Demo

Schuljahr 2021-2022

Wichtige Info für die ersten Tage nach den Sommerferien

Am Mittwoch, dem 10.08., und Donnerstag, dem 11.08., fährt der Schulbus noch nach dem geänderten "Notfall-Plan" wie vor den Sommerferien (ACHTUNG: frühere Zustiegs-Zeiten am Morgen für einige Haltestellen!)
Ab Freitag, dem 12.08., ist wieder der reguläre Plan gültig.


Was für ein herrliches Schuljubiläum am 18.06.22 bei 35 Grad
Vielen Dank an alle Beteiligten, die dies ermöglicht haben!

Hier gelangen Sie zum RP-Artikel vom 15.06.22: "Eine Schule mit langer Vergangenheit"

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feuerwehr

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 Handgemachtes Fondant-Logo auf dem Jubiläumskuchen von Bäckerei Schmalz – vielen Dank an alle Eltern für die Organisation dieser tollen Überraschung!


Sport- und Spielefest auf dem Schulhof am 03.06.22 für die Jahrgänge 1 und 2 - die Klassen 3+4 folgten bei genauso gutem Wetter am 07.06.22

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Endlich installiert - der Basketballkorb!

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Stadtradeln 2022 - die GGS Knittkuhl ist dabei

Es gibt auch dieses Jahr wieder das STADTRADELN in Düsseldorf vom 20.05.-09.06.2022.
Wer es noch nicht kennt: „STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.“ (https://www.stadtradeln.de/darum-geht-es)

Düsseldorf nimmt vom 20.5.-9.6.2022 daran teil (https://www.stadtradeln.de/duesseldorf) und wir haben uns mit einem eigenen Team der GGS Knittkuhl dazu angemeldet - den konkreten Link haben Sie über itslearning erhalten.
Das funktioniert natürlich nur gut, wenn so viele wie möglich dabei mitmachen, mitradeln mit Spaß haben! In der Schule hängen entsprechende Plakate und die Kinder haben auch bereits von den Lehrenden Flyer bekommen. Und jetzt kommt Ihr ins Spiel!
Fahrt alle Rad, nehmt alle daran teil, meldet Euch in unserem Team an und mit etwas Glück und Schweiß gewinnen wir in der Kategorie „Schulteams“.

Gleichzeitig nehmen wir damit am Wettbewerb Schulradeln teil: „Das Schulradeln als "Wettbewerb im Wettbewerb" legt im schulischen Kontext besonderen Fokus auf die wichtigen Zielgruppen Schüler*innen (Stichwörter nachhaltige, gesunde sowie selbst-/eigenständige Mobilität), Eltern (Stichwörter Elterntaxi und Vorbildfunktion) und Lehrkräfte (Stichwörter Pendelverkehr und ebenfalls Vorbildfunktion). Der Sonderwettbewerb Schulradeln findet in Deutschland stets auf Bundeslandebene statt, sprich in den jeweiligen Ländern werden die „Fahrradaktivsten Schulen“ gesucht und sollen im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung prämiert werden. Die Länder schaffen damit einen Anreiz für das Radfahren insbesondere bei Kindern und Jugendlichen und machen das Potenzial des Radfahrens vor Ort sichtbar.“


Besuch aus Ruanda

Am 06.05.22 bekamen wir Besuch vom Lehrer Peter unserer Partnerschule in Ruanda. In vielen Klassen erzählte er den Kindern vom Leben in Ruanda - wie schön zu sehen, dass unsere Spende des Hungermarsches in die richtigen Hände kommt!

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Wir danken an dieser Stelle allen fleißigen Helfer-Eltern, die am 29.04.22 mitgeholfen haben, das Schulgelände und den Schulgarten auf Hochglanz zu bringen.
 
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Wir wünschen allen erholsame Osterferien!

 

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Hungermarsch 2022

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Endlich können wir wieder die Tradition unserer Schule aufleben lassen und mit allen Kindern einen Hungermarsch durchführen, mit dem wir auf unser Anliegen hinweisen wollen, Not leidenden Menschen zu helfen. Der Hungermarsch wird bereits seit 1983 an unserer Schule durchgeführt.  Am Montag, den 04.04.2022, liefen wir bei frostigen Temperaturen (aber ohne Regen!) eine 10 km lange Strecke, die durch die Felder und Wälder unseres Schulbezirks führte. Nach dem Marsch werden die Kinder für ihre bestätigte Laufleistung laut Schulkonferenzbeschluss für folgende Zwecke um Spenden bitten:

Ambulanter Kinderhospizdienst
Düsseldorfer Kindertafel
Werkstatt Solidarität Essen
Partnerschule in Ruanda

sonne schule

 


 


20220317 115220Wir wollen mobbingfrei!! - AUF!leben. Düsseldorf

sehr kurzfristig und überraschend wurde die GGS Knittkuhl bei dem Soforthilfe- und Präventionsprogramm "Wir wollen mobbingfrei!!" von und mit Tom Lehel berücksichtigt. Wir freuen uns sehr, dass wir am Donnerstag, dem 17.03.22, für alle Dritt- und Viertklässler das Schulevent „Wir wollen mobbingfrei!!“ als Impulsgeber buchen konnten. Das Programm unterstützt die Grundschulen darin, wirksam präventiv gegen Mobbing zu agieren anstatt erst bei Auftreten von Mobbingfällen zu intervenieren. Die Coronakrise und die langen Phasen, die Schulkindern das soziale Beieinander und Miteinander erschwert und in erheblichen Teilen durch Isolation verunmöglicht haben, setzt Prävention unerwartet in einen neuen Kontext: Die Methodik und Inhalte des aus Tom Lehels Schulevents entwickelten Soforthilfeprogramms WIR WOLLEN MOBBINGFREI!! zielen spezifisch auf das Auseinandersetzen mit der Herausforderung „Gruppe“. Als Aufhänger dienen Themen wie Mobbing, Aggression, soziale Anpassung, Manipulation/Instrumentalisierung, Perspektivenübernahme, Ich- Wir-Denken, Moral/Dilemmata. All dies stellt grundlegende pädagogische Arbeit auf der Ebene des sozialen Miteinanders dar.

ACHTUNG: Der digitale Elternabend muss leider kurzfristig auf Mittwoch, dem 23.03.22, verschoben werden!

Beim digitalen Elternabend möchte die Stiftung mit Ihnen über die Herausforderungen, die Corona Kindern im Hinblick auf soziales Miteinander und soziales Lernen bereitet und über das Gruppenphänomen Mobbing sprechen. Aber auch Mediennutzung / soziale Medien und Cybermobbing sind Themen des Elternabends, der trotz der Ernsthaftigkeit der Thematik unterhaltsam gestaltet ist.

Wir würden uns sehr freuen, Sie zum digitalen Elternabend begrüßen zu dürfen:

18:00-19:00 Uhr
Mittwoch, den 23.03.22
Elternabend digital

Die genauen Einwahldaten entnehmen Sie bitte der Mitteilung der Klassenleitung über itslearning.

tom lehel event

 


Am Donnerstag, dem 17.03.22 (ACHTUNG: ÄNDERUNG ZUM AUSGEGEBENEN TERMINPLAN), findet von 9.45-13.30 Uhr der nächste Präsenztag der für unsere Schule zuständigen Schulpsychologin Frau Clingen statt. Sie berät Lehrkräfte und Eltern bei vielen schulischen Fragestellungen. Wenn Sie einen Gesprächstermin bei ihr wünschen, wenden Sie sich bitte vorab mit Ihrem Terminwunsch an die Klassenleitung oder an die Schulsozialarbeiterin Frau Coello, die ihre Termine an diesem Tag koordinieren wird.


Helau!

Das Kollegium der GGS Knittkuhl wünscht trotz der angespannten Lage schöne Karnevalstage!

karneval 2022

Helau

 


 

 

 Abschaffung der Pool-Testungen ab 28.02.2022

Liebe Eltern,

bitte nehmen Sie den Elternbrief der Ministerin Gebauer zur Kenntnis. Die Verpflichtungserklärung, die einmalig von den Eltern zu unterschreiben ist, folgt zeitnah. Bezüglich der Ausgabe von Schnelltests über die Schule bekommen Sie noch Informationen von den Klassenleitungen im Laufe der kommenden Woche.


 

 

 

ACHTUNG: LANDESWEITE SCHULSCHLIEßUNG AUFGRUND DES UNWETTEREREIGNISSES AM DONNERSTAG, DEM 17.02.2022

Liebe Eltern, soeben erreichte uns die Schulmail, dass aufgrund des vorhergesagten Sturms am morgigen Tag der Unterricht in ganz NRW ausfällt (KEINE NOTGRUPPENBETREUUNG / KEIN DISTANZUNTERRICHT ÜBER VIDEOKONFERENZEN).

Das Kollegium ist nicht vom Dienst befreit, sondern arbeitet an schulinternen Aufgaben. Ich werde Sie im Laufe des morgigen Tages darüber informieren, ob Sturmschäden in der Schule bzw. auf dem Gelände zu verzeichnen sind und ob der Regelbetrieb am Freitag, dem 18.02.22, stattfinden kann.

 

 

 Veränderung des Test-Rhythmus in der Woche vom 31.01.-04.02.22

Liebe Eltern,
leider steigen die Infektionszahlen auch an unserer Schule. Aufgrund der pädagogischen Ganztagskonferenz am 31.1.22 (kein Unterricht; OGS ist von 8-16 Uhr nur nach Voranmeldung geöffnet - Schnelltestung aller Kinder, kein Schulbus!) verändert sich der Testrhythmus:
Am Dienstag, dem 01.02., werden alle Klassen mittels Pooltestung überprüft. Am Mittwoch sind dann erneut die Klassen 1+ 2 und am Donnerstag die Klassen 3+4 mit Pooltestungen an der Reihe.
Wir möchten Sie an dieser Stelle bitten, auch Schnelltestungen am Wochenende / Montag zu Hause durchzuführen oder Bürgertestungen zu vereinbaren, um ggf schon im Vorfeld Infektionen zu erkennen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Für das kommende Halbjahr wünschen wir der ganzen Schulgemeinde viel Unterricht in Präsenz und weiterhin einen besonnenen Umgang mit der pandemischen Lage.


Erforderliche
Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems in den Grundschulen ab dem 26.01.2022

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, muss das Lolli-Testverfahren aufgrund der Labor-Überlastung durch die PCR-Einzelbefunde sehr kurzfristig geändert werden.
Hierzu erreichte uns gestern am späten Abend folgende Schulmail

Auch wenn das Ministerium die Durchführung der Nachtestung mittels Antigen-Schnelltest in der Schule vorsieht, bitten wir darum, dass dieser Test als Bürgertest am Folgetag mit Ihnen als Erziehungsberechtigte durchgeführt wird. Die Aufregung bei den Kindern ist sicherlich bei einem positiven Pool-Test sehr groß, sodass wir denken, dass die Nachtestung besser in die Hände der Eltern gelegt wird, denn Sie können Ihr Kind im Falle eines positiven Testergebnisses am besten auffangen. Selbstverständlich zählt das verspätete Erscheinen Ihres Kindes am Folgetag aufgrund der Terminierung des Bürgertests als entschuldigt.

WICHTIG:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Nachricht über das Vorliegen eines positiven Poolbefunds erreicht! Hierzu werden Sie dann von der Klassenleitung über die bekannten Informationskanäle informiert. Bitte schauen Sie regelmäßig bei itslearning nach aktuellen Mitteilungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis in diesen erneut sehr turbulenten Zeiten – nicht umsonst haben wir uns heute bei der „Weiße-Fahnen-Aktion“ der Grundschulen beteiligt, um zu zeigen, dass wir alle derzeit sehr stark belastet sind.


Änderung der Quarantäne- und Isolationsregelungen (Stand 14.01.22)

Liebe Eltern,

aus gegebenen Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, uns jeden positiven PCR-Befund umgehend zu melden, auch wenn Ihr Kind bereits einige Tage aufgrund von Quarantänemaßnahmen als Kontaktperson die Schule nicht besucht hat. Darüber hinaus eine Information des Gesundheitsamt Düsseldorf zu den wichtigen Änderungen im schulischen Bereich:

"Nach dem Beschluss des Krisenstabs vom 12.01.2022 setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf seit Donnerstag, 13. Januar die Bund-Länder-Beschlüsse vom 7. Januar in Bezug auf die Quarantänedauer, die Möglichkeiten der Freitestung sowie die Priorisierung der Kontaktpersonennachverfolgung um.

Quarantäne- und Isolationsregelungen sowie Freitestung
Allgemein gilt eine Quarantänedauer von 10 Tagen für positiv getestete Personen, ungeimpfte Haushaltsmitglieder und ungeimpfte enge Kontaktpersonen. Dabei können sich Indexfälle und Kontaktpersonen mittels Schnelltest nach 7 Tagen freitesten lassen - für Kinder in Schule und Kindergärten gilt, dass sich Kontaktpersonen bereits nach 5 Tagen freitesten können.

Priorisierung im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung
Entsprechend der Maßgabe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) werden im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung die Priorisierungskriterien des Robert Koch-Institutes (RKI) berücksichtigt. Der Fokus richtet sich hier auf ungeimpften, vulnerablen Gruppen. Alle anderen Kontaktpersonen sollen vom Indexfall informiert werden und sich bestmöglich absondern und testen (keine Quarantäne).

Zu den vulnerablen Gruppen gehören Personen, die ungeimpft sind und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Alter > 60 Jahre
  • Herz-Kreislauferkrankung
  • Lungenerkrankung
  • Nierenerkrankung
  • Stoffwechselerkrankung
  • Krebserkrankung
  • Starkes Übergewicht
  • Schwangerschaft
  • Autoimmunerkrankung
  • Immunsuppression (z.B. durch Organspende)


Der Bereich KiTa/Schule zählt daher nicht zu den vulnerablen Gruppen. Dies bedeutet, dass ab Freitag 14.01.2022 keine Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt im Kontext Schule definiert werden. Das Gesundheitsamt empfiehlt zur Sicherheit bei möglichen Kontaktpersonen eine selbstorganisierte Testung mittels Antigen-Schnelltest für 7 Tage nach Exposition zum Indexfall.
Im Bereich der Kindertageseinrichtung erfolgt bereits durch Landesbeschluss keine Kontaktpersonenermittlung mehr. Einrichtungen der Jugendhilfe werden wie Haushaltsgemeinschaften betrachtet.

Indexfälle werden weiterhin ganz regulär ermittelt.

 

 

 Schulmail vom 06.01.2022 zum Schulbetrieb ab 10.01.2022

Wir empfehlen dringend, dass am ersten Schultag von allen Kindern ein Bürgertest vorgelegt wird!

>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

für das neue Jahr 2022 wünsche ich Ihnen alles Gute, viel Glück und Zufriedenheit und insbesondere, dass Sie gesund bleiben. Ich hoffe, Sie konnten im Kreise Ihrer Familien und Freundinnen und Freunde ein ruhiges Weihnachtsfest und möglichst angenehme Tage rund um den Jahreswechsel verbringen.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche möchte ich Ihnen auf diesem Weg und als Ergänzung zur letzten SchulMail aus dem vergangenen Jahr wenige weitere Hinweise und insbesondere eine neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben ...

 Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche möchte ich Ihnen auf diesem Weg und als Ergänzung zur letzten SchulMail aus dem vergangenen Jahr wenige weitere Hinweise und insbesondere eine neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben.

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben in ihrem Beschluss vom 5. Januar 2022 noch einmal bekräftigt, dass Präsenzunterricht auch in Zeiten des Aufkommens der Omikron-Variante höchste Priorität hat, damit Bildungschancen sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verhindert werden können. Die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie die hohen Impfquoten unter den an Schulen Beschäftigten zeugen nach Auffassung aller Kultusministerinnen und Kultusminister von einem außerordentlichen Verantwortungsbewusstsein der schulischen Akteurinnen und Akteure.

Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe noch stärker ausgebaut werden. Die Aufforderung, diese Angebote oder auch Angebote zur Booster-Impfung wahrzunehmen, wird von Frau Ministerin Gebauer weiterhin nachdrücklich unterstützt. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern.

Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022

Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe werden (ebenfalls am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:
    •    an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich,
    •    an Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe: Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen.
Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung und Entlastung für Sie als Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. An dieser Stelle danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Verfahrens.

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren

Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz
 
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

An dem PCR-Pooltestverfahren („Lolli-Test“) nehmen nur Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der Schulen mit Primarstufe teil. Lehrkräfte und andere Beschäftigte der Schule sind von diesem Testverfahren ausgeschlossen.

Testungen von Beschäftigten

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Qualität und Quantität der Antigen-Selbsttests

Bei allen zum Einsatz kommenden Antigen-Selbsttests handelt es sich um qualitativ hochwertige Produkte, die auf alle bekannten Virusvarianten einschließlich der Omikron-Variante reagieren. Die Tests sind CE-zertifiziert und haben dementsprechend erfolgreich ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.

Auch quantitativ stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausreichend Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Die vertraglichen Vereinbarungen des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Lieferanten erlauben es den Schulen, je nach dem individuellen wöchentlichen Bedarf die notwendigen Tests zu bestellen. Eine ausreichende Versorgung mit Antigen-Selbsttests der Schulen ist damit langfristig gesichert.

Die hier nochmals beschriebenen Regelungen und ergänzenden Maßnahmen sind weitere und wichtige Beiträge, um allen am Schulleben Beteiligten auch im neuen Jahr einen sicheren Schulstart im Präsenzbetrieb zu ermöglichen.

Mir ist bewusst, dass es in den kommenden Wochen bei der Umsetzung der hier beschriebenen Regelungen und Maßnahmen und insgesamt bei der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts weiterhin und ganz wesentlich auf Ihr besonderes Engagement ankommen wird. Für dieses Engagement, das Sie schon während der gesamten Pandemie verlässlich gezeigt haben, danke ich Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
 
 
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
 Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

 

 


 

 

Frohe Weihnachten
wünscht das Kollegium der GGS Knittkuhl

 

Kollegium

 

 


 

Verabschiedung unseres Bezirksdienstbeamten Herrn Kotzolt am letzten Schultag vor Weihnachten

 

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Liebe Eltern,

bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Ministeriums zum optimierten Lolli-Testverfahren ab Januar 2022 downloads
und des Weihnachtsbriefs downloads.

Ergänzungen:
Im Brief des Ministeriums sind keine Aussagen zu etwaigen Quarantänemaßnahmen von Kontaktpersonenseitens des Gesundheitsamtes enthalten, allerdings erfolgt weiterhin eine individuelle Risikobewertung jedes einzelnen Falls durch das Gesundheitsamt Düsseldorf.

Laut Aussage des MSB im Elternbrief zum Testverfahren nach den Weihnachtsferien soll die Ergebnisübermittlung bis 6.00 Uhr am Folgetag erfolgen. Erfahrungsgemäß wird diese Uhrzeit nicht grundsätzlich und immer eingehalten werden können. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kinder erst dann wieder in die Schule kommen können, wenn diese Ergebnisse des Labors vorliegen. Desweiteren kann es natürlich sein, dass Kinder mit negativem Einzelergebnis schon wieder in die Schule zurückkommen, das Gesundheitsamt sie aber im Nachhinein als Kontaktpersonen identifizieren und in Quarantäne schicken muss.
Ebenso bittet das Amt für Schule und Bildung / Gesundheitsamt darum, bei allen Anfragen bezüglich Corona folgende Mail zu nutzen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Unsere Weihnachtskarte 2021

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Online-Elternabend zum Thema "Mediennutzung bei Grundschulkindern" am 6.12.21 um 20 Uhr

Thema: Bewusster Umgang mit Medien im Grundschulalter
Referent: Koray Coban
, Medienpädagoge

Ihre Kinder kommen, gerade ab dem Grundschulalter, immer mehr in den Kontakt mit Medien verschiedenster Arten. Das erste eigene Handy wird gefordert und der Austausch über soziale Netzwerke wird zunehmend interessant. Plattformen wie YouTube oder TikTok wirken stark polarisierend und stellen uns vor viele Fragen: Wie surft mein Kind sicher? Wie kann ich das Internet positiv für mein Kind nutzen? Sollte mein Kind schon ein eigenes Smartphone haben und YouTube oder WhatsApp nutzen?
In diesem Online-Elternabend werden viele dieser Fragen besprochen und beantwortet. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen und so Tipps für die eigene Medienerziehung mitzunehmen. Der Online-Elternabend ist für Sie kostenlos. Schalten Sie sich entspannt von zu Hause aus zu. Benötigt werden lediglich ein Internetzugang sowie ein Laptop, Computer, Smartphone oder Tablet. Sie müssen sich im Vorfeld nicht anmelden.

Informationen zum Online
-Elternabend
Datum: Montag, 06. Dezember 2021
Uhrzeit:
20:00 Uhr (Dauer: 1,5 Stunden)
Den Teilnahme-Link entnehmen Sie bitte der Einladung, die die Klassenleitung über itslearning verschickt hat.


Annähernd 100 wunderschöne Bilder wurden in diesem Jahr eingereicht, sodass der Jury die Auswahl wieder sehr schwerfiel. 19 Bilder haben es auf die diesjährige Weihnachtskarte "geschafft" - weitere Werke sind im Schaukasten des Fördervereins zu bewundern. Alle eingereichten Bilder können hier eingesehen werden:

  • 1a
  • 1b
  • 20211128 145128
  • 20211128 145330
  • 20211128 145509
  • 20211128 145653
  • 20211128 145811
  • 20211128 145921
  • 20211128 150046
  • 20211128 151605


 

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Malwettbewerb zur diesjährigen Weihnachtskarte:

"Mein Traumschulhof"

Liebe Kinder unserer Schule,

der Malwettbewerb anlässlich der Weihnachtskarte startet nun bereits zum siebten Mal: Bis zum 19.11.21 freuen wir uns auf eure Bilder zum Thema: „Traumschulhof – so stelle ich mir den Schulhof in Knittkuhl vorBitte malt mit Filzstiften / Wachsmalstiften / Wasserfarbe (möglichst keine Buntstifte oder Bleistift) auf DIN A4 Blätter in Querformat – eine Jury entscheidet, welche Bilder auf der Weihnachtskarte der Schule veröffentlicht werden.


Schulinterne Martins-Feier in Knittkuhl am Montag, dem 08.11.21

Auch ohne großen Umzug durch den Ort konnten alle 300 Kinder der GGS Knittkuhl ihre selbst gebastelten Laternen den Mitschülerinnen und Mitschülern präsentieren. Dank der musikalischen Unterstützung von Berufsmusikern aus der Elternschaft entstand am Morgen eine wunderbare Stimmung auf dem Schulhof. Der Förderverein spendete einzeln verpackte Weckmänner, die in den einzelnen Klassen ausgegeben wurden - was für ein schöner Wochenbeginn!

 

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Kippen-Geister in Knittkuhl - Aktion der Garten-AG am 29.10.21

 

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Garten- und Verschönerungstag am Freitag, dem 08.10.21

Liebe Eltern,
vielen Dank für Ihre großartige Hilfe am heutigen Gartentag. Wir waren sehr erfreut über die vielen HelferInnen und die großzügigen Spenden. Wir freuen uns, nach den Ferien davon unter anderem noch weitere Arbeitsgeräte anschaffen zu können. 
Anbei zwei schöne Fotos, die ein bisschen den heutigen Morgen widerspiegeln.

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Familien schöne und erholsame Ferien. 

 

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Anmeldungen für das Schuljahr 2022/2023

Die offiziellen Anmeldezeiten (05.10.-07.10.21) wurden zur Entzerrung um einige Tage verlängert und starten bereits ab Montag, dem 27.09.21:

Montag, 27.09.
Dienstag, 28.09.
Donnerstag, 30.09.

Montag, 4.10.
Dienstag, 5.10.
Mittwoch, 6.10.
Donnerstag, 7.10.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab telefonisch einen konkreten Termin für das Anmeldegespräch und haben Sie Verständnis, dass neben Ihrem Kind nur ein Elternteil teilnehmen kann. Wichtig ist, dass der rosa Bogen der Stadt Düsseldorf von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben zur Anmeldung mitgebracht wird.

ACHTUNG: BITTE HALTEN SIE UNBEDINGT NACHWEISE ZU DEN DREI Gs (GEIMPFT, GETESTET, GENESEN) BEREIT!


Info-Abend für die Eltern der Schulneulinge des Schuljahre 2022/2023

Liebe Eltern der Kinder, die im Schuljahr 2022 / 2023 eingeschult werden,

auch dieses Jahr werden wir pandemiebedingt auf einen Tag der Offenen Tür für Grundschulen verzichten. Damit Sie trotzdem die Möglichkeit haben, unsere Schule kennenzulernen, bieten wir nur nach Voranmeldung einen Info-Abend am Mittwoch, dem 15.09.21, um 19.00 Uhr in der GGS Knittkuhl an. Wir werden Ihnen an diesem Abend Klassenräume zeigen und Informationen zu unserer pädagogischen Arbeit geben - dieser Abend ist vor allem für diejenigen Eltern gedacht, die unsere Grundschule noch nicht kennen.
Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Hygiene- und Infektionsschutzregeln (an einen eigenen Stift denken, nur ein Elternteil pro Kind, vor Betreten des Schulgeländes die Hände desinfizieren und natürlich mit Mund-Nasen-Bedeckung).
Bitte melden Sie sich unbedingt vorab zu diesem Info-Abend unter Tel. 8923680 oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) an, sodass im Bedarfsfall eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.


Klassenpflegschaftssitzungen im Schuljahr 2021/2022

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie folgende Vorgaben des Ministeriums hinsichtlich der kommenden Klassenpflegschaftssitzungen:

"Auch die Schulmitwirkungsgremien können grundsätzlich uneingeschränkt tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Für die Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung), wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2 Coronaschutzverordnung). Für weitere Informationen zum Thema Elternmitwirkung verweise ich auf die SchulMail vom 3. August 2021."


Einschulungsfeier am Donnerstag, dem 19.08.21

Angesichts der allgemein steigenden Infektionszahlen sollten alle Rücksicht und Vorsicht walten lassen. Wie Sie dem Einschulungsbrief entnehmen konnten, finden drei getrennte Einschulungsfeiern am Donnerstag, dem 19.08.21 (ohne vorherigen Gottesdienstbesuch) statt:

Klasse 1a: 08.30 Uhr (Herr Gosebruch)
Klasse 1b: 10.00 Uhr (Frau Schabert)
Klasse 1c: 11.30 Uhr (Frau Lamm)

Wir möchten Sie bitten, sich vor dem Betreten des Schulgeländes an der Desinfektionsstele im Eingangsbereich die Hände zu desinfizieren, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Nachweise bereitzuhalten – das gilt auch für die Schulneulinge! (siehe Regelungen des Ministeriums).
Bitte tragen Sie sich direkt namentlich in eine Liste ein, sodass nachträglich im Bedarfsfall nachverfolgt werden kann, wer an diesem Tag anwesend war.
Geplant ist, dass die Feier draußen auf unserem großen Sportplatz stattfindet, sodass für ausreichend Mindestabstand gesorgt ist. Trotzdem möchten wir Sie bitten, sich vorab gut zu überlegen, ob an dieser Veranstaltung die komplette Verwandtschaft teilnehmen soll, da ggf. bei schlechtem Wetter in die Turnhalle ausgewichen werden muss. Dort ist dann aus Platzgründen nur ein Elternteil pro Schulkind zugelassen.
Ihr Kind wird dann nach einer kurzen Begrüßung für ca. 45 min. mit der neuen LehrerIn in den Klassenraum gehen – Sie erhalten während dieser Zeit noch wichtige Informationen und haben die Möglichkeit, den Stand des Fördervereins zu besuchen, um sich z. B.  ein Schul-T-Shirt zu erwerben. Leider werden wir aus gegebenen Anlass kein Einschulungs-Café anbieten.

Sie haben im Anschluss die Möglichkeit, noch Fotos Ihres Kindes unter Wahrung der DS-GVO (ausschließlich für persönliche und familiäre Zwecke) auf dem Schulhof zu machen - das Betreten der Klassenräume ist leider nicht möglich. Für einen reibungslosen Ablauf möchten wir Sie bitten, den Schulhof nach Ende der jeweiligen Veranstaltung zügig zu verlassen, damit es zu keiner Durchmischung mit der nächsten Feier kommt.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen uns allen einen wunderschönen, unvergesslichen Einschulungstag mit gutem Wetter!

Antje Grüneklee (Rektorin) und das gesamte Team der GGS Knittkuhl

 

Infos Einschulungstag Kontaktnachverfolgung
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Regelungen zu den Einschulungsfeiern laut Runderlass (Stand 08.07.21)

Bezüglich der Einschulungsfeier bitte ich darum, folgende Vorgaben des Ministeriums (siehe Auszug aus dem Runderlass) zu berücksichtigen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und abhängig von der Inzidenzstufe, die noch kurzfristig geändert werden könnte.

"Der Tag der Einschulung ist für die Kinder und ihre Eltern ein bes
onderer Tag, der unbeschwert verlaufen soll.
Um dies sicherzustellen, gelten die jeweils aktuellen Maßgaben für Kulturveranstaltungen nach § 1 Absatz 6 der Corona-Betreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Corona-Schutzverordnung. Dies bedeutet nach dem heutigen Stand konkret, dass die bekannten Hygienemaßnahmen weiterhin und auch bei den Einschulungsfeiern einzuhalten sind:

1. das Tragen von Masken,
2. die Einhaltung von Mindestabständen,
3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mailadressen) und
4. die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses aller teilnehmenden Personen. Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zum Schulstart der Erstklässlerinnen und Erstklässler zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, ihre Kinder unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum kostenlos mit einem Bürgertest testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen) mit Ausnahme derer mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung."

Die Lolli-Testungen finden für Ihr Kind ab dem 23.08.2021 (erste volle Schulwoche) im Rahmen des Unterrichts statt.

Bitte beachten Sie auch unbedingt die Regelungen zu den Reiserückkehrern aus Risikogebieten / Hochinzidenzgebieten!
 


Das Kollegium und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGS Knittkuhl begrüßen Sie im neuen Schuljahr und wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute und erfolgreiche Zeit.
Ein ganz besonderer Gruß geht natürlich an unsere neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern: Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder werden einen guten Start haben und wünschen für das Abenteuer Schule alles erdenklich Gute!

21 ohne maske


Flyer zur Einschulung 2021 / 2022

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GGS Knittkuhl

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Am Mergelsberg 1
40629 Düsseldorf
Tel. 0211 8923680 (Sekretariat)
Tel. 0211 8923688 (Betreuung)
Tel. 0211 8923689 (OGS)