumentation der Anwesenheit und der jeweiligen Gruppenzusammensetzung, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen.

Durch die Nutzung fest zugewiesener Räume sind tägliche Zwischenreinigungen nicht erforderlich. Allerdings ist auf eine regelmäßige Durchlüftung zu achten. Die Schulträger gewährleisten in Abstimmung mit der Schulleitung den erforderlichen Hygienestandard auch bei Vollbetrieb. Die Schulleitungen ihrerseits dokumentieren die aus Anlass eines erweiterten Schulbetriebs gegebenenfalls zusätzlich getroffenen Maßnahmen im Hygieneplan (§ 36 Infektionsschutzgesetz).

Überall dort, wo den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020. Kann eine weiterführende Schule für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ein volles Unterrichtsangebot nicht gewährleisten, wird die Notbetreuung in diesen Schulen für nicht beschulte Kinder fortgesetzt.

Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wiederaufgenommen. Einschränkungen wird es ggf. durch die Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten geben müssen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden.

Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben. 

II.Teilnahme am Unterricht bei erweitertem Schulbetrieb

Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: 

Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Es gelten – wie bisher schon - die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorerkrankung zu dokumentieren."


Vielen Dank für Ihr Verständnis, Vertrauen und Unterstützung jeglicher Art.


28.05.2020

Liebe Eltern,
aufgrund von vermehrten Anfragen informiere ich Sie hiermit darüber, dass am Dienstag, dem 02.06.20, aufgrund des offiziellen Ferientags in NRW keine Notgruppen bzw. Präsenzunterricht an Schulen angeboten werden und der Schulbus nicht fährt.
Die OGS hat zu den bekannten Ferienöffnungszeiten von 8-16 Uhr geöffnet -  wir möchten Sie bitten, Ihren Bedarf genau zu prüfen und Frau Michailidou schnellstmöglichst eine Rückmeldung zu geben, falls Ihr Kind am Dienstag kommen wird:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Es gelten weiterhin die besonderen Vorgaben in Bezug auf Hygiene, Gruppengrößen, Mundschutz-Pflicht, Abstandsregelung etc.

Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 wurden im Eilauschuss der Schulkonferenz wie folgt terminiert:

  • Freitag, den 12.02.2021
  • Rosenmontag, 15.02.2021 (Brauchtumstag)
  • Dienstag, 16.02.2021
  • Freitag, den 14.05.2021

Ich wünsche Ihnen schöne Pfingsttage!


20.05.2020

WICHTIG: Abfrage Betreuungsbedarf in den Sommerferien Rückgabefrist bis 28.5.2020

Liebe Eltern,
das Schulamt Düsseldorf bittet alle Grundschulen darum, eine Abfrage zu starten, wie der konkrete Betreuungsbedarf während der Sommerferien an den einzelnen Schulstandorten voraussichtlich aussehen wird, um diese Prognose dem Ministerium weiterzuleiten. Seitens des Ministeriums gibt es leider noch keine Vorgaben, ob die Notgruppen-Regelung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, während der Ferienzeit weiter aufrechterhalten bleibt.
Wir gehen davon aus, dass die OGS im Notbetrieb in den ersten drei Ferienwochen (vom 29.06.-17.07.2020) zwar geöffnet hat, jedoch weiterhin die besonderen Vorgaben in Bezug auf Hygiene, Gruppengrößen, Mundschutz-Pflicht, Abstandsregelung etc. wegen COVID-19 eingehalten werden müssen. Das heißt konkret, dass ein Ferienprogramm, wie Sie es aus den vergangenen Jahren gewohnt waren, nicht durchführbar ist und auch keine Ausflüge oder Angebote von externen Anbietern stattfinden dürfen. Auch wird es eine gesonderte Regelung in Bezug auf die eingenommenen Mahlzeiten geben, die separat bezahlt werden müssen.
Bitte teilen Sie uns über die Klassenleitungen mit, in welchem Umfang Sie voraussichtlich eine Betreuung Ihres Kindes unter diesen Voraussetzungen benötigen - dies gilt nach aktuellen Vorgaben nur für die Kinder, die einen OGS-Platz inne haben. Bitte prüfen Sie Ihren Bedarf sehr genau und geben Sie Ihrem Kind diese Abfrage an dem nächsten Präsenztag mit in die Schule oder schicken Sie diese per Mail an die Klassenleitung. Fehlanzeige ist unbedingt erforderlich!

Ein schönes langes Wochenende wünscht

Antje Grüneklee


Ich benötige keine Betreuung während der Ferienzeit.
Ich benötige Betreuung an folgenden Tagen:_________________________
Name: ____________________________ Klasse: ___________

 


15.05.2020

Liebe Eltern,
die ersten Präsenztage aller Jahrgangsstufen liegen nun hinter uns, und wir waren insgesamt überrascht und sehr erfreut, wie diszipliniert und gelassen die Kinder mit dieser neuen Situation des Unterrichts umgegangen sind. Wir hoffen natürlich sehr, dass durch diese strikte Einhaltung aller Vorgaben die Infektionszahlen weiterhin minimiert werden können. Das Kollegium steht vor vielen, neuen Herausforderungen und sicherlich sind noch nicht alle Fragen – vor allem was die Zukunft betrifft – hinreichend beantwortet.

Fest steht allerdings, dass wir in diesem Schuljahr auf viele lieb gewonnenen Rituale und Festivitäten verzichten müssen. So findet das Singpausenkonzert nicht statt, das Sportfest und der Wandertag dürfen nicht durchgeführt werden und auch die Verabschiedung der vierten Schuljahre im Rahmen einer Musical-Aufführung muss leider abgesagt werden. Wir alle sind sehr traurig über diese notwendige Entscheidung, hoffen aber sehr, dass wir mit den Klassenleitungen der vierten Schuljahre und den Elternvertretern einen Weg finden, den Viertklässlern trotz der schwierigen Zeiten einen schönen Abschied von der Grundschule im Sommer zu gestalten. Ob unser Schulfest im September stattfinden darf, kann momentan noch nicht beantwortet werden. Auch wird die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz nicht tagen können, sondern alle zum jetzigen Zeitpunkt notwendigen Beschlüsse werden im Eilauschuss getroffen.

Besonders freue ich mich, dass seit Ende April Frau Kirchgäßner wieder ihren Dienst aufgenommen hat und uns in dieser schwierigen Zeit des Präsenzunterrichts tatkräftig unterstützt. Frau Haupt und Frau Dornscheidt haben das Kollegium hingegen verlassen.

Bezüglich der Elternsprechtage, die für Ende April terminiert waren, haben Sie die Möglichkeit, die Klassenlehrer/Innen per Mail zu kontaktieren, wenn Sie dringenden Gesprächsbedarf haben und einen Telefontermin bezüglich des Leistungsstands Ihres Kindes wünschen. Bitte haben Sie Verständnis, dass weiterhin keine persönlichen Gespräche in der Schule stattfinden können, zumal der Zutritt auf das Schulgelände derzeit beschränkt ist, um die Anzahl an Personen möglichst gering zu halten.

Eine wichtige Änderung in Bezug auf die Ausbildungsordnung Grundschule erreichte uns in den letzten Tagen:
㤠8a Sonderregelungen im Schuljahr 2019/2020 zu Versetzungen, Zeugnissen, Wiederholungen

(1) Die Schülerinnen und Schüler werden auch dann in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind.
(2) Die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 beschreiben unter Berücksichtigung der Entwicklung und der Leistungen im gesamten Schuljahr die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Entsprechend § 6 können die Zeugnisse in Klasse 2 und 3 Noten für die Fächer enthalten, in Klasse 4 müssen sie diese enthalten.
(3) Die Klassenkonferenz soll den Verbleib in der Schuleingangsphase oder der bisherigen Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer unterrichtet und berät die Eltern über diese Empfehlung.
(4) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern ein zusätzliches Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben, die Klasse 3 oder 4 freiwillig wiederholen oder im Schuljahr 2020/2021 freiwillig von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase oder von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann.
(5) Eine freiwillige Wiederholung oder ein freiwilliger Rücktritt wird nicht auf die Höchst-verweildauer in der Grundschule oder der Sekundarstufe I angerechnet. Dies ist zu dokumentieren.“

Schließlich möchte ich alle Eltern aus den Klassen 1-3 bitten, den in der Schulkonferenz beschlossenen Elternanteil für das Büchergeld im Schuljahr 2020/2021 in Höhe von 12 € bereits vor den Sommerferien zu bezahlen, damit wir die Schulbücher in den Ferien bestellen und die Rechnungen begleichen können. Bitte geben Sie zum nächsten Präsenztag das Geld passend in einem verschlossenen Umschlag mit Name und Klasse Ihres Kindes versehen bei dem/der Klassenlehrer/in ab. Vielen Dank!
Eltern, die von der Zahlung des Beitrags befreit sind, müssen daran denken, aktuelle Bescheinigungen (BuT, Arge, Düsselpass oder Jobcenter) einzureichen. Liegen diese bis zum 1.6. nicht vor, sehen wir uns leider gezwungen, den vollen Betrag zu erheben. Ich hoffe weiterhin, dass wir diese besondere Zeit gemeinsam gut meistern werden!

A. Grüneklee


07.05.2020

Liebe Eltern,

wie gestern von der Regierung und in der 20. Schulmail verkündet, werden ab Montag, 11. Mai 2020, tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet, sodass jedes Kind bis zu den Sommerferien voraussichtlich an sieben Tagen zur Schule kommt. Für Ihre Planungssicherheit haben wir folgende Tage für die einzelnen Klassenstufen festgelegt (vorbehaltlich der Infektionszahlen bzw. neuere Vorgaben der Regierung). An den anderen Tagen findet das bisher bekannte Distanzlernen über itslearning weiter statt bzw. kann Ihr Kind nach Anmeldung und Nachweis eines systemrelevanten Berufs die Notgruppe besuchen):

1.Schuljahre: 14.05., 20.05, 28.05., 05.06., 12.06., 18.06., 24.06., Zeugnisausgabe am 26.06.
2.Schuljahre: 13.05., 19.05., 27.05., 04.06., 10.06., 17.06., 23.06., Zeugnisausgabe am 26.06.
3.Schuljahre: 12.05., 18.05., 26.05., 03.06., 09.06., 16.06., 22.06., Zeugnisausgabe am 25.06.
4.Schuljahre: 11.05., 15.05., 25.05., 29.05., 08.06., 15.06., 19.06., Zeugnisausgabe am 25.06.
Der Unterricht findet an den jeweiligen Tagen von 8.15-11.45 Uhr statt (offener Beginn ab 8 Uhr).

Der Schulbus fährt nach einem gesonderten Plan (siehe Anlage) – denken Sie auch hier an die Maskenpflicht für Kinder!
Der bewegliche Ferientag am Freitag, dem 22.05., bleibt unterrichtsfrei – an diesem Tag findet auch keine OGS oder Notgruppenbetreuung statt. Das gilt auch für die anderen Feiertage und an den Wochenenden. Das ursprünglich geplante Sportfest am 12.06. und der Wandertag am 22.6. entfallen, stattdessen finden an diesen Tagen ganz normaler Präsenzunterricht statt.
Alle weiteren Vorgaben zur Hygiene, Gestaltung des Unterrichts und Umgang bei Erkrankungen haben Sie bereits in meinem Elternbrief am 30.04. erhalten. Für die weitere Planung wäre es für die OGS / Betreuung sehr hilfreich, wenn Sie bereits absehen können, ob Ihr Kind am jeweiligen Präsenztag auch die Betreuung bzw. OGS in Anspruch nehmen muss. Wir möchten Sie bitten, Ihren Bedarf genauzu prüfen und Frau Michailidou baldmöglichst eine Rückmeldung zu geben: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass alle Maßnahmen unter Vorbehalt und mit speziellem Blick auf die Gesamtlage der Infektionszahlen starten können und ggf. wieder zurückgefahren werden müssen.
Antje Grüneklee Rektoin


 


∗ Video-Botschaft an alle Kinder und Eltern der GGS Knittkuhl ∗

 

 


05.05.2020

Neuer Busplan PDF Download
(gültig ab Wiederaufnahme des Unterrichts am 07.05.2020)


30.04.2020

Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.

Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass der Unterricht wieder für die Vierklässler am 7. Mai 2020 aufgenommen werden darf. Eindeutig steht fest, dass kein regulärer Unterricht in der bisher bekannten Form gemacht werden kann und soll. Wie heute Mittag in der Schulmail des Ministeriums mitgeteilt wurde, ist ab dem 11. Mai 2020 vorgesehen, dass in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in ihre Schulen gehen können. Wir werden also für die Zeit vom 11.5. bis zu den Sommerferien einen genauen Plan entwickeln, bei dem sich Präsenzunterricht und Formen des Lernens auf Distanz über Itslearning abwechseln, d. h. dass Ihr Kind dann nur an einem (oder zwei) Wochentag(en) in die Schule kommt, da wir räumlich und personell an unsere Grenzen stoßen. Die genauen Unterrichtstage des Präsenzunterrichts teilen wir Ihnen selbstverständlich für Ihre Planungssicherheit zeitnah mit. Auch ich als Schulleiterin war hin- und hergerissen, als ich von dieser Entscheidung erfuhr: Einerseits freuen wir uns darauf, unsere Schülerinnen und Schüler wiederzusehen, andererseits hatte ich als Schulleiterin auch ganz praktische Fragen, wie dieser Unterricht aussehen soll, damit es zu keinen Gefährdungen kommt.

Hygiene
Um einen sicheren Schulbesuch für Ihre Kinder und auch die Kollegen/innen zu ermöglichen, wurden Vorkehrungen in Form eines speziellen Hygieneplanes in Absprache mit dem Schulträger getroffen. Ich bin insgesamt sehr froh, dass zum 1. März 2020 das Reinigungsunternehmen an der GGS Knittkuhl gewechselt hat und während der Schließungszeiten täglich geputzt wurde, sodass einige Mängel, die sich aus den letzten Monaten angestaut hatten, deutlich sichtbar beseitigt wurden. Ihre Kinder werden eingehend mit allen Schutzmaßnahmen vertraut gemacht (Einhalten des Mindestabstands / Nies-Etikette / regelmäßiges Händewaschen bzw.bei Bedarf desinfizieren). Darüber hinaus möchte ich auch an Sie appellieren, von Gesprächen untereinander vor dem Schulhof abzusehen und das Schulgelände nur in dringenden Fällen zu betreten. Es besteht bald die Möglichkeit, direkt im Eingangsbereich der Schule sich die Hände zu desinfizieren. Auch möchte ich darum bitten, dass Gespräche mit Lehrkräften telefonisch erfolgen, um auch hier ein mögliches Ansteckungsrisiko zuminimieren.

Unterricht
Um die Infektionszahlen weiterhin zu minimieren, werden alle Klassen getrennt. Geplant ist, jeweils zwei festgelegte Lerngruppen à max. 14 Kinder zu bilden – die Klassenräume wurden entsprechend eingerichtet, sodass nach einer festen Sitzordnung der geforderte Mindestabstand im Klassenzimmer eingehalten werden kann. Wir starten generell mit einem offenen Beginn ab 8 Uhr, sodass nicht alle Kinder gleichzeitig die Schulhäuser betreten. Auch die Pausen werden versetzt stattfinden, um die Anzahl der Kinder auf dem Schulhof zu begrenzen. Sie werden von den Klassenleitungen noch informiert, in welche Gruppe Ihr Kind eingeteilt wurde. Wichtig wird in den ersten Tagen des Schulbesuchs auch die seelische Betreuung der Kinder sein. Sicher werden wir nicht von 0 auf 100 den Unterricht aufnehmen, sondern uns viel Zeit für die Befindlichkeiten der Kinder nehmen. Selbst wenn sie wieder in ihrer Schule sind, ist doch alles anders und an einen normalen Schulalltagist auch dann kaum zu denken. Alte Lern- und Spielgruppen wird es vorerst auch inder Schule nicht geben. Sowohl im Klassenraum, als auch auf dem Schulhof werden wir anders miteinander in Kontakt treten müssen.

Erkrankungen
Personen mit ansteckenden Krankheiten gehören nach Hause! Darauf ist in der besonderen Situation auch bei leichteren Erkältungskrankheiten ohne Fieber zu achten. Dies gilt nicht für nicht infektiöse Erkrankungen, wie Heuschnupfen. Sofern Ihr Kind in Bezug auf das Corona-Virus (COVID 19) relevante Vorerkrankungen hat, entscheiden Sie bitte - nach Rücksprache mit einer/mArzt/Ärztin, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen –insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesemAngehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Bitte nehmen Siein diesen Fälle Kontakt zur Klassenleitung auf – sie wird Sie entsprechend beraten und Ihnen das erforderliche Antragsformular zur Verfügung stellen.

OGS / Betreuung im Notbetrieb
Wie Sie bereits dem gesonderten Brief von Frau Michailidou entnehmen konnten, wurden auch hier gravierende, auch konzeptionelle Änderungen vorgenommen, um den Sicherheits- und Hygienebestimmungen gerecht zu werden. Bitte prüfen Sie Ihren Bedarf bezüglich OGS / Betreuung sehr genau – auch um zu vermeiden, dass Ihr Kind in diesem Rahmen mit weiteren Personen in Kontakt kommt. Selbstverständlich sind wir in diesen besonderen Zeiten sehr flexibel, was die Abholzeit betrifft, zumal momentan alle OGS-Kurse durch externe Anbieter ruhen. Besprechen Sie mit Ihrem Kind eingehend die wichtigsten Hygieneregeln für den Essensbereich, die von allen Personen unbedingt einzuhalten sind:
-Händewaschen mit Wasser und Seife vor dem Besuch der Mensa / nach jedem Toilettengang-Mindestabstand von 1,5 m in allen Situationen einhalten (beim Betreten des Speiseraums, in einer Warteschlange, am Essplatz)

Mund-Nase-Schutz
Der Einsatz von selbstgenähten Atemschutzmasken hat sich in den letzten Wochen in unserer Notgruppenbetreuung sehr bewährt – gerade auf Fluren und in Garderoben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Kinder undLehrkräfte tragen die bunten Masken sehr gewissenhaft – ich bitte vor allem auch, auf die tägliche Reinigung zu achten! Ich halte diesen Schutz für äußerst sinnvoll, wenn auch nicht zu 100%. Aber gerade, wenn sich wieder mehrere Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten, liegt es nahe, dass ein Atemschutz das Infektionsrisiko senken kann. Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, für Ihr Kind einen Mund-Nase-Schutz, wie er seit vergangener Woche beim Einkaufen und Benutzung des ÖPNV erforderlich ist, zu besorgen und mit Ihrem Kind über den sachgerechten Gebrauch zu sprechen. Der Förderverein der Schule und ein privater Spender haben bereits vorgesorgt und einige Mund-Nase-Schutz-Masken gekauft, sodass auch Kindern, die diesen ggf. mal vergessen haben, einen von uns erhalten können.
N ä h e r e  I n f o s  z u m  r i c h t i g e n  T r a g e n  g i b t  e s  u n t e r: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf

Ich bitte Sie, diese Maßnahme zu unserer aller Schutz zu unterstützen, auch wenn nicht alle von Ihnen von der Notwendigkeit unbedingt überzeugt sein mögen. Ein solidarisches und verantwortungsvolles Handeln ist jetzt oberstes Gebot, um die Erweiterung der Öffnungsmaßnahmen erfolgreich zu gestalten.

Schulbus
Bezüglich des Schulbus-Spezialverkehrs verweise ich auf eine Pressemitteilung: https://www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf
Unser Schulbus fährt aufgrund der geringen Auslastung nach einem gesonderten Fahrplan, den Sie in Kürze erhalten werden. Hier gilt die Maskenpflicht!
Folgende Empfehlungen werden vom Ministerium ausgesprochen:
•Bitte überlegen Sie, ob Ihr Kind zwingend den ÖPNV/Schülerspezialverkehr nutzen muss oder ob Sie die Schule auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können.
•Die Kinder sollten Gedränge beim Einstieg und Ausstieg unbedingt vermeiden. Auch bei der Haltestelle sollten auf Abstände geachtet werden – bitte führen Sie als Eltern an den Haltestellen ggf. Aufsicht! Nach Möglichkeiten sollten die Sitzplätze geordnet eingenommen werden, beginnend am hinteren Ende des Fahrzeugs auf den Fensterplätzen bis nach vorne.
•Bei Zweiersitzen nach Möglichkeit einen Sitzplatz freilassen, auch wenn Masken getragen werden.
•Vermeidung von Gesprächen von Person zu Person.
•Vor Abfahrt des Busses die Sitzplätze einnehmen und diese erst nach Halt des Busses wieder verlassen, um unnötige Berührungen mit Haltestangen und-griffen zu vermeiden.
•Berührungen untereinander vermeiden und möglichst Berührungen im Gesicht unterlassen, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.

Notgruppen:
Die Möglichkeit der Notgruppenbetreuung bleibt wie bisher für alle Jahrgänge in dringenden Fällen weiter bestehen.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass alle Maßnahmen unter Vorbehalt und mit speziellem Blick auf die Gesamtlage der Infektionszahlen starten können. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für Ihr Verständnis und Ihr Entgegenkommen in den vergangenen Wochen bedanken. Nur durch ein weiteres solidarisches Verhalten aller werden wir den Schulstart gemeinsam meistern können. Bei weiteren Fragen scheuen Sie sich bitte nicht, die Klassenleitungen oder mich zukontaktieren.


A. Grüneklee
Rektorin


25.04.2020

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie die neue Schulmail zu Corona und die vorgeschriebene Maskenpflicht im Schulbus ab 27.04.2020. Alle weiteren Regelung, die unsere Schule bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 04.05. betreffen, erhalten Sie im Laufe der nächsten Woche. Sollte Ihr Kind ab 27.04. neu in die Notgruppen aufgenommen werden, so beachten Sie bitte das aktualisierte Formular.

Vielen Dank!

Antje Grüneklee
Rektorin


21.04.2020

Liebe Eltern, 

die Osterferien sind vorbei und Ihre Kinder haben neue Lernaufgaben von ihren Lehrern/Innen über die Lernplattform „Itslearning“ erhalten. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, sich einzuloggen, können Sie sich gerne bei den jeweiligen Klassenleitungen melden. Es geht im Augenblick in der Hauptsache darum, dass die Kinder so gut es eben geht, auf der Grundlage der von uns Lehrkräften angebotenen Materialien ihren bisher erreichten Lernstand stabilisieren und - wenn möglich - einen Lernzugewinn erzielen können, der natürlich nicht so ausfallen kann, wie man ihn im normalen Klassenunterricht erzielen würde. Wir wollen Ihnen, liebe Eltern, keinen zusätzlichen Druck - wegen einer möglichen Leistungsbewertung - machen, wir wollen aber auch nicht den Eindruck erwecken, dass jetzt über das neue "Home-Schooling" die Abarbeitung des Lernstoffs völlig unverbindlich, quasi als Spielerei, erfolgt. Uns ist ebenfalls bewusst, dass Sie zu Hause und unsere Lernvideos unseren Unterricht nicht ersetzen können, aber wir versuchen die Aufgaben und Videos so zu gestalten, dass die meisten Kinder damit selbstständig zurechtkommen sollten. Für diejenigen, auf die das nicht zutrifft, sind wir jederzeit zu erreichen.

Notgruppen:
Die Möglichkeit der Notgruppenbetreuung wird ab dem 23.4. für weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Entnehmen Sie bitte dem Anhang, ob Sie zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehören und geben den Antrag und die Unabkömmlichkeitserklärung des Arbeitgebers (wie bisher) per Mail oder persönlich ab. Folgende Regelungen gelten:

- Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26.04. 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt.
- Mit dem Ende der Osterferien endet zunächst auch die Notbetreuung in Ferienzeiten.
- An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.
- Die Notbetreuung ist durchgängig von Montag-Freitag zu gewährleisten. Etwaige vorgesehene schulinterne Schließungen aufgrund von pädagogischen Tagen oder beweglichen Ferientagen sind abgesagt.
Sie finden diese und weitere Hinweise zur Notbetreuung auf den Seiten des MSB im Rahmen der dortigen FAQ-Liste
(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html).

Schulbusspezialverkehr:
Ich freue mich sehr, dass bereits ab morgen (Mittwoch, den 22.04.20) wieder der Schulbusverkehr für die Kinder der Notgruppe aufgenommen wird. Durch die geringe Anzahl an Kindern ist gewährleistet, dass ein Mindestabstand im Bus eingehalten werden kann bzw. wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit des Schülertransports! Der Sonderplan sieht derzeit folgende Abfahrtszeiten vor:
07:55 Uhr Stratenhof
08:00 Uhr Luckemeyer Str. / danach Rewe
8:10 Uhr Rotthäuser Weg
Aufgrund der individuellen Abholzeiten am Mittag fährt der Bus dann allerdings nicht! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Antje Grüneklee, Rektorin


17.04.2020

Liebe Eltern,

wie Sie bereits der Presse / dem Internet entnehmen konnten, wurde eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das NRW-Schulministerium hat dazu am heutigen Tag verkündet, dass der Unterricht an Grundschulen bis zum 4. Mai ruhen wird und dann erst voraussichtlich eine vorsichtige und schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs geplant ist, sofern es die Infektionszahlen zulassen - vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten. Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Sollten Sie ab Montag, den 20.4.20, Ihr Kind in die Notgruppe schicken wollen, da Sie in einem systemrelevanten Beruf tätig sind, so geben Sie uns bitte baldmöglichst über die Klassenleitungen oder per Mail an das Sekretariat Bescheid und reichen die entsprechende Bescheinigung ein (siehe Anhang). Weiterhin gilt, dass nur solche Kinder in die Notgruppen aufgenommen werden, bei denen nicht der geringste Verdacht einer Corona-Infektion besteht. Auf Sie kommt hier eine besondere Verantwortung zu: Wir müssen uns darauf verlassen, dass nur infektionsfreie Kinder in die Notbetreuung kommen, und nur Sie, als Eltern, können gewährleisten, dass Ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden.

Bezüglich der Vermittlung des Unterrichtsstoffs in den vergangenen und kommenden Wochen möchte ich zunächst ein großes Lob an mein Kollegium aussprechen, die alle als Team versucht haben, so viel Normalität wie möglich in dieser außergewöhnlichen Situation für Sie und Ihre Kinder zu schaffen.
Heute haben wir uns als Kollegium in einer Videokonferenz darüber verständigt, mit der von der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützten Lernplattform „Itslearning“ ab kommender Woche zu arbeiten. Hierzu erhalten Sie noch einen gesonderten Elternbrief mit weiteren Informationen - die Zugangsdaten werden Ihnen zeitnah von den Klassenleitungen übermittelt.

Ich hoffe, dass wir auch die nächsten sicherlich nicht einfachen Wochen gut zusammen meistern werden - bleiben Sie gesund!

Antje Grüneklee
Rektorin



16.04.2020

Anbei das Wichtigste der 14. Schulmail zu Corona des Ministeriums:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.

Wie dies im Einzelnen geschehen soll, möchte ich Ihnen in Ergänzung zu der 13. SchulMail vom gestrigen Mittwoch erläutern:

I. Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.

Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

II. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

1. Hygiene

..

2. Raumnutzungskonzept

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Schulträger.

3. Planung des Personaleinsatzes

Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.

4. Schülerbeförderung

Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung.

Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.

III. Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

IV. Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen

..

5. Lernen auf Distanz

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.

V. Lehrerausbildung

..

VI. Unterstützung bei der Rückkehr in den schulischen Alltag

Die Rückkehr in den schulischen Alltag unter Beibehaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Sie sollten daher auch die psychosozialen und möglichen krisenhaften Aspekte im Blick behalten. Um Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen hierbei nachhaltig zu unterstützen, hat die Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention ein umfassendes Unterstützungskonzept erarbeitet, das Ihnen ab sofort unter

schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html

zur Verfügung steht.

Folgende Unterstützungsangebote stehen konkret bereit:

  • Wiederaufnahme des Schulbetriebs – der erste Tag: Beispielplanung für eine Klassenleitungsstunde und für den Ablauf des ersten Tages
  • Leitfaden: Eine FAQ-Handreichung mit zentralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ergeben, beantwortet aus schulfachlicher und schulpsychologischer Sicht
  • Video-Clips: kurze Videobeiträgen mit Antworten zu zentralen Fragen, die die Schulgemeinschaft bewegen
  • Sicher durchs Abitur: Tipps für Abiturientinnen und Abiturienten, um sicher, stark und gesund durchs Abitur zu kommen
  • Schulisches und schulpsychologisches Krisenmanagement: Konkrete Hinweise auf Basis des Notfallordners zum schulischen und schulpsychologischen Krisenmanagement
  • Telefonische Beratung: Beratungsangebot der Schulpsychologischen Beratungsstellen und des Schulischen Krisenbeauftragten

Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


15.04.2020

Anbei das Wichtigste der 13. Schulmail zu Corona des Ministeriums:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der 12. SchulMail vom 03. April 2020 hatte ich Ihnen zugesagt, am 15. April 2020 über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme sowie über die Ausgestaltung des Schulbetriebes in einem ersten Schritt zu informieren.

Diese Zusage möchte ich heute mit einigen ersten grundlegenden Informationen einlösen. Die nachfolgend dargestellte weitere Vorgehensweise zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen erfolgt dabei auf der Grundlage eines heute gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

Wesentliche Schlussfolgerungen aus dieser Beschlusslage zieht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) wie folgt:

  • Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.
  • Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.
  • Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
  • Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.

Selbstverständlich haben diese und weitere Schritte zum Schutze der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und aller in Schule Beschäftigten unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes zu erfolgen.

Weitere Erläuterungen zu den oben aufgeführten Punkten sowie weitere Informationen übersende ich am morgigen Donnerstag.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


Ich möchte Sie an dieser Stelle erneut darum bitten, uns über die Klassenleitungen / das Sekretariat möglichst zeitnah eine Mail mit Ihrem Bedarf bezüglich einer Notgruppe ab den 20.04.2020 zukommen zu lassen, damit wir sowohl von Schul- als auch von OGS-Seite gut planen können.
Dies betrifft vor allem auch eine eventuelle Notgruppe am Wochenende!
Das entsprechende Formular finden Sie hier.


09.04.2020

Digitales SingPause-Konzert

Nach großer Anstrengung hat es der Musikverein Düsseldorf doch tatsächlich geschafft das digitale SingPause-Konzert 2020 noch vor Ostern auf die Beine zu stellen. Die Produktion geht, am 9.4.2020, um 11.00 Uhr ans Netz. Gehen Sie auf die Seite des Musikvereins unter www.musikverein-duesseldorf.de und schauen Sie auf die Startseite. Dort finden Sie direkt unter dem Startbild eine Kachel zum SingPause-Konzert die einen Count-Down enthält. Klicken Sie dort und es geht los.


03.04.2020

osternLiebe Eltern,
die Herausforderungen, vor die uns die aktuelle Situation stellt, sind für alle Beteiligten nach wie vor groß. Nun starten in Kürze die Osterferien, die eigentlich gar keine richtigen Ferien sind: Keiner wird in den Urlaub fahren, die Freizeitaktivitäten mit den Freundinnen und Freunden sind nicht möglich. Wir alle haben uns auf die neuen Umstände zwar irgendwie eingestellt, hoffen aber sicherlich insgeheim, dass wir bald wieder zur Normalität zurückkehren können.
Wann dies konkret für die Schulen wieder der Fall sein wird, kann ich Ihnen momentan leider nicht sagen – bitte informieren Sie sich auch in der nächsten Zeit über Internet / Presse, wie die Entscheidung des Ministeriums für NRW ausfallen wird. Selbstverständlich halten wir Sie auch auf dem Laufenden, ob der Schulbetrieb ab 20.04.20 wieder regulär aufgenommen werden kann – auch über unsere Homepage.
Wir haben uns im Kollegium darüber verständigt, dass während der Ferien keine neue Lernzeitpläne verschickt werden – Sie als Familie sollen die Zeit nutzen, um sich von den sicherlich nicht einfachen Wochen zu erholen. Sie erhalten von den Klassenleitungen Angebote für eine kreative Beschäftigung mit Ihren Kindern.

Neben Zuversicht und Geduld wünschen wir Ihnen allen weiterhin Gesundheit und natürlich trotzdem ein schönes Osterfest!


Antje Grüneklee
Rektorin


03.04.2020

Anbei das Wichtigste der 12. Schulmail zu Corona des Ministeriums:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.

Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.
Darüber hinaus möchte ich auf folgende Punkte eingehen: ...

II. Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die Vergleichsarbeiten VERA 3 in diesem Jahr in den Ländern freiwillig durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

...

V. Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten

Mit SchulMail vom 6. März 2020 habe ich im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären.
Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen. Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen.
...


VI. Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes

Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.
Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.
Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.

VII. Erweiterung der Notbetreuung

Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen.
Die Schulleitung kann die Aufnahme nur ablehnen, wenn andernfalls die Durchführung der Notbetreuung insgesamt gefährdet wäre (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes). In einem solchen Fall müssen die Schulaufsicht und das Jugendamt beteiligt werden.

Grundlage für diese Erweiterung der Notbetreuung ist die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsstruktur (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Diese können Sie im Bildungsportal unter der Rubrik Notbetreuung abrufen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

VIII. Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten

Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet.
Die andere Hälfte tragen gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit erarbeitet, die Bezirksregierungen werden zeitnah informiert. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen von Eltern hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.

IX. Sonderprogramm des WDR

Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.
Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.
In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.
Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.

...


02.04.2020

Beratungsangebote für Eltern

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Düsseldorfer Beratungsstellen bieten neben einer telefonischen Erreichbarkeit in Corona-Zeiten zwei besondere Unterstützungsangebote an.
Ich bitte Sie, diese Informationen innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches zu kommunizieren und unmittelbar über die einzelnen Einrichtungen an Familien, Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie pädagogische Fachkräfte weiterzuleiten.

NEU: Telefonische Hotline der Düsseldorfer Beratungsstellen in Zeiten von Corona
Das Jugendamt, das Zentrum für Schulpsychologie und die Düsseldorfer Beratungsstellen freier Träger haben bereits in der letzten Woche eine pädagogisch-psychologische Telefon-Hotline gestartet.
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 – 17 Uhr unter 0211 – 8995334.
Die Beratung erfolgt freiwillig, streng vertraulich und kostenfrei.
Weitere Hinweise zum Angebot unter:
www.duesseldorf.de/djeb

NEU: Triple P Online (TPOL) - kostenloser Online-Elternkurs für Eltern in Düsseldorf
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt Triple P ab heute kostenlos als Online-Elternkurs exklusiv für Düsseldorfer Eltern zur Verfügung.
Das Onlineprogramm ist ideal für Eltern mit Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren und ist eines der wirksamsten Elternkurse der Welt.
Weitere Informationen zum Kurs und zur Anmeldung unter:
www.duesseldorf.de/triplep

Melden Sie sich gerne bei weitergehenden Fragen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Sebastian Dreja
Dipl. Psychologe
Leiter der Jugend- und Elternberatung
Koordination Beratungsstellen

Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Jugendamt - Familienförderung -
Jugend- und Elternberatung (51/6.4)
Willi-Becker-Allee 10, Zim. 421
40227 Düsseldorf

Tel. +49-(0)211-89-92446
Fax +49-(0)211-89-29205
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


27.03.2020

Hier ist ein aktueller Brief der Schulministerin Frau Gebauer


26.03.2020
Zeit auch mal für etwas Nettes:

Briefe an die Eltern und Kinder von der Schulsozialarbeiterin Frau Coello und der sozialpädagogischen Fachkraft Frau Seeck-Wiedemann verbunden mit einem Gruß aus dem Schulgarten

Newsletter I

Newsletter II

Newsletter III

Newsletter IV

Newsletter V

Newsletter VI

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25.03.2020

Dies ist ein Rundschreiben an alle Singpausen-Schulen und deren Schulleitungen, an alle Singleiterinnen und Singleiter, an alle an den Singpausen-Konzerten beteiligten Künstler, an die Intendanz der Tonhalle Düsseldorf, an das Kulturamt, das Schulverwaltungsamt und an den Herrn Oberbürgermeister und die Damen und Herren Beigeordneten:

Nun ist die schon befürchtete Situation eingetreten. Nicht nur Olympia fällt aus, sondern auch leider alle für dieses Jahr angesetzten SingPause-Konzerte in der Tonhalle Düsseldorf. Schauen Sie in den nachfolgenden Link und damit in den Erlass der Landeshauptstadt Düsseldorf:

Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten

Ich habe diesbezüglich auch mit der Schulamtsdirektorin, Frau Ursula Platen, gesprochen und mir bestätigen lassen, dass der Erlass auch auf die SingPause zutrifft.

Frau Rossetto und ich haben mit dieser uns seit einigen Tagen klar gewordenen Entwicklung gerechnet, wollten aber mit einer endgültigen Nachricht bis zu einem Entscheid der Stadtspitze warten.

Wir, Frau Rossetto und ich, bedauern diese Entwicklung sehr, wobei wir natürlich an den Gesundheitsschutz denken, aber auch an die Enttäuschung bei den vielen Kindern, Eltern und Großeltern. Es wären fast 35.000 Menschen in die Tonhalle gekommen, und da ist in der momentanen Lage die Absage unumgänglich, zumal ein großer Prozentsatz der Zuhörerschaft die Großeltern sind, die zu den festgelegten Risikogruppen zählen.

Die Arbeit unserer Singleiter*innen mit den Kindern war nicht umsonst. Die äußerst umfangreichen Konzertvorbereitungen gehen aber nun leider ins Leere.

So geht mein Dank an die Singleiter*innen für die Arbeit in diesem nun tatsächlich schon vergangenen Schuljahr, sowie auch an alle Schulleitungen und das unterstützende Lehrpersonal.

Besonderer Dank an Marieddy Rossetto für die oben erwähnten mehr als umfangreichen Konzertvorbereitungen. Es ist einfach nur traurig, aber auch leider unumgänglich.

Aufgrund eigener Ideen, Gedanken und auch über Impulse einiger Eltern befinde ich mich im Moment in der Vorbereitung zu einem virtuellen SingPause-Konzert. Seit gestern habe ich die grundsätzliche Genehmigung der Tonhalle über Herrn Michael Becker und auch die Zusage aller Mitwirkenden. Frau Rossetto hat ein Konzept entwickelt und ich bin momentan mit der technischen Realisierung und der Bewältigung der Kosten beschäftigt. Sehr wahrscheinlich werden wir dann über die Presse einen konkreten Termin benennen. So könnten dann alle ca. 15.000 SingPause-Kinder in Düsseldorf mit ihren Familien das SingPause-Konzert zu Hause erleben und mitsingen. Jedes SingPause-Kind hat das Liederheft zu Hause. Das "Konzert" würden wir im Netz belassen, damit die Familien immer mal wieder, vor allen Dingen in häuslichen Stresssituationen, auf die SingPause-Lieder zurückgreifen können.

Bleiben Sie alle gesund und lassen Sie uns alle daran arbeiten, dass wir diese große gesellschaftspolitische Herausforderung mit Würde, Anstand und Besonnenheit bestehen.

Mit herzlich Grüßen bin ich

Ihr

Manfred Hill

-Vorsitzender-

am 25.3.2020 - 14.15 Uhr

P.S.:

Es würde mich freuen, wenn es für unsere Idee des virtuellen SingPause-Konzertes von irgendwoher eine kleine Unterstützung gäbe. Der Städtische Musikverein und ich werden den Gedanken jedoch auf jeden Fall realisieren schon alleine um den Familien, die sich gerade in besonders prekären Verhältnissen befinden, mit der hoffnungsvollen grünen Farbe der SingPause und den SingPause-Liedern des Jahres ein wenig Licht und Fröhlichkeit in den Alltag zu bringen.


23.03.2020

Liebe Eltern,
soeben erreichte mich eine weitere Mail des Ministeriums zum Umgang mit Corona in Schulen (siehe auch Link Ministerium:)

Folgende Passagen des Staatssekretärs halte ich für besonders wichtig:

In den vergangenen Tagen bin ich immer wieder gefragt worden, ob der Dienst  in der Notbetreuung nicht Gefahren für die Lehrkräfte mit sich bringt. Immerhin werden an anderer Stelle menschliche Kontakte streng reglementiert,  inzwischen sogar unterbunden. Ohne jeden Zweifel: das oberste Gebot ist auch für mich, Gefahren zu minimieren und Ihre Gesundheit zu schützen. Deshalb haben wir klargestellt – und werden dies gegenüber Eltern auch noch einmal öffentlich tun: In die Notbetreuung dürfen nur solche Kinder, bei denen nicht der geringste Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Allerdings darf die Betreuung in geschlossenen Räumen und von persönlich bekannten Kindern bzw. Eltern auch nicht mit dem Zusammentreffen fremder Menschen in der Öffentlichkeit, das auf zwei Personen beschränkt ist, gleichgesetzt werden. Dort müssen wegen des Infektionsschutzes strengere Maßnahmen greifen.

 Gleichwohl finden im Zusammenwirken mit den Gesundheitsbehörden bereits Abstimmungsprozesse zu weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte beim Infektionsschutz statt. So dringend wir auf die erweiterte Notbetreuung angewiesen sind, so wichtig ist es, dass die Risiken für Lehrkräfte und betreute Kinder bekannt und beherrschbar sind. Dabei ist auch die Versorgung der Lehrkräfte mit Materialien zum Zwecke des Infektionsschutzes unter verschiedenen Gesichtspunkten genau zu bewerten. Und vor allem den Eltern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Wir müssen uns darauf verlassen, dass nur infektionsfreie Kinder in die Notbetreuung kommen. Und nur die Eltern können gewährleisten, dass ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden. Wir werden daher auch von hier einen entsprechenden Appell veranlassen.

Wir werden noch heute auf die Schulträger einwirken, dass notwendige Hygienemaßnahmen in den jetzt noch benötigten Räumen sichergestellt werden.


Den gesamten Text der Schulmail können Sie hier weiterlesen.

Ich möchte Sie an dieser Stelle erneut darum bitten, uns über die Klassenleitungen / das Sekretariat möglichst zeitnah eine Mail mit Ihrem Bedarf bezüglich einer Notgruppe zukommen zu lassen, damit wir sowohl von Schul- als auch von OGS-Seite gut planen können.
Dies betrifft vor allem auch eine eventuelle Notgruppe am Wochenende!
Das entsprechende Formular finden Sie hier.


Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bleiben Sie gesund!

Antje Grüneklee
Rektorin


20.03.20

Liebe Eltern,
durch das Ministerium wurde die bestehende Regelung für die Notgruppen während der Schulschließungen ab dem 23.3.2020 erweitert - ich gebe Ihnen hiermit den Wortlaut der Schulmail weiter:

Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.
Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Ich möchte Sie daher bitten, Ihren Betreuungsbedarf für die nächste Zeit zu prüfen und über die Klassenleitungen / das Sekretariat mitzuteilen, ob Sie nach den neuen Regelungen die Notbetreuung dringend benötigen und ggf auch am Wochenende eine Betreuung in Anspruch nehmen müssen.
Ich bin weiterhin optimistisch, dass wir diese schwere Zeit gemeinsam meistern werden!


Antje Grüneklee
Rektorin


20.03.2020

Liebe Eltern,
nun ist fast schon eine Woche vorbei, dass alle Schulen des Landes geschlossen wurden – ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für Ihr Improvisationstalent und Entgegenkommen bedanken.
Dank Ihrer kurzfristigen Unterstützung war es für uns möglich, einen Notbetrieb an der Schule aufrecht zu erhalten, am dem nur wenige Kinder teilnehmen, deren Eltern in Berufsgruppen arbeiten, die derzeit besonders gebraucht werden.
Auch diesen Eltern gebührt unser aller Dank und Respekt!
Sicherlich ist die Situation für uns alle zu Hause nicht einfach und die tägliche Bewältigung des Lernpensums stellt den ein oder anderen vor eine große Herausforderung. Uns ist diese besondere Sachlage bewusst und bitte verstehen Sie die Lernzeitpläne als ein Angebot, das nicht in Stress für Sie und Ihr Kind ausarten soll. Sie werden in regelmäßigen Abständen von den jeweiligen Klassenleitungen mit weiteren Lernmöglichkeiten versorgt.
Aufgrund des enormen Mail-Verkehrs waren in den letzten Tagen die Dienstpostfächer des Kollegiums leider überlastet. Wir hoffen sehr, dass seitens des Rechenzentrums an einer Lösung gearbeitet wird, sodass Sie immer zeitnah informiert werden können. Ansonsten appelliere ich an Sie, sich gegenseitig über andere Kanäle die wichtigen Informationen zukommen zu lassen.
Wie Sie der Presse entnehmen können, plant die Stadt Düsseldorf eine digitale Lernplattform. Inwiefern die Überlegungen auch für Grundschulen relevant und umsetzbar sind, bleibt zunächst noch abzuwarten. Sobald uns diesbezüglich weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Wir wünschen Ihnen allen viel Kraft und vor allem Gesundheit!

Antje Grüneklee
Rektorin


Notgruppen ab Mittwoch, den 18.03.2020

Liebe Eltern,
mit meiner Mail vom 13.03.2020 wurden Sie bereits informiert, dass die Schulen zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen ab Mittwoch, 18.03.2020, eine Notbetreuung insbesondere für Kinder der Klassen 1 bis 6 vorhalten müssen. Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler.
Durch die allgemeine Weisung des MAGS vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband zu bilden. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.
Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden. Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein. Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers.
Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche (siehe Anlage der Landesregierung).
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.
Für unsere schulinternen Planungen wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns zeitnah über die Klassenleitungen oder telefonisch dem Sekretariat mitteilen könnten, ob bzw. an welchen Tagen Sie auf das Angebot einer Notbetreuung zurückgreifen werden, bestenfalls bereits mit der entsprechenden Bescheinigung Ihres Arbeitgebers! --> Formular-Download
Hier geht es zu einer FAQ-Liste zur Notbetreuung des Ministeriums


16.03.2020

Liebe Eltern,
die Klassenleitungen haben sich heute Gedanken gemacht, welche Lerninhalte die Kinder in den nächsten Tagen bearbeiten können. Dabei achten wir darauf, dass die Kinder selbständig tätig werden können. Wir
wollen mit den Lernzeitplänen für Beschäftigung der Kinder sorgen. Die Pläne werden den Unterricht nicht ersetzen können, sollen aber der Sicherung und Festigung des Lernstandes der Kinder dienen. Die Pläne sollen Ihnen und Ihren Kindern helfen, aber keinen Stress verursachen, Sie müssen nicht die Rolle der Lehrer/Innen übernehmen. Wenn etwas nicht erledigt werden kann, ist das kein Problem.
Achtung: Aufgrund von erheblichen Server-Problemen beim Versenden von Mails über das Dienstpostfach ist es zu Verzögerungen gekommen - wir hoffen, dass mittlerweile alle Eltern mit den entsprechenden Informationen versorgt sind. Bitte unterstützen Sie sich gegenseitig, da teilweise Mails des Kollegiums aufgrund des hohen Aufkommens nicht versendet wurden. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Lehrerinnen und Lehrer der Schule werden konzeptionell am Medienkonzept, dem Rechtschreibkonzept und den Zeugnisformulierungen weiterarbeiten und auch schulische Aufgaben im Homeoffice übernehmen.
Jeweils am Montag erhalten Sie neue Lernzeitaufgaben für Ihre Kinder.


13.03.2020
Liebe Eltern,
wie Sie bereits den Nachrichten entnehmen konnten, werden allen Schulen in NRW zum 16.03.2020 bis zum Ende der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen, d. h. dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht und der Hungermarsch somit nicht stattfindet.

Folgende Übergangsregelung wurde durch das Ministerium festgelegt:
Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) können Sie Ihre Kinder aus eigener Entscheidung zur Schule schicken, deren Betreuung in einer Notgruppe sicher gestellt wird - bitte informieren Sie uns per Email, wenn Ihr Kind an diesen Tagen voraussichtlich kommen wird.
Wie eine weitere Betreuung ab Mittwoch von Kindern, deren Eltern in einem unverzichtbaren Funktionsbereich tätig sind (inbesondere Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr), gestaltet wird, erfahren Sie zeitnah.

Die Klassenleitungen und das Sekretariat sind wie üblich - zumindest per Email -  erreichbar. Inwiefern Unterrichtsinhalte in den nächsten Wochen weiter bearbeitet werden können, wird Anfang nächster Woche auf Grundlage weiterer Informationen des Ministerium durch die Lehrerkonferenz entschieden.
Alle Kinder der GGS Knittkuhl haben ihr Arbeitsmaterial mitgenommen.
Sie erhalten zeitnah eine Mail über die jeweilige Klassenleitung.


 Flüchtlingsunterkunft Blanckertzstraße wird zur Quarantäne-Station

https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/lehrer-entsetzt-ueber-quarantaene-station-in-fluechtlingsheim-id228643837.html


Alle Piraten und Piratinnen der GGS Knittkuhl wünschen schöne Karnevalstage!

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ACHTUNG!
WICHTIGE MITTEILUNG VON FREITAG, DEM 07.02.2020

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Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen. Wir können nach jetzigem Stand auf Grund der Wetterlage keinen sicheren Schulweg / Schulbustransport garantieren.
Daher teile ich Ihnen hiermit nach Rücksprache mit der Amtsleitung mit, dass am Montag die GGS Knittkuhl aus Sicherheitsgründen geschlossen bleibt (keine OGS / keine Betreuung). Wir hoffen auf Ihr Verständnis - oberste Priorität hat die Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler!

Der Unterricht findet am Dienstag, dem 11. Februar wieder regulär statt.


Vorstellung von Mama Mia mit der Premiere zu "Pinocchio" am 31.01.2020

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Neujahrsempfang des Schülerparlaments mit Marco Schmitz (MdL) am 16.01.2020

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Meet & Greet der DEG: Mathias Niederberger zu Gast in Knittkuhl am 13.01.2020
... und wir sind wieder beim nächsten School's Day am 17.01.2020 dabei!

Zum Artikel der Rheinischen Post >>


WZ-Schulpreis: 1. Platz in der Kategorie "Grundschule" an die GGS Knittkuhl

Ausführlicher Bericht zur Preisverleihung am 9.1.2020 siehe unter WZ Schulpreis

WZ Fotos: Melanie Zanin


Ökumenischer Weihnachtsgottesdienst am 10.12.19

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Weihnachtskarte 2019

Seit einigen Jahren erfreut sich der Malwettbewerb "Warum gehe ich gerne in die GGS Knittkuhl?" großer Beliebtheit. Eine Auswahl der Kinderzeichnungen erscheint jedes Jahr auf der Weihnachtskarte.

  • Titel
  • Weihnachtskarte1
  • Weihnachtskarte4
  • Weihnachtskarte3


  Exkursion zu "Friday for Future" mit dem Schülerparlament am 29.11.19

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Sankt Martin reitet durch Knittkuhl am 07.11.19

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Besuch des Düsseldorfer Landtags mit dem neu gewählten Schülerparlament am 5.11.19

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Wahl des Schülerpräsidenten und der Schülerpräsidentin

(zum Artikel in der Rheinischen Post klicken Sie bitte hier,  Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba))

rp


Oliver Steller zu Gast in Knittkuhl am Dienstag, dem 24.09.19

Dank der großzügigen Unterstützung unseres Fördervereins gastierte Oliver Steller exklusiv am 24.09.19 in der Turnhalle der GGS Knittkuhl und präsentierte im Duo zusammen mit Thomas Diemer das Kinderprogramm 6 für alle Kinder unserer Schule. Mehr zu seinen Kinderprogrammen finden Sie unter folgendem Link

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Schulfest 2019


Das Kollegium und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGS Knittkuhl begrüßen Sie im neuen Schuljahr und wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute und erfolgreiche Zeit.
Ein ganz besonderer Gruß geht natürlich an unsere neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern: Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder werden einen guten Start haben und wünschen für das Abenteuer Schule alles erdenklich Gute.

kollegium


zum Schuljahr 2018 / 2019

 

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GGS Knittkuhl

Offene Ganztagsgrundschule
Am Mergelsberg 1
40629 Düsseldorf
Tel. 0211 8923680 (Sekretariat)
Tel. 0211 8923688 (Betreuung)
Tel. 0211 8923689 (OGS)