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GGS Knittkuhl
Gerne zur Schule gehen!
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Schuljahr 23/24

Abschlussmusical unserer Viertklässler im Juli 2024
Wir wünschen euch für den Start an den weiterführenden Schulen alles Gute!

musical 2024


Auftritt aller Drittklässler bei der Düsseldorfer Fan Zone am Burgplatz am 3.7.24

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Herzlichen Glückwunsch: Hockey-Turnier der Düsseldorfer Grundschulen am 29.06.24 - ein sensationeller 3. Platz für unsere Schule!

 schulhockey turnier


Besuch im Schauspielhaus am 20.06.24 mit den dritten und vierten Schuljahren: "Der Spielverderber"

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Sport- und Spielefest am 31.05.2024

Wir danken allen Eltern für die tatkräftige Unterstützung!

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Spendenübergabe am 22.5.24

turnhalle scheckuebergabeGruppenbild 2024

 

Folgende Spendenziele wurden in der Schulkonferenz vereinbart:
Ausland:
Partnerschule in Ruanda
Futuro Si – Initiative für Kinder in Lateinamerika
Inland:
Tierheim Düsseldorf
Kinderhospiz Regenbogenland Düsseldorf
Klinikclownin der Kaiserswerther Diakonie
Dianino-Stiftung (Hilfe für Kinder mit Diabetis)

Nun steht die Spendensumme von gut 8000 Euro fest und im Rahmen einer Scheckübergabe waren am Mittwoch, dem 22.05.24 um 8.30 Uhr, in der Turnhalle Vertreter/Innen der einzelnen Institutionen geladen, um allen Kindern der Schule von ihrer Arbeit zu erzählen. Welch bewegende Geschichten haben die Kinder erfahren und wir sind sicher, dass unser Geld gut ankommt!

 


16.05.2024: So sehen "E-Waste-Sieger" aus!!!

Zum ersten Mal waren wir beim E-Waste-Race dabei und haben in Kürze einen ganzen Stadtteil mobilisieren können, in den Keller zu gehen und Elektro-Schrott zusammenzusuchen. Wir waren wirklich überwältigt (und wurden geradezu überrollt) – positives Feedback bekamen wir von Anwohnerinnen und Anwohnern aus Knittkuhl, Ludenberg und Hubbelrath, die dieses Projekt vorbildlich fanden und ihren Beitrag leisteten. Über 3600 Teile haben uns in den vergangenen Wochen erreicht – was für eine Summe!
Vor allem die 34 Kinder der Garten- und Umwelt-AG zeigten zusammen mit ihren Lehrerinnen Antje Dittkuhn und Michaela Seeck-Wiedemann besonderes Engagement während der Sammelzeit und verteilten Handzettel, um unermüdlich Werbung für dieses Projekt zu machen.
Die Preisverleihung findet im feierlichen Rahmen am Donnerstag, dem 23.5., um 10 Uhr in der OGS-Mensa statt - was für ein schöner Erfolg!

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Unser Gewinn: Ausflug zum Naturgut Ophoven am 14.06.24!

Jetzt geht es los - wir sammeln Elektroschrott und machen mit bei der E-Waste-Race 2024!

Ein zertifizierter Entsorger und die gemeinnützige Initiative „Das macht Schule“ begleiten das Projekt in der Zeit vom 22.4. bis 16.5.2024. So ist die fachgerechte Entsorgung garantiert. – Nun kommt es auf Sie an.
Sind Sie dabei? Sie können Ihren Elektroschrott  montags bis mittwochs und freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 8:30 Uhr direkt bei der Schule abgeben. Bitte achten Sie darauf, dass das von einem Erwachsenen dokumentiert wird. Elektroschrott darf auf keinen Fall einfach in die Behälter geworfen oder abgestellt werden. Das wäre gegen die Spielregeln!
Gesammelt werden alte und kaputte Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von höchstens 50cm. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Geräte mit festverbauten Akkus oder Batterien, Glühbirnen oder Flachbildschirme mit kaputter Scheibe entgegengenommen werden.

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Vielen Dank fürs Mitmachen sagen die Schülerinnen und Schüler der GGS Knittkuhl, Am Mergelsberg 1


Garten- und Verschönerungstag am 22.03.24

Viele tatkräftige Eltern haben sich heute auf dem Schulhof eingefunden, um die Beete und das Schulgelände für das Frühjahr fit zu machen. Vielen herzlichen Dank; wir wünschen allen erholsame Osterferien!


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Hungermarsch 2024 am 18.03.24

Jedes Jahr im Frühjahr (gemäß unserer Leitbilder: „Wir fördern die soziale Kompetenz und die Naturverbundenheit unserer Kinder) machen wir uns gemeinsam auf, einen Tag außerhalb der Schule zu verbringen. Seit 1983 führen wir einen Hungermarsch durch, um für soziale Zwecke Geld zu erwandern. Unsere Kinder erbitten in ihrer Familie, im Verwandten- und Freundeskreis Geldbeträge für die von ihnen zurückgelegte Strecke. Die gesammelten Gelder fließen in soziale Projekte, die in Abstimmung mit der Schulkonferenz gefördert werden sollen.
Am Montag, dem 18.03.24, machten sich alle 290 Kinder, 20 Lehrer/Innen und zahlreiche Eltern auf die ca. 12 km lange Strecke, die durch Wald und Wiesen rund um Knittkuhl / Grafenberger Wald und Rennbahn führt. Folgende Spendenziele werden in diesem Jahr verfolgt:
Tierheim Düsseldorf, Hospiz Regenbogenland, Diabetes-Hilfe für Kinder, Kinderclownin der Kaiserswerther Diakonie, Partnerschule in Ruanda, Futuro si (Projekt für Kinder in Lateinamerika)

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Dreck-weg-Tag 2024 in Knittkuhl

Die Garten- und Umwelt-AG war am Freitag, dem 15.03.24, sehr fleißig und hat den Müll rund um das Schulgelände / in Knittkuhl aufgesammelt. Was gab es da für Überraschungsfunde!

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Der Imagefilm, der AOK Rheinland/Hamburg, wurde an unserer Schule gedreht.


Sensationeller 3. Platz bei den Düsseldorfer Schachmeisterschaften der Grundschulen am 16.02.24

Unsere beiden Schach-Teams waren bei den Düsseldorfer Grundschule-Schachmeisterschaften sehr erfolgreich, sodass eine Qualifizierung für das Landesfinale in Hamm am 23.2.24 erfolgte. Dort konnte das Team einen sensationellen 10. Platz von insgesamt 50 teilnehmenden Grundschulmannschaften erreichen, inkl. einer Extra-Ehrung für die beiden erfolgreichsten Turnierspieler - herzlichen Glückwunsch!

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HELAU! Die "Bücherhelden" aus Knittkuhl wünschen schöne Karnevalstage!

Donnerstag, 08. Februar 24

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Feier in der Turnhalle mit allen Klassen, Büttenreden und Sketchen aus den vierten Schuljahren sowie einem gemeinsamen Schultanz!

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Polonaise durch alle Klassen und über den Schulhof

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Unser verschneiter Schulhof

Donnerstag, 18. Januar 24

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Frohe Weihnachten

Unsere diesjährige Weihnachtskarte wurde wie jedes Jahr von unseren Kindern gestaltet. Das Motto der Weihnachtskarte lautet:
"Bunte Bilder Einigkeit – Frieden in Knittkuhl zur Weihnachtszeit".
Vielen Dank an dieser Stelle an unseren Förderverein, der die Finanzierung der Karten wieder übernommen hat.

 

 


Besuch des Düsseldorfer Landtags mit dem Schülerparlament am 19.12.23

Am Dienstag, dem 19.12.23, besuchte das Schülerparlament der GGS Knittkuhl den Düsseldorfer Landtag, um zu erfahren, wie "die Großen" Politik machen. Nach einem Mittagessen war Zeit, um im Plenarsaal eine Sitzung nachzuspielen und zu erfahren, welche Fraktionen dort vertreten sind. Im Anschluss stellte sich Marco Schmitz, MdL, den vielfältigen Fragen der Kinder und erzählte aus dem Leben als Politiker.

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Wir wünschen eine besinnliche Adventszeit!

Was für eine schöne Tradition - am Montag nach dem 1. Advent kamen alle Klassen mit ihren wunderschönen Adventskränzen leise in die Turnhalle, um zusammen den ersten Advent zu feiern. Zum gemeinsamen Start in die Adventszeit wurden drei Lieder gesungen.


Meet and Greet mit den DEG-Stars Hendrik Hane und Kevin Clark

Am Montag, dem 4.12.23, waren die beiden DEG-Stars Hendrik Hane (Torhüter) und Kevin Clark (Stürmer) zu Gast in der GGS Knittkuhl. Die beiden Profis stellten sich den Fragen von 30 neugierigen und eishockeybegeisterten Viertklässlern, bevor alle zusammen in der Turnhalle Hockey spielten. Dabei durfte ein Penalty-Schießen gegen die Stars nicht fehlen. Natürlich gab es auch reichlich Autogramme der beiden. Wir freuen uns über diese besondere Kooperation mit dem Verein und auf den nächsten Schools Day 2024!


Fleißige Helfer beim Packen der Weihnachtspäckchen für die Johanniter Unfallhilfe

In diesem Jahr ist die GGS Knittkuhl erstmalig dabei: Wir unterstützen die Aktion "Weihmachtstrucker" der Johanniter Unfallhilfe und packen mit allen Klassen (und dem Kollegium) Weihnachtspäckchen für notleidende Familien im In- und Ausland. Mehr über diese Aktion finden Sie hier
 

Hurra - es schneit in Knittkuhl!
29.11.2023


Weihnachtsbäume schmücken mit unseren Viertklässlern

Sehr gerne sind die Kinder der vierten Schuljahre im Kunstunterricht dem Aufruf gefolgt und haben fleißig Baumschmuck für die Tannenbäume auf dem Marktplatz in der Düsseldorfer Altstadt gebastelt. Am 28.11.23 durften die Klassensprecherinnen und Klassensprecher die Bäume dann schmücken - jetzt gilt es Daumen drücken für das Voting bei Instagram, welche Schule den schönsten Baum gestaltet hat.

 


Vorlesetag 2023 am 17.11.23: Die GGS Knittkuhl liest mit!

Am Freitag fanden im Rahmen des bundesweiten Vorlesetags auch Lesungen an der GGS Knittkuhl statt. So konnte Herr Andreas Preuß, Manager von Borussia Düsseldorf durch die Unterstützung der Düsseldorfer Lesebande (Unternehmerschaft Düsseldorf und Umgebung e.V.) als Vorlesepate für die vierten Schuljahre gewonnen werden.
Der pensionierte Lehrer Herr Dr. Wolfgang Gruß wurde als Vorleser für die zweiten Schuljahre an diesem Vormittag in der GGS Knittkuhl erwartet.
Herr Volker Peters (Kinderbuchautor aus Knittkuhl) las für die dritten Schuljahre vor. Ebenfalls gestalteten an diesem Vormittag die Viertklässler allen Erstklässlerinnen und Erstklässler der Schule eine besondere Vorlesestunde.
Sicherlich wird dieser Vorlesetag auch das Paten-Projekt mit den beiden angrenzenden Kindergärten beflügeln, bei dem regelmäßig Viertklässler die Kindergärten besuchen, um dort vorzulesen - gelebte "Lesezeit".

 

 


Sankt Martin reitet wieder durch Knittkuhl
Am Mittwoch, dem 7.11.23, treffen wir uns um 17.15 Uhr zur Aufstellung auf dem Schulhof. Gegen 17.30 Uhr ziehen wir eine Runde durch Knittkuhl.

 


normaler Busplan ab 30.10.23

Ab Montag, dem 30.10.23 gilt wieder der reguläre Busplan


Einschulung 2024/2025


Unsere zukünftigen Schüler:innen möchten wir persönlich begrüßen und kennenlernen.

Die offiziellen Anmeldezeiten sind:
Dienstag, 24. Oktober 2023 von 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 25. Oktober 2023 von 11.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 26. Oktober 2023 von 11.00 bis 13.00 Uhr


Bitte nehmen Sie unbedingt vorab Kontakt zur Schule auf, um sich für eine bestimmte Uhrzeit einzutragen (Tel. 8923680). Zusätzliche Termine ab 16.10.2023 sind ebenfalls möglich!
Bitte überprüfen Sie bis zur Anmeldung den Impfstatus Ihres Kindes zum Masernschutz! (Impf-Nachweis erforderlich) und denken Sie daran, dass der rosa Bogen der Stadt von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben ist.
Um Zeit zu sparen, können Sie den Anmeldebogen sowie bei Bedarf auch die Anmeldung zur OGS / Betreuung vorab von der Homepage im Downloadbereich herunterladen und ausfüllen.
Vielen Dank!


Garten- und Verschönerungstag am 29.09.23 - wir wünschen allen erholsame Herbstferien!

 

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Weltkindertag am 20.09.23 mit einer Aktion der Umwelt- und Garten-AG am Gerresheimer Rathaus

Als Teil des Netzwerkes ´Nachhaltige Schule´, beteiligten wir uns beim Aktionstag des BNE-Netzwerkes am 20.09.2023. Mit unserer Projektgruppe haben wir uns für diesen Tag vorgenommen, auf dem Marktplatz in Gerresheim in unserem Stadtteil auf einen wichtigen Aspekt im Klimaschutz aufmerksam zu machen. Unser ausgewähltes Thema, über welches die Kinder mit Erwachsenen ins Gespräch kamen, war die Umweltverschmutzung durch Zigarettenkippen. Diese stellen auf vielen Ebenen eine ernstzunehmende Umweltgefahr dar. So landen jährlich etwa 340-680 kg Zigarettenkippen auf dem Boden und schädigen Pflanzen, Tiere, Boden und Gewässer.

Es ist uns hierbei wichtig zu zeigen, dass sich auch junge Menschen für den Umweltschutz engagieren und nicht tatenlos zusehen möchten. Daher waren wir zwischen 10.30 und 11.30 Uhr auf dem Marktplatz vertreten, teilten Fakten über die Umweltverschmutzung durch Zigarettenkippen mit Erwachsenen und verteilten´Kippengeister´ an Interessierte. Hierbei handelt es sich um alte Milchkartons, die zu einem Mülleimer für Zigarettenkippen umfunktioniert wurden und von den Interessierten im nächsten Schritt an Laternenpfählen oder ähnlichem aufgehängt werden können, um so die Verbreitung von achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen einzudämmen.

von links: Michaela Seeck-Wiedemann (Sozialpädagogin), Dr. Maria Icking (Bezirksbürgermeisterin), Antje Grüneklee (Rektorin), Antje Dittkuhn (Lehrerin), Sina Coello (Schulsozialarbeiterin) sowie die Garten- AG des dritten Schuljahres


Invictus Games 2023 - Unsere Viertklässler waren beim Rahmenprogramm im Invictus Village am 12.9. dabei!

Hier geht es zu einer Bildergalerie


Ausflug mit der Schulsozialarbeiterin und der Sozialpädagogin zum Bauernhof in Niederheid


Schulfest 2023

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Was für ein stimmungsvolles Fest mit der gesamten Schulgemeinde und unserem Ehrengast Herrn Dziwisch!
Vielen Dank auch an dieser Stelle an alle helfenden Eltern und den Förderverein sowie unseren Kooperationspartnern, die an diesem Tag aktiv waren: SSV Knittkuhl, Kulturfreunde Knittkuhl, Borussia Düsseldorf und der Radballverein RMSV.


Liebe Eltern der Kinder, die im Schuljahr 2024 / 2025 eingeschult werden,
am Dienstag, dem 12.09.23, um 18.00 Uhr informieren wir Sie zum Thema „Einschulung“. Bitte melden Sie sich vorab zu diesem Info-Abend unter Tel. 8923680 oder per Mail (gg.ammergelsberg@schule.duesseldorf.de) an.
Am Tag der offenen Tür sowie beim Info-Abend liegen auch Listen für die Anmeldezeiten im Oktober aus, in die Sie sich eintragen müssen. Die offiziellen Anmeldezeiten wurden zur Entzerrung um einige Tage verlängert - hierzu erhalten Sie noch Informationen beim Info-Abend.
Wir freuen uns auf Sie!
Das Team der GGS Knittkuhl


Eine Ära neigt sich dem Ende - 20 Jahre GGS Knittkuhl: Vielen Dank, lieber Herr Dziwisch, Sie sind der beste Hausmeister!

 


Das Kollegium und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGS Knittkuhl begrüßen Sie im neuen Schuljahr und wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute und erfolgreiche Zeit.
Ein ganz besonderer Gruß geht natürlich an unsere neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern: Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder werden einen guten Start haben und wünschen für das Abenteuer Schule alles erdenklich Gute!


WICHTIGE INFO AN ALLE BUSKINDER:

Am Montag, dem 07.08., und Dienstag, dem 08.08., fährt der Schulbus noch nach dem geänderten "Notfall-Plan" (ACHTUNG: frühere Zustiegs-Zeiten am Morgen für einige Haltestellen!)
Ab Mittwoch, 09.08., ist wieder der reguläre Plan gültig.


Wir sind kreidefrei!

In den Sommerferien wurden alle Tafelanlagen durch digitale Whiteboards ersetzt. Ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft, ohne dass die eigene Handschrift zu kurz kommen wird ;)

 

 

Schuljahr 2022/2023

Schöne Sommerferien!!

vom 22.06. bis 04.08.2023

Das gesamte Team der GGS Knittkuhl wünscht allen Kinder und Eltern sonnige und erholsame Ferien!

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Schülerparlament Schuljahr 22/23

Sport- und Spielefest am 09.06.23

Endlich konnten wieder alle Schülerinnen und Schüler der GGS Knittkuhl große sportliche Leistungen auf dem Schulhof zeigen. Dank der Unterstützung vieler Eltern, Praktikanten/Innen und dem Kollegium wurde das Sport- und Spielefest zu einem unvergesslichen Erlebnis!

Sportfest 2023

 


 

Spenden Hungermarsch

Dieses Jahr sind die Spenden des Hungermarschs an:
- unsere Partnerschule in Ruanda
- Johanniter Erdbeben-Nothilfe
- Kinderhilfezentrum Eulerstraße
- Düsseldorfer Kindertafel
- Plastikrebellen / Ozeankind (fester Betrag von 300 €)

verteilt worden.

Vielen Dank an unsere Kinder, Spender und Helfer.

Spenden Hungermarsch

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23.05.23: Endlich wieder Singpausenkonzert in der Tonhalle!

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singpause 2023

 


Garten- und Verschönerungstag am 31.03.23

 

Trotz des widrigen Wetters haben sich viele tatkräftige Eltern auf dem Schulhof eingefunden, um die Beete und das Schulgelände für das Frühjahr fit zu machen. Vielen herzlichen Dank; wir wünschen allen erholsame Osterferien!

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Projektwoche "Umweltschutz und Nachhaltigkeit"

Vom 28.3.-31.3.23 findet unsere diesjährige Projektwoche zum Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ statt, da die GGS Knittkuhl seit diesem Jahr im „Netzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung Düsseldorf“ aktiv ist und mit Unterstützung des Umweltamtes versucht, bewusst Ressourcen zu sparen. In vielfältigen fächer- und klassenübergreifenden Workshops werden sich die Kinder mit folgenden Themen des Klima- und Umweltschutzes befassen:

- Bau von Insektenhotels / Natur- und Artenschutz
- Upcycling
- „Waschtag“ inkl. Besuch des Wasserwerks
- Kräuterdetektive unterwegs
- Das Meer und seine Bedeutung – „Plastikrebellen“
- Das große Krabbeln (Ameisen)
- Die faszinierende Welt der Schmetterlinge
- So wirst du ein Klamotten-Umwelt-Super-Held
- Wilde Stadt: von Bienen, Vögeln und meiner Stadt
- Tiere und Menschen – ein gemeinsamer Lebensraum
- Beutegreifsystem – eine Antriebsfeder für das Überleben

Siehe auch Artikel in der Rheinischen Post vom 04.04.23

Die zuletzt genannten Projekte werden durch externe Partner (
www.wald-paedagogik.de) in der Woche angeboten, inkl. Raubvogel-Show auf dem Schulhof. 

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Hungermarsch am 27.03.23 - seit 40 Jahren an der GGS Knittkuhl
Am Montag, dem 27.03.23 ist der alljährliche Hungermarsch geplant: Jedes Jahr im Frühjahr (gemäß unserer Leitbilder: „Wir fördern die soziale Kompetenz und die Naturverbundenheit unserer Kinder) machen wir uns gemeinsam auf, einen Tag außerhalb der Schule zu verbringen. Seit 1983 führen wir einen Hungermarsch durch, um für soziale Zwecke Geld zu erwandern. Unsere Kinder erbitten in ihrer Familie, im Verwandten- und Freundeskreis Geldbeträge für die von ihnen zurückgelegte Strecke. Die gesammelten Gelder fließen in soziale Projekte, die in Abstimmung mit der Schulkonferenz gefördert werden sollen.
Am Montag, dem 27.03.23, machten sich alle 280 Kinder, 20 Lehrer/Innen und zahlreiche Eltern auf die ca. 10 km lange Strecke, die durch Wald und Wiesen rund um Knittkuhl / Grafenberger Wald und Rennbahn führt. Was hatten wir für ein Glück mit dem Wetter nach dem verregneten Wochenende!

Dieses Jahr soll die Spende gehen an
- unsere Partnerschule in Ruanda
- Johanniter Erdbeben-Nothilfe
- Kinderhilfezentrum Eulerstraße
- Düsseldorfer Kindertafel
- Plastikrebellen / Ozeankind (fester Betrag von 300 €)

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Impressionen vom kurzfristigen Wintereinbruch in Knittkuhl am Mittwoch, dem 08.03.23

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"Präsidium macht Schule"

Besuch des Vize-Landtagspräsidenten Herrn Schmeltzer beim Schülerparlament in Knittkuhl am 06.03.23 zusammen mit Frau Dr. Icking (Bezirksbürgermeisterin) und Herrn Marco Schmitz (MdL)

 

 

 


HELAU aus Knittkuhl - Impressionen der Karnevalsfeier am 16.02.23
Das Kollegium wünscht jecke Karnevalstage und dankt dem weltbesten Hausmeister!!!

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Besuch von ehemaligen Schülern und Schülerinnen

Während der Corona-Pandemie mussten wir auf vieles verzichten – unter anderem auf den Besuch von ehemaligen Schülern und Schülerinnen. Mit dem Auslaufen der letzten Maßnahmen wird dies nun wieder möglich und wir freuen uns darauf, unsere „Großen“ wieder in der Schule begrüßen zu dürfen.
Bitte meldet euch unbedingt vor eurem Besuch bei eurer ehemaligen Klassenleitung an!
Für Karneval gelten für euch natürlich dieselben Regeln wie für die Kleinen: Spielzeugwaffen – sofern sie unbedingt zum Kostüm gehören – dürfen nur ohne Munition mitgebracht werden. Auch das Mitnehmen und Werfen von Konfetti oder Ähnlichem ist untersagt.


Weihnachtskarte 2022

Das diesjährige Thema: „Klimafreundliche Schule – unser Beitrag zum Umweltschutz in Knittkuhl“

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Besuch im Düsseldorfer Landtag mit dem Schülerparlament am 13.12.22

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Robin Hood im Schauspielhaus - Besuch der Vorstellung mit allen Klassen der GGS Knittkuhl am 28.11.22 - was für ein einmaliges Erlebnis!

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Malwettbewerb zur Weihnachtskarte 2022
Seit einigen Jahren ist es zu einer schönen Tradition geworden, dass die Weihnachtskarte der GGS Knittkuhl von den Kindern mitgestaltet wird. Jedes Jahr findet im November ein Malwettbewerb zu einem bestimmten Thema statt und die Kinder haben die Möglichkeit, ihre farbenfrohen Kunstwerke einzureichen. Eine unabhängige Jury entscheidet dann, welche Bilder auf der Weihnachtskarte der Schule veröffentlicht werden - die Kosten für den Druck der Karte übernimmt freundlicherweise der Förderverein.
Dieses Jahr steht die Karte unter dem Motto: "Klimafreundliche Schule - unser Beitrag zum Umweltschutz in Knittkuhl". Die Bilder sollen bitte im Querformat gemalt werden und nach Möglichkeit NICHT mit Buntstift, sondern Filzstift oder Wasserfarben. Abgabeschluss ist am Mittwoch, dem 23.11.22.
Bitte daran denken, auf der Rückseite den Namen und die Klassenbezeichnung zu schreiben - auch Gemeinschaftsarbeiten von mehreren Kindern sind gerne gesehen!
Wir freuen uns über viele kreative Einsendungen, die direkt bei der Klassenleitung abgegeben werden können.


Die GGS Knittkuhl nimmt an der Spendenaktion der Landeshauptstadt Düsseldorf "Eine Dose für Czernowitz" teil. Vom 3.11.-10.11.22 können Konservendosen mit haltbaren Lebensmitteln am Schultor / im Turnhallengang abgegeben werden.

Ich würde mich freuen, wenn diese Aktion von vielen Familien mitgetragen wird, um den Gedanken des Teilens den Kindern zu verdeutlichen und die Partnerstadt zu unterstützen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!


Sankt Martin reitet wieder durch Knittkuhl
Am Donnerstag, dem 3.11.22, treffen wir uns um 17.15 Uhr zur Aufstellung auf dem Schulhof. Gegen 17.30 Uhr ziehen wir eine Runde durch Knittkuhl.

 

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Garten- und Verschönerungstag am Freitag, dem 30.09.2022

Wieder einmal waren wir überwältigt von den vielen helfenden Händen anlässlich des Garten- und Verschönerungstags an unserer Schule: Die Beete wurden winterfest gemacht und alles strahlt im neuen Glanz. Vielen Dank an die tatkräftige Unterstützung!

Lassen Sie uns mit Zuversicht in die Zeit nach den Herbstferien blicken. Nun stehen 14 Tage wohlverdiente Ferien vor uns. Wir wünschen allen Mitgliedern der Schulgemeinde eine erholsame Ferienzeit und freuen uns, alle gut gelaunt, mit negativen Selbsttest am 17. Oktober wieder an der GGS Knittkuhl begrüßen zu dürfen.

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AOK-Förderpreis gewonnen - 2. Platz für die GGS Knittkuhl

Der frisch gewählten Präsidentin und den Präsidenten der GGS Knittkuhl stand die Überraschung ins Gesicht geschrieben, als am 20.9.22 im Neanderthal-Museum beim offiziellen Festakt des AOK-Förderpreis "Starke Kids" verkündet wurde, dass die GGS Knittkuhl für ihr Engagement im Rahmen der Umgestaltung des Schulgeländes den 2. Platz belegt hat. Die Kinder der Schule können sich über 1500 Euro freuen, die sicherlich im Sinne der Kinder investiert werden.

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Einweihung des neuen Klettergerüsts mit der Bezirksbürgermeisterin Frau Icking und der Fördervereins-Vorsitzenden Frau Faulwetter
Bericht in der RP vom 23.09.22

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Wir gratulieren dem neu gewählten Schülerparlament und vor allem unserer Präsidentin Anna-Maria sowie dem Präsidenten-Bruderpaar Theo und Paul zur Wahl!
Die genauen Wahlergebnisse sind hier einsehbar.

Schülerpräsidenten-Wahlen 2022


 

Schulvorstellung GGS Knittkuhl

 

 


 

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Einschulung 2023/2024

Am Dienstag, dem 13.09.22, findet um 18 Uhr ein Eltern-Info-Abend für alle interessierten Eltern statt. Die Schulleitung informiert zusammen mit dem Kollegium auf dem Schulhof unter Einhaltung des aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzes zum Thema Einschulung. Wegen der Rückverfolgbarkeit ist eine telefonische Anmeldung bzw. per Mail vorab unbedingt erforderlich.

Unsere zukünftigen
Schüler:innen möchten wir dann im Oktober persönlich begrüßen und kennenlernen.
Die offiziellen Anmeldezeiten sind:
Dienstag, 25. Oktober 2022 von 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 26. Oktober 2022 von 11.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 27. Oktober 2022 von 11.00 bis 13.00 Uhr


Am Info-Abend (13.09.2022) liegen Listen aus, in denen
Sie sich bitte für eine bestimmte Uhrzeit eintragen. Zusätzliche Termine ab 19.10.2022 sind ebenfalls möglich! Ab 14.09.22 können Termine auch telefonisch vereinbart werden.
Bitte überprüfen Sie bis zur Anmeldung den Impfstatus Ihres Kindes zum Masernschutz! (Impf-Nachweis erforderlich) und denken Sie daran, dass der rosa Bogen der Stadt von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben ist.

Es findet kein gesonderter Tag der Offenen Tür im Herbst statt; dafür werden alle angemeldeten Kindergarten-Kinder im Frühjahr zu einem Kennenlern-Vormittag in unsere Grundschule eingeladen. Außerdem steht Ihnen und Ihrem Kind ein Kurz-Video zur Verfügung, damit Sie einen Einblick in unserer Schule gewinnen können.


Das Kollegium und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGS Knittkuhl begrüßen Sie im neuen Schuljahr und wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute und erfolgreiche Zeit.
Ein ganz besonderer Gruß geht natürlich an unsere neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern: Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder werden einen guten Start haben und wünschen für das Abenteuer Schule alles erdenklich Gute!


Wichtige Info für die ersten Tage nach den Sommerferien

Liebe Eltern,
anbei finden Sie wichtige Informationen zum Schuljahresbeginn:

pdfpdf

Elternbrief der Ministerin   |   Elternbrief der Schulleitung


WICHTIGE INFO AN ALLE BUSKINDER:

Am Mittwoch, dem 10.08., und Donnerstag, dem 11.08., fährt der Schulbus noch nach dem geänderten "Notfall-Plan" wie vor den Sommerferien (ACHTUNG: frühere Zustiegs-Zeiten am Morgen für einige Haltestellen!)
Ab Freitag, dem 12.08., ist wieder der reguläre Plan gültig.


Kollegium Schuljahr 2022/2023

Kollegiumsfoto 08.08.2022

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Gemeinsames Lernen

Das Motto unserer Schule „GGS Knittkuhl – gerne zur Schule gehen!“ spricht für sich!
Bei uns finden sich alle Kinder, also auch Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, wieder.
Der Grundgedanke des Gemeinsamen Lernens beinhaltet, dass gemeinsames Lernen und Leben die sozialen Kompetenzen aller Kinder stärkt.

Jedes Kind hat Anspruch, in seinem individuellen Lerntempo gefördert und gefordert zu werden. Eine sonderpädagogische Unterstützung kann nach den Bildungszielen der Grundschule (zielgleicher Unterricht) oder nach dem Bildungsziel einer entsprechenden Förderschule (zieldifferenter Unterricht) erfolgen. Diese Förderung kann sowohl in Kleingruppen oder Einzelförderung im Rahmen äußerer Differenzierung als auch im gemeinsamen Klassenunterricht im Team mit den Grundschullehrern und den Sonderpädagoginnen erfolgen. Zudem arbeiten wir mit differenziertem Arbeitsmaterial, welches die unterschiedlichen Lerntypen und individuellen Leistungen der Kinder anspricht. Gestützt wird der Einsatz des differenzierten Materials durch Förderpläne, die für einen bestimmten Zeitraum ein Lernziel verfolgen.

Wir verstehen uns als eine Schule auf dem Weg zur Inklusion, wo alle Kinder und ihre Familien willkommen sind! Wir möchten eine Schule, in der sich jedes Kind sicher fühlen kann und wir gemeinsam leben, lernen, spielen und feiern!

Für weitere Fragen zum Thema Inklusion und Gemeinsames Lernen stehe ich Ihnen gerne per Mail zur Verfügung.
Anke.Enting@schule.duesseldorf.de

 

GL Hände

Schuljahr 2020-2021

 

Flyer zur Einschulung 2021 / 2022

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downloads

 


 

Tolles Gemeinschafts-Projekt der sozialpädagogischen Fachkraft und der Schulsozialarbeiterin

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Präsenzunterricht ab 31.5. - Beschlüsse der Schulkonferenz vom 20.5.21 zu den beweglichen Ferientagen im neuen Schuljahr

Liebe Eltern,

in der Schulmail vom 19.5.21 wurde folgendes verkündet:
"Grundsätzlich kehren ab Montag, 31. Mai 2021, alle Schulen aller Schulformenin Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.“ Die gesamte Schulmail finden Sie unter folgendem Link.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Schulstart und zu den Beschlüssen der Schulkonferenz der GGS Knittkuhl finden Sie hier

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Elternbrief Präsenzunterricht
Elternbrief Beschlüsse Schulkonferenz


Informationen zur neuen Teststrategie des Landes NRW ab 10.05.21:

www.schulministerium.nrw.de/lolli-tests

Liebe Eltern,
auf den Seiten des Ministeriums finden Sie viele Informationen zu der neuen Testmethode an den Grundschulen in NRW, die ab dem 10.05.21 eingeführt wird. Es handelt sich hierbei um die PCR-Methode, die sensitiver als die Antigentests ist und Infektionen auch bei niedriger Viruslast und damit wahrscheinlich geringerer Infektiosität herausfiltert. Näheres entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.

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Elternbrief


Und der Schulgarten wird von Tag zu Tag bunter...

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Herzliche Einladung zum Online-Elternabend "Mediennutzung bei Kindern" am Dienstag, dem 27.04.21, um 19 Uhr

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Elternbrief Medienabend


Wechselunterricht ab 19.4. / Selbsttests an Grundschulen

Liebe Eltern,

in den angehängten Elternbriefen finden Sie alle wichtigen Informationen zur Testpflicht an den Grundschulen und des Wechselunterrichts ab 19.4.21. Der Schulbus fährt ab 19.4. wieder nach dem regulären Plan.

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Elternbrief Selbsttest
Elternbrief Wechselunterricht


Ein kleiner Lichtblick in diesen herausfordernden Zeiten - Frühlingserwachen in unserem Schulgarten

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ACHTUNG: Sonderfahrplan für den Schulbus ab 13.4.21

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Busfahrplan


Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien

09.04.21

Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, wird ab nächster Woche (zunächst befristet bis 16.4.) in allen Schulen NRWs Distanzunterricht stattfinden, da die Infektionslage derzeit sehr unsicher ist. Hierzu ist eine Abfrage in itslearning eingerichtet. Fehlanzeige ist dringend erforderlich!
Maskenpflicht herrscht in den klassenübergreifenden Gruppen ganztägig. Da die Videokonferenzen im Distanzlernen bereits teilweise um 8.30 Uhr terminiert sind, ist es dringend erforderlich, dass die Kinder der Notgruppen pünktlich morgens kommen. Der Schulbus fährt in der kommenden Woche regulär, bis verlässliche Zahlen vorliegen und wir wissen, ob dieser überhaupt dauerhaft für alle Haltestellen benötigt wird.

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Aktueller Elternbrief
Formular Anmeldung pädagogische Betreuung ab 12.4.
Vollständige Pressemitteilung der Ministerin Gebauer


Wir wünschen allen Familien frohe Ostertage und hoffen sehr, alle Kinder nach den Ferien gesund und munter wiedersehen zu können!

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Hungermarsch trotz Corona - wir  säubern unseren Stadtteil und spenden dabei für soziale Zwecke!

Leider kann unser jährlicher Hungermarsch in diesem Jahr pandemiebedingt nicht wie gewohnt stattfinden. Da wir uns im Rahmen der Umwelt-AG und unserer Leitlinie zur naturverbundenen Schule sehr für unsere wunderbare Umgebung einsetzen, möchten wir in diesem Jahr die Spendenaktion mit einem „Dreck-weg-Tag“ im außerschulischen Bereich koppeln. Vielleicht haben Sie z. B. in den Osterferien mit Ihrem Kind Zeit und Lust, diese besondere Aktion tatkräftig zu unterstützen und somit einen Beitrag für die Sauberkeit in Ihrem Stadtteil zu leisten. Für jeden gesammelten Müllsack können Sie vorab mit Ihrem Kind einen Betrag vereinbaren, der unseren gemeinnützigen Projekten zu Gute kommt.

Dieses Jahr soll die Spende laut Beschluss des Eilausschusses der Schulkonferenz zu gleichen Teilen gehen an
- unsere Partnerschule in Ruanda
- Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst


Nähere Informationen zu den Spendenzielen und unserer Aktion erhalten Sie zeitnah über eine eigens eingerichtete Seite in itslearning.dabei


19.03.21 Aktion der Garten- und Umwelt-AG

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Ein bisschen "Normalität" in diesen besonderen Zeiten - Ausgabe von Bällen für alle Klassen am 18.03.21

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Schulbetrieb ab 08.03.21 (Auszug aus der Schulmail vom 5.3.21):

Regelungen für die Grundschulen

• Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt. Maßgeblich hierfür sind weiterhin die Regelungen in der SchulMail vom 11. Februar 2021.

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Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem aktuellen Elternbrief


erste zarte Frühlingsboten auf dem Schulhof

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Detailplanung zum Wechselunterricht ab 22.2.21

Liebe Eltern,
wie bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, startet ab Montag, dem 22.02.21, in allen Grundschulen NRWs der Wechselunterricht. Wechselunterricht bezeichnet laut Schulministerium dabei die Aufteilung von Lerngruppen in konstante Schülergruppen, die im rhythmisierten Wechsel mit anderen Schülergruppen zu unterschiedlichen Zeiten in Präsenz und Distanz unterrichtet werden. Sie erhalten von der Klassenleitung die genaue Einteilung, ob Ihr Kind zur Gruppe A oder B gehört. Wir bitten Sie, bis Freitag Mittag an der Umfrage über itslearning teilzunehmen, ob Ihr Kind an den Präsenztagen die OGS / Betreuung besucht bzw. für die pädagogische Betreuung an den Tagen des Distanzlernens angemeldet wird.

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Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Elternbrief


Los geht es...
Die UV-C Luftreiniger werden in die Decken der Klassenzimmer eingebaut, damit am 22.2.21 alles fertig ist...

 

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HELAU AUS Knittkuhl

Der Zoch kütt... Knittkuhl HELAU!

Wir sind wirklich überwältigt von all den schönen Fotos der liebevoll gestalteten Karnevalswagen für unseren virtuellen Umzug. Der komplette Film mit den insgesamt 123 Mottowagen ist in itslearning zu sehen.

Wir wünschen allen ein schönes Karnevals-Schnee-Wochenende!

Knittkuhl mottowagen
Devin Klasse 1b

 


Elternbrief zum Wechselunterricht / Anmeldung pädagogische Betreuung ab 22.2.21

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen.

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Erste Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief

Zur Anmeldung für die pädagogische Betreuung nutzen Sie bitte dieses aktualisierte Formular

 


Aufruf zur Wagenbau-Challenge

Knittkuhl: Helau!

Karneval

 


Aussetzen des Präsenzunterrichts verlängert bis 12.2. - neues Formular für die pädagogische Betreuung

Wie Sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, schließt sich das Land NRW den Beschlüssen der Bundesregierung an, sodass alle Schulen in NRW bis zum 12.02.21 weiterhin geschlossen bleiben und kein Präsenzunterricht stattfindet. Bitte teilen Sie über die Klassenleitung möglichst zeitnah schriftlich im aktualisierten Formular mit, falls Sie von der pädagogischen Betreuung in den kommenden zwei Wochen Gebrauch machen möchten.
Bitte beachten Sie, dass nach Schulkonferenzbeschluss die beweglichen Ferientage an unserer Grundschule wie folgt geregelt sind:

  • Freitag, den 12.2.21
  • Montag, den 15.2.21
  • Dienstag, den 16.2.21   

An allen genannten Tagen ist unterrichtsfrei (keine Videokonferenzen im Rahmen des Distanzlernen) und auch die OGS / Betreuung / pädagogische Betreuung sind an diesen Tagen geschlossen.

downloadsEinen aktuellen Elternbrief und
das Formular finden Sie hier zum Download


Schnee-Impressionen vom 25.01.2021

 

schneemann tischtennis

schnee schulhof

 


ACHTUNG: Der Schulbus fährt während der Schulschließung nach einem Sonderplan:

Die Maskenpflicht gilt auch an den Haltestellen!

07:50 Uhr Wendeschleife (Am Weinberg)
07:52 Uhr Stratenhof
07:56 Uhr REWE
07:57 Uhr Luckemeyerstr
08:00 Uhr Schellbergweg / Am Bongard
08:02 Uhr Rothäuser Weg
08:10 Uhr Schule Am Mergelsberg 1

 

Einzige Rückfahrt am Mittag: 13:30 Uhr
Schule Am Mergelsberg 1
13:40 Uhr Schellbergweg
13:41 Uhr Altenheim (REWE)
13:43 Uhr Luckemeyerstr.
13:47 Uhr Rothäuser Weg

 


 

Impressionen vom Lockdown

Freitag, den 08.01.2021

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Aussetzen des Präsenzunterrichts ab 11.1. - Einrichtung von Betreuungsgruppen

"Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

. Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt...." (die vollständige Schulmail finden Sie hier)

Alles Wichtige (auch das Antragsformular für die pädagogischen Betreuungsgruppen) entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.

 

 


 

Wir wünschen allen Familien ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2021!

Wenn wir uns in der Schule wiedersehen, erhält jedes Kind eine coole "Knittkuhl-Maske" – freundlicherweise finanziert von der Bezirksvertretung 7 und der neuen Bezirksbürgermeisterin Frau Dr. Icking. Unsere Schülerpräsidentin und unser Schulpräsident haben schon einmal probiert, ob die Masken auch passen.

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Frohe Weihnachten

wünscht das Kollegium der GGS Knittkuhl

 

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downloads11.12.2020

Liebe Eltern,
hier finden Sie wichtige Informationen zur Befreiung vom Präsenzunterricht vom 14.12.-18.12 und zur Notbetreuung am 07.01. und 08.01.2021 (verbindliche Anmeldung bis 16.12. dringend erforderlich!)

ACHTUNG: Der Schulbus fährt an diesem Tagen nach einem Sonderplan:

07:50 Uhr      Wendeschleife (Am Weinberg)
07:52 Uhr      Stratenhof
07:57 Uhr      Luckemeyerstr
08:00 Uhr      Schellbergweg / Am Bongard
08:02 Uhr      Rothäuser Weg
08:10 Uhr     Schule Am Mergelsberg 1


Unsere Weihnachtskarte 2020 und der Weihnachtsbrief 1 und Weihnachtsbrief 2

Weihnachtskarte2020 Titel

 

Weihnachtskarte2020 aufgeklappt

 


 

Liebe Eltern,
der Info-Abend zum Thema "Mediennutzung bei Kindern" am 1.12.20 muss pandemiebedingt auf einen Termin im Frühjahr / Sommer 2021 verschoben werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 

Notbetreuung am 21.12. und 22.12.
(nur nach vorheriger verbindlicher Anmeldung bis zum 7.12.)

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Notbetreuung am 21.12. und 22.12. und das entsprechende Formular


11.11.2020

Sankt Martin "light" in Knittkuhl als Überraschung zur ersten Hofpause – ein Trompeten-Trio!

martin

 

 


09.11.2020

WeihnachtskarteTitel

Liebe Kinder unserer Schule,

der Malwettbewerb anlässlich der Weihnachtskarte startet nun bereits zum sechsten Mal:
Bis zum 20.11.20 freue ich mich auf eure Bilder zum Thema: „Ein besonderes Weihnachtsfest an der GGS Knittkuhl in Corona-Zeiten“ (möglichst ohne Weihnachtsmann)
Bitte malt mit Filzstiften / Wachsmalstiften / Wasserfarbe (keine Buntstifte oder Bleistift) auf DINA 4 Blätter in Querformat – eine Jury entscheidet, welche Bilder auf der Weihnachtskarte der Schule veröffentlicht werden.


26.10.2020
Unterrichtsstart nach den Herbstferien

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Elternbrief


09.10.2020

Wir danken an dieser Stelle allen fleißigen Helfer-Eltern, die am letzten Schultag vor den Herbstferien mitgeholfen haben, sowohl das Schulgelände und den Schulgarten als auch die Klassenräume auf Hochglanz zu bringen. Wir wünschen allen erholsame Ferien!

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01.10.2020

Liebe Eltern,
für die anstehenden Herbstferien möchte ich Ihnen folgende Informationen des Ministeriums vom 30.09.20 übermitteln:
Private Reisen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in Covid-19-Risikogebiete
Informationen zu Verpflichtungen bei der Rückkehr nach Deutschland sowie schulrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen
Anlage: Merkblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen „Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende“

Ich bitte Sie eindringlich, die genannten Vorgaben zum Schutze aller zu beachten!


Pflanzaktion im Schulgarten - wir freuen uns auf den Garten- und Verschönerungstag am 9.10., wenn alle mit anpacken!

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Endlich ist die Schulhündin im Einsatz - herzlich Willkommen an Marlie!

Nach bestandener Prüfung kann die Schulhündin Marlie nun endlich ihren Dienst an der GGS Knittkuhl aufnehmen - die Kinder und das Kollegium freuen sich sehr über unseren neuen tierischen Zuwachs!
Mehr zu ihr erfahren Sie hier

 

marlie

 


ACHTUNG: Coronabedingt müssen sowohl der Tag der Offenen Tür als auch das Schulfest am 12.09.20 abgesagt werden!
Anmeldung zum Info-Abend am 15.09.2020 erforderlich

Der Info-Abend für die Eltern der Schulneulinge 21/22 findet  - aller Voraussicht nach - am Dienstag, dem 15.09.20, um 19.30 Uhr statt - unter Wahrung des Hygiene- und Infektionsschutzes (bitte an einen eigenen Stift denken, nur ein Elternteil pro Kind und natürlich mit Mund-Nasen-Schutz). Sollte es das Wetter zulassen, werden wir draußen tagen - bitte melden Sie sich unbedingt vorab zu diesem Info-Abend unter Tel. 8923680 oder per Mail (gg.ammergelsberg@schule.duesseldorf.de) an, sodass im Bedarfsfall eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
An diesem Abend liegen auch Listen für die Anmeldezeiten im Oktober aus, in die Sie sich eintragen müssen. Die offiziellen Anmeldezeiten wurden zur Entzerrung um einige Tage verlängert - hierzu erhalten Sie noch Informationen beim Info-Abend. Denken Sie bitte auch daran, bis zu den Anmeldeterminen Anfang Oktober den Impfstatus Ihres Kindes in Bezug auf den Masernschutz zu überprüfen! (siehe Masernschutzgesetz)
Ab dem 16.9. können Anmeldetermine auch telefonisch vereinbart werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Unsere Anmeldezeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung!):
Donnerstag, den 01.10.20 von 12-15 Uhr
Freitag, den 02.10.20 von 9-13 Uhr
Montag, den 05.10.20 von 9-12 Uhr
Dienstag, den 06.10.20 von 15-18 Uhr
Mittwoch, den 07.10.20 von 11-13 Uhr und von 15-18 Uhr
Donnerstag, den 08.10.20 von 11-13 Uhr


 

Das Kollegium und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGS Knittkuhl begrüßen Sie im neuen Schuljahr und wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute und erfolgreiche Zeit.
Ein ganz besonderer Gruß geht natürlich an unsere neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern: Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder werden einen guten Start haben und wünschen für das Abenteuer Schule alles erdenklich Gute –
selbstverständlich mit Abstand ...

Kollegium

 


Handlungsempfehlung des Schulministeriums: Wenn mein Kind zu Hause erkranktschaubild2

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Elternbrief zum Schuljahresbeginn

07.08.20

Liebe Eltern,
ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder erholsame Ferien genossen haben und sich den Herausforderungen des neuen Schuljahres gemeinsam mit uns stellen werden. Angesichts der allgemein steigenden Infektionszahlen sollten alle Rücksicht und Vorsicht walten lassen, damit ein angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten möglich ist. Wichtig ist vor allem, dass die bestehenden Hygieneregeln weiterhin konsequent beachtet werden und wir den ganzen Vormittag feste Lerngruppen (d. h. konkret der jeweilige Klassenverband) bilden, damit im Erkrankungssfall eine schnelle Rückverfolgbarkeit durch das Gesundheitsamt möglich ist:

  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auf dem gesamten Schulgelände / Toilettenanlagen und in den Treppenhäusern
  • nur im Unterricht bei einer fester Sitzordnung darf der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden (bitte auch wegen der Durchfeuchtung an eine zweite Maske denken),
  • regelmäßiges Handewäschen
  • Beachten der Nies- und Husten-Etikette
  • regelmäßiges Durchlüften der Unterrichtsräume
  • Bei COVID-19-Symptomen sollte Ihr Kind selbstverständlich zu Hause bleiben bzw. muss von der Schule abgeholt werden. Sollten nach 24 Stunden zum Schnupfen keine weiteren Symptome dazu kommen, kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Wir starten den Tag mit einem offenen Beginn, sodass die Kinder ab 8 Uhr die Klassenräume betreten können. Um 8.15 Uhr beginnt dann regulär die 1. Stunde. Am ersten Schultag (Mittwoch, dem 12.08.20) findet Klassenlehrerunterricht von 8.00-11.45 Uhr statt. Der neue Stundenplan gilt ab 13.08. und wird über die Klassenleitungen ausgehändigt. Der Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien nach Möglichkeit draußen statt. Der Religionsunterricht wird nicht nach Konfessionen getrennt erteilt. Auch sind in diesem Jahr wieder einige AG’s möglich, allerdings werden diese im Klassenverband erteilt, damit es zu keiner Durchmischung der Lerngruppen kommt. Im Musikunterricht darf bis zu den Herbstferien nicht gemeinsam gesungen werden. Die Pausen finden versetzt für die Jahrgänge 1/2 und 3/4 versetzt statt.
Ganz wichtig ist uns, dass die Kinder weiterhin mit der Lernplattform „itslearning“ arbeiten, damit im Fall einer Quarantäne wieder auf das Distanzlernen umgeschwenkt werden kann. Daher wird in jeder Klasse eine ipad-AG angeboten und auch in den Lernzeitplänen finden sich Aufgaben über itslearning. Das Distanzlernen soll in diesem Schuljahr laut Ministerium in die Leistungsbewertung mit einbezogen werden.
Auch die OGS- / Betreuungsangebote werden in diesem Schuljahr im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und unter Beachtung des Hygienekonzeptes wieder aufgenommen. Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie von diesem Angebot Gebrauch machen – bitte bedenken Sie, dass während dieser Zeit neue, klassenübergreifende Kontaktgruppen gebildet werden müssen und ggf. neue Infektionsrisiken auftreten. Laut Schulverwaltungsamt gilt allerdings:
"Um es ganz deutlich zu sagen: die aktuelle Situation bedeutet kein Sonderkündigungsrecht. Der Elternvertrag kann fristgerecht nur bis zum 30.04. zum Schuljahresende gekündigt werden. Wir sind nun vereinzelt gefragt worden, ob es auch in der aktuellen Situation die Pflicht zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten gibt. Es gibt gute Gründe dafür und dagegen. Aus unserer Sicht bestehen keine Bedenken, befristet bis zu den Herbstferien Ausnahmen zu zulassen. Dies sollte am jeweiligen Schulstandort zwischen den Beteiligten in der Lenkungsgruppe abgestimmt werden.
Ausnahmen begründen aber keinesfalls einen Anspruch auf gekürzte Elternbeiträge oder geringere Zahlungen für die Mittagsverpflegung."
Bitte sprechen Sie für individuelle Lösungen das Betreuungspersonal an.

Die Schulbuszeiten für die Hin- und Rückfahrten bleiben in diesem Schuljahr unverändert – das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist selbstverständlich weiterhin erforderlich!
In den ersten Schulwochen finden die ersten Pflegschaftssitzungen Ihrer Klassen in der Mensa der OGS statt. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass Sie daran teilnehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass während der gesamten Zeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Pro Kind darf nur ein stimmberechtigtes Elternteil an dem Elternabend teilnehmen.

Wir hoffen alle sehr, dass wir unter diesen Voraussetzungen trotzdem einen guten Schulstart gestalten können und vor allem, dass die Kinder und Lehrkräfte gesund bleiben!

Antje Grüneklee, Rektorin


faktenblatt03.08.2020

Faktenblatt des Ministeriums zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten
zu Beginn des Schuljahres 2020/2021

 

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Einschulung am 13.08.2020

Liebe Eltern der Schulneulinge,

endlich ist es soweit - Ihr Kind wird in Kürze eingeschult. Dies ist sicherlich für alle Beteiligten ein ganz besonderer Tag, jedoch ist dieses Jahr leider auch alles etwas anders, da wir nicht die Möglichkeit haben, die Schulneulinge mit allen Klassen zu begrüßen.
Angesichts der allgemein steigenden Infektionszahlen sollten alle Rücksicht und Vorsicht walten lassen. Wie Sie dem Einschulungsbrief entnehmen konnten, finden drei getrennte Einschulungsfeiern am Donnerstag, dem 13.08.2020 (ohne vorherigen Gottesdienstbesuch) statt:

Klasse 1a: 08.30 Uhr (Frau Kirchgäßner)
Klasse 1b: 10.00 Uhr (Frau Dittkuhn)
Klasse 1c: 11.30 Uhr (Frau Thier)

Wir möchten Sie bitten, sich vor dem Betreten des Schulgeländes an der Desinfektionsstele im Eingangsbereich die Hände zu desinfizieren und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen - das gilt auch für die Schulneulinge!
Bitte tragen Sie sich direkt namentlich in eine Liste ein, sodass nachträglich im Bedarfsfall nachverfolgt werden kann, wer an diesem Tag anwesend war.
Geplant ist, dass die Feier draußen auf unserem großen Sportplatz stattfindet, sodass für ausreichend Mindestabstand gesorgt ist. Trotzdem möchten wir Sie bitten, sich vorab gut zu überlegen, ob an dieser Veranstaltung die komplette Verwandtschaft teilnehmen soll, da ggf. bei schlechtem Wetter in die Turnhalle ausgewichen werden muss. Dort ist dann aus Platzgründen nur ein Elternteil pro Schulkind zugelassen.
Ihr Kind wird dann nach einer kurzen Begrüßung für ca. 45 min. mit der neuen Lehrerin in den Klassenraum gehen - Sie erhalten während dieser Zeit noch wichtige Informationen und haben die Möglichkeit, den Stand des Fördervereins zu besuchen, um sich z. B.  ein Schul-T-Shirt zu erwerben. Leider dürfen wir kein Einschulungs-Café anbieten, da die Einschulungsfeier  keinen „überwiegend geselligen Charakter“ haben darf (CoronaSchVO und der CoronaBetrVO).

Sie haben im Anschluss die Möglichkeit, noch Fotos Ihres Kindes unter Wahrung der DS-GVO (ausschließlich für persönliche und familiäre Zwecke) auf dem Schulhof zu machen - das Betreten der Klassenräume ist aus gegebenen Anlass leider nicht möglich. Für einen reibungslosen Ablauf möchten wir Sie bitten, den Schulhof nach Ende der jeweiligen Veranstaltung zügig zu verlassen, damit es zu keiner Durchmischung mit der nächsten Feier kommt.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen uns allen einen wunderschönen, unvergesslichen Einschulungstag mit gutem Wetter!

Antje Grüneklee (Rektorin) und das gesamte Team der GGS Knittkuhl

 

 


<<  zum Schuljahr 2019 / 2020

 

 

Aktuell 2019 / 2020

 

Wir verabschieden unsere Viertklässler mit einem besonderen Gruß

 

 


 

 

Briefe an die Eltern und Kinder von der Schulsozialarbeiterin Frau Coello und der sozialpädagogischen Fachkraft Frau Seeck-Wiedemann

Newsletter I

Newsletter II

Newsletter III

Newsletter IV

Newsletter V

Newsletter VI

Newsletter VII


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18.06.2020

Liebe Eltern,

am Ende des sehr herausfordernden Schuljahres 2019/2020 möchte ich mich ganz herzlich im Namen des gesamten Kollegiums bei Ihnen bedanken, da Sie das Schulleben durch Ihre engagierte Mitarbeit immer wieder bereichert haben und gerade in den letzten Wochen viel Flexibilität und Verständnis in dieser besonderen Situation gezeigt haben. Wie ein „verantwortungsvoller Normalbetrieb“ nach den Sommerferien konkret aussehen wird, kann ich Ihnen leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen – Sie werden selbstverständlich am Ende der Sommerferien über die Klassenleitungen informiert, wie der Schulbetrieb an den Grundschulen ab Mitte August – abhängig von den Infektionszahlen - ablaufen wird.

Auch dem Förderverein möchte ich an dieser Stelle herzlich danken, dessen Vorstand eine tolle Arbeit geleistet hat; mitfinanziert wurden das Theaterstück „Mein Körper gehört mir“, neue Klassenlektüren, Mund-Nase-Schutz für Kinder und diverse Anschaffungen für die Schule (Spielmaterial für die Pause und den Schulgarten usw.)

Bevor nun die Sommerferien beginnen, hier noch einige Informationen zur personellen Besetzung: Frau Frank kehrt nach den Sommerferien aus der Elternzeit mit halber Stelle an unsere Schule zurück und wird die zukünftige Klasse 3a (ihre ehemalige Klasse) leiten. Frau Bremer wird die Schule nach ihrer einjährigen Abordnung leider wieder verlassen, sodass die zukünftige Klasse 3c von Frau Wolter geführt wird. Frau Lamm, Frau Leiting, Frau Schmalenberg, Frau Schatz, Herr Granderath und Herr Gruß werden im neuen Schuljahr im Rahmen von befristeten Verträgen an unserer Schule weiter tätig sein können. Frau Kosche verlässt unsere Schule leider aus persönlichen Gründen. Frau Poth wird im Schuljahr 2020/201 ein Sabbatjahr einlegen und Frau Stadler ist seit Mitte Mai im Mutterschutz.

Am Donnerstag, dem 25.06.20, findet für die vierten Schuljahre eine etwas andere Zeugnisübergabe statt: Die Klassen erhalten ihre Zeugnisse von 13.30 Uhr bis 14 Uhr in getrennten Bereichen auf dem Schulhof. Aufgrund der Vorschriften des Ministeriums und zur Wahrung des Infektionsschutzes ist die Teilnahme eines Elternteils gestattet (falls wir bei schlechtem Wetter in die Turnhalle ausweichen müssen), jedoch darf die Zeugnisübergabe keinen „Event-Charakter“ haben bzw. dem geselligen Zwecke dienen. Bitte achten Sie darauf, sich vor Betreten des Schulgeländes die Hände zu desinfizieren und einen Mundschutz zu tragen.

Der Unterricht schließt am letzten Schultag, Freitag, dem 26.06.2020, aufgrund der allgemeinen Zeugnisausgabe zu unterschiedlichen Zeiten (der Schulbus fährt immer im Anschluss an das Unterrichtsende für den jeweiligen Jahrgang; OGS und Betreuung finden wir gewohnt statt) Achtung: Der letzte Bus fährt an diesem Tag bereits um 12 Uhr!

Jahrgang 1: Unterrichtsschluss am letzten Schultag um 10.00 Uhr
Jahrgang 2: Unterrichtsschluss am letzten Schultag um 10.40 Uhr
Jahrgang 3: Unterrichtsschluss am letzten Schultag um 11.20 Uhr
Jahrgang 4: Unterrichtsschluss am letzten Schultag um 12.00 Uhr

Die Schule beginnt dann wieder am Mittwoch, dem 12.08.2020.
Abschließend möchte ich dringend an alle Kinder (und Eltern) appellieren, die ausgeliehenen Bücher aus der Schulbücherei bis zu den Sommerferien zurückzugeben. Die „Mahnlisten“ in den einzelnen Klassen sind leider sehr lang!
Sollte Ihr Kind ein Knittcool-Shirt oder Jacke besitzen, die zu klein geworden ist bzw. die nach dem 4. Schuljahr nicht mehr benötigt werden, würde sich Frau Seeck-Wiedemann sehr über die Spende der Schulkleidung freuen, da sie damit Kinder unterstützen kann, deren Eltern sich dies nicht leisten können – vielen Dank im Voraus!

Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern im Namen des gesamten Lehrerkollegiums, des OGS- und Betreuungs-Teams und der Schulsozialarbeiterin erholsame Ferien und einen hoffentlich ruhigen Start in das neue Schuljahr.


10.06.2020

Normaler Schulbetrieb ab 15.06.2020

Liebe Eltern,
wie Sie bereits am Freitag erfahren haben, dürfen wir uns auf den Weg machen, ab dem 15.06.2020 wieder „Normalität in der Schule“ zu leben. Wir sind angehalten, eine Durchmischung der einzelnen Klassen zu vermeiden, sodass wir weiterhin eine versetzte Pausenregelung und unterschiedliche Unterrichtszeiten sowie feste, klassenbezogene Gruppen im Betreuungsbereich haben werden. Alle Klassen werden ab Montag, 15.06.2020 bis Freitag, 26.06.2020 wieder täglich Unterricht bei der Klassenleitung haben. Aufgrund der besonderen Situation des Schulbusspezialverkehrs richtet sich der gestaffelte Unterrichtsbeginn nach den neuen Buszeiten (siehe Busplan Stufe 1, Busplan Stufe 2, Busplan Stufe 3, Busplan Stufe 4).
Folgende Unterrichtszeiten sind für die einzelnen Jahrgänge vorgesehen:


Stufe 1: Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr (offener Beginn zwischen 7.35 und 7.50 Uhr) Unterrichtsende um 12 Uhr
Stufe 2: Unterrichtsbeginn um 8.30 Uhr (offener Beginn zwischen 8.15 und 8.30 Uhr) Unterrichtsende um 12.40 Uhr
Stufe 3: Unterrichtsbeginn um 9.10 Uhr (offener Beginn zwischen 8.55 und 9.10 Uhr) Unterrichtsende um 13.20 Uhr
Stufe 4: Unterrichtsbeginn um 9.50 Uhr (offener Beginn zwischen 9.35 und 9.50 Uhr) Unterrichtsende um 14.00 Uhr


AUSNAHME: Am letzten Schultag (Freitag, den 26.06.2020) findet aufgrund der allgemeinen Zeugnisausgabe verkürzter Unterricht statt – hierzu erhalten Sie noch eine gesonderte Mitteilung!
Wir bitten darum, dass Ihr Kind den Schulhof ohne Ihre Begleitung mit einem Mund-Nase-Schutz (MNS) betritt und sofort in dem ausgewiesenen Zeitfenster (!) mit Abstand den Klassenraum aufsucht. Auch bei der vorherigen Busfahrt besteht selbstverständlich weiterhin Maskenpflicht. Ein Aufenthalt auf dem Schulhof oder Warten auf eine Freundin/einen Freund ist bitte zu unterlassen – auch ein frühzeitiges Erscheinen ist leider nicht möglich!
Im Klassenraum werden zuerst die Hände gewaschen. Danach wird der Platz aufgesucht und der MNS kann abgesetzt werden. In den Klassenräumen gibt es keine Abstandsregelung mehr. Bei durchschnittlich 25 Kindern pro Raum ist dies gar nicht mehr möglich. Die Klassenräume werden weiterhin täglich gründlich gereinigt und regelmäßig während des Unterrichtes gelüftet. Die Pausenzeiten werden im 20-Minuten-Rhythmus klassenweise in getrennten Bereichen auf dem Schulhof abgehalten, damit eine Durchmischung der Lerngruppen vermieden wird.
Der Normalbetrieb bedeutet, dass die Notbetreuung endet, OGS und Betreuung wieder unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten unter Einschränkungen stattfinden (siehe gesonderte Abfrage von Frau Michailidou und Frau Hasse). Die Gruppen werden aufgrund der neuen Vorgaben im Klassenverband und zum Teil in den Klassenräumen betreut. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind ab, ob es nach Unterrichtsschluss alleine nach Hause geht, den Bus nutzt oder noch weiterhin in der Schule betreut wird. Gerade für die jüngeren Jahrgänge wäre es nach unseren Erfahrungen an den Präsenztagen hilfreich, wenn die Klassenleitung gesondert vorab informiert wird, da die Kinder z. T. nicht wussten, ob sie noch weiter in der Schule bleiben sollen. Vielen Dank!
Mit dem Beginn des Normalbetriebes ist auch die letzte Sommerferienabfrage für die OGS hinfällig – ob noch weitere Betreuungsmaßnahmen während der Ferien vom Ministerium organisiert werden, ist mir derzeit nicht bekannt. Daher gilt wieder die ursprüngliche Öffnungszeit in den ersten drei Sommerferienwochen nur für OGS-Kinder. Wenn sich diesbezüglich bei Ihnen etwas verändert hat und Sie keine OGS-Betreuung mehr für die ersten 3 Wochen der Sommerferien benötigen, dann teilen Sie das bitte in der OGS zeitnah telefonisch oder ebenfalls per Mail mit.
Wir hoffen alle sehr, dass Ihre Kinder und auch alle Kollegen/innen gesund bleiben und wir die Zeit bis zu den Sommerferien noch gut bewältigen. Sicher ist der volle Schulbetrieb unter diesen Umständen eine große Herausforderung und birgt meiner Meinung nach auch Gefahren. So sehr wir darauf achtgeben, dass sich Kinder aus unterschiedlichen Klassen nicht über den Weg laufen, lässt sich das aber nicht hundertprozentig verhindern. Allein der Gang zur Toilette kann nicht lückenlos kontrolliert werden.
Es gilt weiterhin: Mit ärztlichem Attest können Sie Ihr Kind vom Unterricht befreien. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Antje Grüneklee (Rektorin)


05.06.2020

Liebe Eltern,

heute erhalten Sie einen Auszug aus der 23. Schulmail des Ministeriums mit Informationen über das weitere Vorgehen im Schulbetrieb. Die vollständige Mail finden Sie auf der Seite des Schulministeriums.
Ich werde Sie zeitnah in einer weiteren Mail darüber informieren, wie wir die Vorgaben ab dem 15.06.2020 für uns umsetzen werden.

Auszug aus der 23. Schulmail:

"Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (23. SchulMail): Veränderte Pandemie-Lage in Nordrhein-Westfalen und Auswirkungen auf den Schulbetrieb ab dem 15. Juni 2020

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und Sachlage hält die Landesregierung – auch in Kenntnis des damit verbundenen organisatorischen Aufwands - die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen bzw. an den Schulen der Primarstufe ab dem 15. Juni 2020 für geboten.


Ab Montag, 15. Juni 2020, gilt daher Folgendes:

I.Weitere Öffnungen in den Schulen der Primarstufe

In den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. Unterrichtskürzungen sind dann in Erwägung zu ziehen, wenn dies aufgrund von Personalmangel unvermeidbar ist. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Ausweitung des Unterrichts gleichmäßig teilhaben. Auf diese Weise erleben alle Schülerinnen und Schüler, auch jene mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an den verschiedenen Förderorten vor Beginn der Sommerferien wieder den vertrauten Unterricht im Klassenverband und damit ein Stück schulische Normalität. Zudem können in dieser Zeit Erfahrungen der zurückliegenden Wochen gemeinsam aufgegriffen und weitere Erfahrungen mit Blick auf das kommende Schuljahr gesammelt werden. Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte und letztlich für uns alle ist dies vor allem aber auch ein Signal, dass Schule nach dem Ende der Ferien so normal wie möglich wieder stattfinden soll.

Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden. Dies ist in der Primarstufe wegen des vorherrschenden Unterrichts im Klassenverband und wegen des Klassenlehrerprinzips, das zusätzliche Fluktuation vermeiden hilft, mit pädagogischen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen gut vereinbar.

Für den Schulalltag bedeutet dies:

Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten. Wichtig ist die Dokumentation der Anwesenheit und der jeweiligen Gruppenzusammensetzung, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen.

Durch die Nutzung fest zugewiesener Räume sind tägliche Zwischenreinigungen nicht erforderlich. Allerdings ist auf eine regelmäßige Durchlüftung zu achten. Die Schulträger gewährleisten in Abstimmung mit der Schulleitung den erforderlichen Hygienestandard auch bei Vollbetrieb. Die Schulleitungen ihrerseits dokumentieren die aus Anlass eines erweiterten Schulbetriebs gegebenenfalls zusätzlich getroffenen Maßnahmen im Hygieneplan (§ 36 Infektionsschutzgesetz).

Überall dort, wo den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020. Kann eine weiterführende Schule für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ein volles Unterrichtsangebot nicht gewährleisten, wird die Notbetreuung in diesen Schulen für nicht beschulte Kinder fortgesetzt.

Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wiederaufgenommen. Einschränkungen wird es ggf. durch die Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten geben müssen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden.

Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben. 

II.Teilnahme am Unterricht bei erweitertem Schulbetrieb

Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: 

Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Es gelten – wie bisher schon - die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorerkrankung zu dokumentieren."


Vielen Dank für Ihr Verständnis, Vertrauen und Unterstützung jeglicher Art.


28.05.2020

Liebe Eltern,
aufgrund von vermehrten Anfragen informiere ich Sie hiermit darüber, dass am Dienstag, dem 02.06.20, aufgrund des offiziellen Ferientags in NRW keine Notgruppen bzw. Präsenzunterricht an Schulen angeboten werden und der Schulbus nicht fährt.
Die OGS hat zu den bekannten Ferienöffnungszeiten von 8-16 Uhr geöffnet -  wir möchten Sie bitten, Ihren Bedarf genau zu prüfen und Frau Michailidou schnellstmöglichst eine Rückmeldung zu geben, falls Ihr Kind am Dienstag kommen wird:
sofia.michailidou@awo-duesseldorf.de
Es gelten weiterhin die besonderen Vorgaben in Bezug auf Hygiene, Gruppengrößen, Mundschutz-Pflicht, Abstandsregelung etc.

Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 wurden im Eilauschuss der Schulkonferenz wie folgt terminiert:

  • Freitag, den 12.02.2021
  • Rosenmontag, 15.02.2021 (Brauchtumstag)
  • Dienstag, 16.02.2021
  • Freitag, den 14.05.2021

Ich wünsche Ihnen schöne Pfingsttage!


20.05.2020

WICHTIG: Abfrage Betreuungsbedarf in den Sommerferien Rückgabefrist bis 28.5.2020

Liebe Eltern,
das Schulamt Düsseldorf bittet alle Grundschulen darum, eine Abfrage zu starten, wie der konkrete Betreuungsbedarf während der Sommerferien an den einzelnen Schulstandorten voraussichtlich aussehen wird, um diese Prognose dem Ministerium weiterzuleiten. Seitens des Ministeriums gibt es leider noch keine Vorgaben, ob die Notgruppen-Regelung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, während der Ferienzeit weiter aufrechterhalten bleibt.
Wir gehen davon aus, dass die OGS im Notbetrieb in den ersten drei Ferienwochen (vom 29.06.-17.07.2020) zwar geöffnet hat, jedoch weiterhin die besonderen Vorgaben in Bezug auf Hygiene, Gruppengrößen, Mundschutz-Pflicht, Abstandsregelung etc. wegen COVID-19 eingehalten werden müssen. Das heißt konkret, dass ein Ferienprogramm, wie Sie es aus den vergangenen Jahren gewohnt waren, nicht durchführbar ist und auch keine Ausflüge oder Angebote von externen Anbietern stattfinden dürfen. Auch wird es eine gesonderte Regelung in Bezug auf die eingenommenen Mahlzeiten geben, die separat bezahlt werden müssen.
Bitte teilen Sie uns über die Klassenleitungen mit, in welchem Umfang Sie voraussichtlich eine Betreuung Ihres Kindes unter diesen Voraussetzungen benötigen - dies gilt nach aktuellen Vorgaben nur für die Kinder, die einen OGS-Platz inne haben. Bitte prüfen Sie Ihren Bedarf sehr genau und geben Sie Ihrem Kind diese Abfrage an dem nächsten Präsenztag mit in die Schule oder schicken Sie diese per Mail an die Klassenleitung. Fehlanzeige ist unbedingt erforderlich!

Ein schönes langes Wochenende wünscht

Antje Grüneklee


Ich benötige keine Betreuung während der Ferienzeit.
Ich benötige Betreuung an folgenden Tagen:_________________________
Name: ____________________________ Klasse: ___________

 


15.05.2020

Liebe Eltern,
die ersten Präsenztage aller Jahrgangsstufen liegen nun hinter uns, und wir waren insgesamt überrascht und sehr erfreut, wie diszipliniert und gelassen die Kinder mit dieser neuen Situation des Unterrichts umgegangen sind. Wir hoffen natürlich sehr, dass durch diese strikte Einhaltung aller Vorgaben die Infektionszahlen weiterhin minimiert werden können. Das Kollegium steht vor vielen, neuen Herausforderungen und sicherlich sind noch nicht alle Fragen – vor allem was die Zukunft betrifft – hinreichend beantwortet.

Fest steht allerdings, dass wir in diesem Schuljahr auf viele lieb gewonnenen Rituale und Festivitäten verzichten müssen. So findet das Singpausenkonzert nicht statt, das Sportfest und der Wandertag dürfen nicht durchgeführt werden und auch die Verabschiedung der vierten Schuljahre im Rahmen einer Musical-Aufführung muss leider abgesagt werden. Wir alle sind sehr traurig über diese notwendige Entscheidung, hoffen aber sehr, dass wir mit den Klassenleitungen der vierten Schuljahre und den Elternvertretern einen Weg finden, den Viertklässlern trotz der schwierigen Zeiten einen schönen Abschied von der Grundschule im Sommer zu gestalten. Ob unser Schulfest im September stattfinden darf, kann momentan noch nicht beantwortet werden. Auch wird die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz nicht tagen können, sondern alle zum jetzigen Zeitpunkt notwendigen Beschlüsse werden im Eilauschuss getroffen.

Besonders freue ich mich, dass seit Ende April Frau Kirchgäßner wieder ihren Dienst aufgenommen hat und uns in dieser schwierigen Zeit des Präsenzunterrichts tatkräftig unterstützt. Frau Haupt und Frau Dornscheidt haben das Kollegium hingegen verlassen.

Bezüglich der Elternsprechtage, die für Ende April terminiert waren, haben Sie die Möglichkeit, die Klassenlehrer/Innen per Mail zu kontaktieren, wenn Sie dringenden Gesprächsbedarf haben und einen Telefontermin bezüglich des Leistungsstands Ihres Kindes wünschen. Bitte haben Sie Verständnis, dass weiterhin keine persönlichen Gespräche in der Schule stattfinden können, zumal der Zutritt auf das Schulgelände derzeit beschränkt ist, um die Anzahl an Personen möglichst gering zu halten.

Eine wichtige Änderung in Bezug auf die Ausbildungsordnung Grundschule erreichte uns in den letzten Tagen:
„§ 8a Sonderregelungen im Schuljahr 2019/2020 zu Versetzungen, Zeugnissen, Wiederholungen

(1) Die Schülerinnen und Schüler werden auch dann in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind.
(2) Die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 beschreiben unter Berücksichtigung der Entwicklung und der Leistungen im gesamten Schuljahr die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Entsprechend § 6 können die Zeugnisse in Klasse 2 und 3 Noten für die Fächer enthalten, in Klasse 4 müssen sie diese enthalten.
(3) Die Klassenkonferenz soll den Verbleib in der Schuleingangsphase oder der bisherigen Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer unterrichtet und berät die Eltern über diese Empfehlung.
(4) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern ein zusätzliches Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben, die Klasse 3 oder 4 freiwillig wiederholen oder im Schuljahr 2020/2021 freiwillig von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase oder von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann.
(5) Eine freiwillige Wiederholung oder ein freiwilliger Rücktritt wird nicht auf die Höchst-verweildauer in der Grundschule oder der Sekundarstufe I angerechnet. Dies ist zu dokumentieren.“

Schließlich möchte ich alle Eltern aus den Klassen 1-3 bitten, den in der Schulkonferenz beschlossenen Elternanteil für das Büchergeld im Schuljahr 2020/2021 in Höhe von 12 € bereits vor den Sommerferien zu bezahlen, damit wir die Schulbücher in den Ferien bestellen und die Rechnungen begleichen können. Bitte geben Sie zum nächsten Präsenztag das Geld passend in einem verschlossenen Umschlag mit Name und Klasse Ihres Kindes versehen bei dem/der Klassenlehrer/in ab. Vielen Dank!
Eltern, die von der Zahlung des Beitrags befreit sind, müssen daran denken, aktuelle Bescheinigungen (BuT, Arge, Düsselpass oder Jobcenter) einzureichen. Liegen diese bis zum 1.6. nicht vor, sehen wir uns leider gezwungen, den vollen Betrag zu erheben. Ich hoffe weiterhin, dass wir diese besondere Zeit gemeinsam gut meistern werden!

A. Grüneklee


07.05.2020

Liebe Eltern,

wie gestern von der Regierung und in der 20. Schulmail verkündet, werden ab Montag, 11. Mai 2020, tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet, sodass jedes Kind bis zu den Sommerferien voraussichtlich an sieben Tagen zur Schule kommt. Für Ihre Planungssicherheit haben wir folgende Tage für die einzelnen Klassenstufen festgelegt (vorbehaltlich der Infektionszahlen bzw. neuere Vorgaben der Regierung). An den anderen Tagen findet das bisher bekannte Distanzlernen über itslearning weiter statt bzw. kann Ihr Kind nach Anmeldung und Nachweis eines systemrelevanten Berufs die Notgruppe besuchen):

1.Schuljahre: 14.05., 20.05, 28.05., 05.06., 12.06., 18.06., 24.06., Zeugnisausgabe am 26.06.
2.Schuljahre: 13.05., 19.05., 27.05., 04.06., 10.06., 17.06., 23.06., Zeugnisausgabe am 26.06.
3.Schuljahre: 12.05., 18.05., 26.05., 03.06., 09.06., 16.06., 22.06., Zeugnisausgabe am 25.06.
4.Schuljahre: 11.05., 15.05., 25.05., 29.05., 08.06., 15.06., 19.06., Zeugnisausgabe am 25.06.
Der Unterricht findet an den jeweiligen Tagen von 8.15-11.45 Uhr statt (offener Beginn ab 8 Uhr).

Der Schulbus fährt nach einem gesonderten Plan (siehe Anlage) – denken Sie auch hier an die Maskenpflicht für Kinder!
Der bewegliche Ferientag am Freitag, dem 22.05., bleibt unterrichtsfrei – an diesem Tag findet auch keine OGS oder Notgruppenbetreuung statt. Das gilt auch für die anderen Feiertage und an den Wochenenden. Das ursprünglich geplante Sportfest am 12.06. und der Wandertag am 22.6. entfallen, stattdessen finden an diesen Tagen ganz normaler Präsenzunterricht statt.
Alle weiteren Vorgaben zur Hygiene, Gestaltung des Unterrichts und Umgang bei Erkrankungen haben Sie bereits in meinem Elternbrief am 30.04. erhalten. Für die weitere Planung wäre es für die OGS / Betreuung sehr hilfreich, wenn Sie bereits absehen können, ob Ihr Kind am jeweiligen Präsenztag auch die Betreuung bzw. OGS in Anspruch nehmen muss. Wir möchten Sie bitten, Ihren Bedarf genauzu prüfen und Frau Michailidou baldmöglichst eine Rückmeldung zu geben: sofia.michailidou@awo-duesseldorf.de
Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass alle Maßnahmen unter Vorbehalt und mit speziellem Blick auf die Gesamtlage der Infektionszahlen starten können und ggf. wieder zurückgefahren werden müssen.
Antje Grüneklee Rektoin


Videos zum Umgang mit Corona

 


∗ Video-Botschaft an alle Kinder und Eltern der GGS Knittkuhl ∗

 

 


05.05.2020

Neuer Busplan PDF Download
(gültig ab Wiederaufnahme des Unterrichts am 07.05.2020)


30.04.2020

Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.

Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass der Unterricht wieder für die Vierklässler am 7. Mai 2020 aufgenommen werden darf. Eindeutig steht fest, dass kein regulärer Unterricht in der bisher bekannten Form gemacht werden kann und soll. Wie heute Mittag in der Schulmail des Ministeriums mitgeteilt wurde, ist ab dem 11. Mai 2020 vorgesehen, dass in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in ihre Schulen gehen können. Wir werden also für die Zeit vom 11.5. bis zu den Sommerferien einen genauen Plan entwickeln, bei dem sich Präsenzunterricht und Formen des Lernens auf Distanz über Itslearning abwechseln, d. h. dass Ihr Kind dann nur an einem (oder zwei) Wochentag(en) in die Schule kommt, da wir räumlich und personell an unsere Grenzen stoßen. Die genauen Unterrichtstage des Präsenzunterrichts teilen wir Ihnen selbstverständlich für Ihre Planungssicherheit zeitnah mit. Auch ich als Schulleiterin war hin- und hergerissen, als ich von dieser Entscheidung erfuhr: Einerseits freuen wir uns darauf, unsere Schülerinnen und Schüler wiederzusehen, andererseits hatte ich als Schulleiterin auch ganz praktische Fragen, wie dieser Unterricht aussehen soll, damit es zu keinen Gefährdungen kommt.

Hygiene
Um einen sicheren Schulbesuch für Ihre Kinder und auch die Kollegen/innen zu ermöglichen, wurden Vorkehrungen in Form eines speziellen Hygieneplanes in Absprache mit dem Schulträger getroffen. Ich bin insgesamt sehr froh, dass zum 1. März 2020 das Reinigungsunternehmen an der GGS Knittkuhl gewechselt hat und während der Schließungszeiten täglich geputzt wurde, sodass einige Mängel, die sich aus den letzten Monaten angestaut hatten, deutlich sichtbar beseitigt wurden. Ihre Kinder werden eingehend mit allen Schutzmaßnahmen vertraut gemacht (Einhalten des Mindestabstands / Nies-Etikette / regelmäßiges Händewaschen bzw.bei Bedarf desinfizieren). Darüber hinaus möchte ich auch an Sie appellieren, von Gesprächen untereinander vor dem Schulhof abzusehen und das Schulgelände nur in dringenden Fällen zu betreten. Es besteht bald die Möglichkeit, direkt im Eingangsbereich der Schule sich die Hände zu desinfizieren. Auch möchte ich darum bitten, dass Gespräche mit Lehrkräften telefonisch erfolgen, um auch hier ein mögliches Ansteckungsrisiko zuminimieren.

Unterricht
Um die Infektionszahlen weiterhin zu minimieren, werden alle Klassen getrennt. Geplant ist, jeweils zwei festgelegte Lerngruppen à max. 14 Kinder zu bilden – die Klassenräume wurden entsprechend eingerichtet, sodass nach einer festen Sitzordnung der geforderte Mindestabstand im Klassenzimmer eingehalten werden kann. Wir starten generell mit einem offenen Beginn ab 8 Uhr, sodass nicht alle Kinder gleichzeitig die Schulhäuser betreten. Auch die Pausen werden versetzt stattfinden, um die Anzahl der Kinder auf dem Schulhof zu begrenzen. Sie werden von den Klassenleitungen noch informiert, in welche Gruppe Ihr Kind eingeteilt wurde. Wichtig wird in den ersten Tagen des Schulbesuchs auch die seelische Betreuung der Kinder sein. Sicher werden wir nicht von 0 auf 100 den Unterricht aufnehmen, sondern uns viel Zeit für die Befindlichkeiten der Kinder nehmen. Selbst wenn sie wieder in ihrer Schule sind, ist doch alles anders und an einen normalen Schulalltagist auch dann kaum zu denken. Alte Lern- und Spielgruppen wird es vorerst auch inder Schule nicht geben. Sowohl im Klassenraum, als auch auf dem Schulhof werden wir anders miteinander in Kontakt treten müssen.

Erkrankungen
Personen mit ansteckenden Krankheiten gehören nach Hause! Darauf ist in der besonderen Situation auch bei leichteren Erkältungskrankheiten ohne Fieber zu achten. Dies gilt nicht für nicht infektiöse Erkrankungen, wie Heuschnupfen. Sofern Ihr Kind in Bezug auf das Corona-Virus (COVID 19) relevante Vorerkrankungen hat, entscheiden Sie bitte - nach Rücksprache mit einer/mArzt/Ärztin, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen –insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesemAngehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Bitte nehmen Siein diesen Fälle Kontakt zur Klassenleitung auf – sie wird Sie entsprechend beraten und Ihnen das erforderliche Antragsformular zur Verfügung stellen.

OGS / Betreuung im Notbetrieb
Wie Sie bereits dem gesonderten Brief von Frau Michailidou entnehmen konnten, wurden auch hier gravierende, auch konzeptionelle Änderungen vorgenommen, um den Sicherheits- und Hygienebestimmungen gerecht zu werden. Bitte prüfen Sie Ihren Bedarf bezüglich OGS / Betreuung sehr genau – auch um zu vermeiden, dass Ihr Kind in diesem Rahmen mit weiteren Personen in Kontakt kommt. Selbstverständlich sind wir in diesen besonderen Zeiten sehr flexibel, was die Abholzeit betrifft, zumal momentan alle OGS-Kurse durch externe Anbieter ruhen. Besprechen Sie mit Ihrem Kind eingehend die wichtigsten Hygieneregeln für den Essensbereich, die von allen Personen unbedingt einzuhalten sind:
-Händewaschen mit Wasser und Seife vor dem Besuch der Mensa / nach jedem Toilettengang-Mindestabstand von 1,5 m in allen Situationen einhalten (beim Betreten des Speiseraums, in einer Warteschlange, am Essplatz)

Mund-Nase-Schutz
Der Einsatz von selbstgenähten Atemschutzmasken hat sich in den letzten Wochen in unserer Notgruppenbetreuung sehr bewährt – gerade auf Fluren und in Garderoben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Kinder undLehrkräfte tragen die bunten Masken sehr gewissenhaft – ich bitte vor allem auch, auf die tägliche Reinigung zu achten! Ich halte diesen Schutz für äußerst sinnvoll, wenn auch nicht zu 100%. Aber gerade, wenn sich wieder mehrere Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten, liegt es nahe, dass ein Atemschutz das Infektionsrisiko senken kann. Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, für Ihr Kind einen Mund-Nase-Schutz, wie er seit vergangener Woche beim Einkaufen und Benutzung des ÖPNV erforderlich ist, zu besorgen und mit Ihrem Kind über den sachgerechten Gebrauch zu sprechen. Der Förderverein der Schule und ein privater Spender haben bereits vorgesorgt und einige Mund-Nase-Schutz-Masken gekauft, sodass auch Kindern, die diesen ggf. mal vergessen haben, einen von uns erhalten können.
N ä h e r e  I n f o s  z u m  r i c h t i g e n  T r a g e n  g i b t  e s  u n t e r: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf

Ich bitte Sie, diese Maßnahme zu unserer aller Schutz zu unterstützen, auch wenn nicht alle von Ihnen von der Notwendigkeit unbedingt überzeugt sein mögen. Ein solidarisches und verantwortungsvolles Handeln ist jetzt oberstes Gebot, um die Erweiterung der Öffnungsmaßnahmen erfolgreich zu gestalten.

Schulbus
Bezüglich des Schulbus-Spezialverkehrs verweise ich auf eine Pressemitteilung: https://www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf
Unser Schulbus fährt aufgrund der geringen Auslastung nach einem gesonderten Fahrplan, den Sie in Kürze erhalten werden. Hier gilt die Maskenpflicht!
Folgende Empfehlungen werden vom Ministerium ausgesprochen:
•Bitte überlegen Sie, ob Ihr Kind zwingend den ÖPNV/Schülerspezialverkehr nutzen muss oder ob Sie die Schule auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können.
•Die Kinder sollten Gedränge beim Einstieg und Ausstieg unbedingt vermeiden. Auch bei der Haltestelle sollten auf Abstände geachtet werden – bitte führen Sie als Eltern an den Haltestellen ggf. Aufsicht! Nach Möglichkeiten sollten die Sitzplätze geordnet eingenommen werden, beginnend am hinteren Ende des Fahrzeugs auf den Fensterplätzen bis nach vorne.
•Bei Zweiersitzen nach Möglichkeit einen Sitzplatz freilassen, auch wenn Masken getragen werden.
•Vermeidung von Gesprächen von Person zu Person.
•Vor Abfahrt des Busses die Sitzplätze einnehmen und diese erst nach Halt des Busses wieder verlassen, um unnötige Berührungen mit Haltestangen und-griffen zu vermeiden.
•Berührungen untereinander vermeiden und möglichst Berührungen im Gesicht unterlassen, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.

Notgruppen:
Die Möglichkeit der Notgruppenbetreuung bleibt wie bisher für alle Jahrgänge in dringenden Fällen weiter bestehen.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass alle Maßnahmen unter Vorbehalt und mit speziellem Blick auf die Gesamtlage der Infektionszahlen starten können. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für Ihr Verständnis und Ihr Entgegenkommen in den vergangenen Wochen bedanken. Nur durch ein weiteres solidarisches Verhalten aller werden wir den Schulstart gemeinsam meistern können. Bei weiteren Fragen scheuen Sie sich bitte nicht, die Klassenleitungen oder mich zukontaktieren.


A. Grüneklee
Rektorin


25.04.2020

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie die neue Schulmail zu Corona und die vorgeschriebene Maskenpflicht im Schulbus ab 27.04.2020. Alle weiteren Regelung, die unsere Schule bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 04.05. betreffen, erhalten Sie im Laufe der nächsten Woche. Sollte Ihr Kind ab 27.04. neu in die Notgruppen aufgenommen werden, so beachten Sie bitte das aktualisierte Formular.

Vielen Dank!

Antje Grüneklee
Rektorin


21.04.2020

Liebe Eltern, 

die Osterferien sind vorbei und Ihre Kinder haben neue Lernaufgaben von ihren Lehrern/Innen über die Lernplattform „Itslearning“ erhalten. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, sich einzuloggen, können Sie sich gerne bei den jeweiligen Klassenleitungen melden. Es geht im Augenblick in der Hauptsache darum, dass die Kinder so gut es eben geht, auf der Grundlage der von uns Lehrkräften angebotenen Materialien ihren bisher erreichten Lernstand stabilisieren und - wenn möglich - einen Lernzugewinn erzielen können, der natürlich nicht so ausfallen kann, wie man ihn im normalen Klassenunterricht erzielen würde. Wir wollen Ihnen, liebe Eltern, keinen zusätzlichen Druck - wegen einer möglichen Leistungsbewertung - machen, wir wollen aber auch nicht den Eindruck erwecken, dass jetzt über das neue "Home-Schooling" die Abarbeitung des Lernstoffs völlig unverbindlich, quasi als Spielerei, erfolgt. Uns ist ebenfalls bewusst, dass Sie zu Hause und unsere Lernvideos unseren Unterricht nicht ersetzen können, aber wir versuchen die Aufgaben und Videos so zu gestalten, dass die meisten Kinder damit selbstständig zurechtkommen sollten. Für diejenigen, auf die das nicht zutrifft, sind wir jederzeit zu erreichen.

Notgruppen:
Die Möglichkeit der Notgruppenbetreuung wird ab dem 23.4. für weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Entnehmen Sie bitte dem Anhang, ob Sie zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehören und geben den Antrag und die Unabkömmlichkeitserklärung des Arbeitgebers (wie bisher) per Mail oder persönlich ab. Folgende Regelungen gelten:

- Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26.04. 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt.
- Mit dem Ende der Osterferien endet zunächst auch die Notbetreuung in Ferienzeiten.
- An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.
- Die Notbetreuung ist durchgängig von Montag-Freitag zu gewährleisten. Etwaige vorgesehene schulinterne Schließungen aufgrund von pädagogischen Tagen oder beweglichen Ferientagen sind abgesagt.
Sie finden diese und weitere Hinweise zur Notbetreuung auf den Seiten des MSB im Rahmen der dortigen FAQ-Liste
(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html).

Schulbusspezialverkehr:
Ich freue mich sehr, dass bereits ab morgen (Mittwoch, den 22.04.20) wieder der Schulbusverkehr für die Kinder der Notgruppe aufgenommen wird. Durch die geringe Anzahl an Kindern ist gewährleistet, dass ein Mindestabstand im Bus eingehalten werden kann bzw. wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit des Schülertransports! Der Sonderplan sieht derzeit folgende Abfahrtszeiten vor:
07:55 Uhr Stratenhof
08:00 Uhr Luckemeyer Str. / danach Rewe
8:10 Uhr Rotthäuser Weg
Aufgrund der individuellen Abholzeiten am Mittag fährt der Bus dann allerdings nicht! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Antje Grüneklee, Rektorin


17.04.2020

Liebe Eltern,

wie Sie bereits der Presse / dem Internet entnehmen konnten, wurde eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das NRW-Schulministerium hat dazu am heutigen Tag verkündet, dass der Unterricht an Grundschulen bis zum 4. Mai ruhen wird und dann erst voraussichtlich eine vorsichtige und schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs geplant ist, sofern es die Infektionszahlen zulassen - vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten. Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Sollten Sie ab Montag, den 20.4.20, Ihr Kind in die Notgruppe schicken wollen, da Sie in einem systemrelevanten Beruf tätig sind, so geben Sie uns bitte baldmöglichst über die Klassenleitungen oder per Mail an das Sekretariat Bescheid und reichen die entsprechende Bescheinigung ein (siehe Anhang). Weiterhin gilt, dass nur solche Kinder in die Notgruppen aufgenommen werden, bei denen nicht der geringste Verdacht einer Corona-Infektion besteht. Auf Sie kommt hier eine besondere Verantwortung zu: Wir müssen uns darauf verlassen, dass nur infektionsfreie Kinder in die Notbetreuung kommen, und nur Sie, als Eltern, können gewährleisten, dass Ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden.

Bezüglich der Vermittlung des Unterrichtsstoffs in den vergangenen und kommenden Wochen möchte ich zunächst ein großes Lob an mein Kollegium aussprechen, die alle als Team versucht haben, so viel Normalität wie möglich in dieser außergewöhnlichen Situation für Sie und Ihre Kinder zu schaffen.
Heute haben wir uns als Kollegium in einer Videokonferenz darüber verständigt, mit der von der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützten Lernplattform „Itslearning“ ab kommender Woche zu arbeiten. Hierzu erhalten Sie noch einen gesonderten Elternbrief mit weiteren Informationen - die Zugangsdaten werden Ihnen zeitnah von den Klassenleitungen übermittelt.

Ich hoffe, dass wir auch die nächsten sicherlich nicht einfachen Wochen gut zusammen meistern werden - bleiben Sie gesund!

Antje Grüneklee
Rektorin



16.04.2020

Anbei das Wichtigste der 14. Schulmail zu Corona des Ministeriums:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.

Wie dies im Einzelnen geschehen soll, möchte ich Ihnen in Ergänzung zu der 13. SchulMail vom gestrigen Mittwoch erläutern:

I. Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.

Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

II. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

1. Hygiene

..

2. Raumnutzungskonzept

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Schulträger.

3. Planung des Personaleinsatzes

Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.

4. Schülerbeförderung

Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung.

Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.

III. Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

IV. Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen

..

5. Lernen auf Distanz

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.

V. Lehrerausbildung

..

VI. Unterstützung bei der Rückkehr in den schulischen Alltag

Die Rückkehr in den schulischen Alltag unter Beibehaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Sie sollten daher auch die psychosozialen und möglichen krisenhaften Aspekte im Blick behalten. Um Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen hierbei nachhaltig zu unterstützen, hat die Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention ein umfassendes Unterstützungskonzept erarbeitet, das Ihnen ab sofort unter

schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html

zur Verfügung steht.

Folgende Unterstützungsangebote stehen konkret bereit:

  • Wiederaufnahme des Schulbetriebs – der erste Tag: Beispielplanung für eine Klassenleitungsstunde und für den Ablauf des ersten Tages
  • Leitfaden: Eine FAQ-Handreichung mit zentralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ergeben, beantwortet aus schulfachlicher und schulpsychologischer Sicht
  • Video-Clips: kurze Videobeiträgen mit Antworten zu zentralen Fragen, die die Schulgemeinschaft bewegen
  • Sicher durchs Abitur: Tipps für Abiturientinnen und Abiturienten, um sicher, stark und gesund durchs Abitur zu kommen
  • Schulisches und schulpsychologisches Krisenmanagement: Konkrete Hinweise auf Basis des Notfallordners zum schulischen und schulpsychologischen Krisenmanagement
  • Telefonische Beratung: Beratungsangebot der Schulpsychologischen Beratungsstellen und des Schulischen Krisenbeauftragten

Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


15.04.2020

Anbei das Wichtigste der 13. Schulmail zu Corona des Ministeriums:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der 12. SchulMail vom 03. April 2020 hatte ich Ihnen zugesagt, am 15. April 2020 über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme sowie über die Ausgestaltung des Schulbetriebes in einem ersten Schritt zu informieren.

Diese Zusage möchte ich heute mit einigen ersten grundlegenden Informationen einlösen. Die nachfolgend dargestellte weitere Vorgehensweise zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen erfolgt dabei auf der Grundlage eines heute gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

Wesentliche Schlussfolgerungen aus dieser Beschlusslage zieht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) wie folgt:

  • Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.
  • Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.
  • Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
  • Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.

Selbstverständlich haben diese und weitere Schritte zum Schutze der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und aller in Schule Beschäftigten unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes zu erfolgen.

Weitere Erläuterungen zu den oben aufgeführten Punkten sowie weitere Informationen übersende ich am morgigen Donnerstag.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


Ich möchte Sie an dieser Stelle erneut darum bitten, uns über die Klassenleitungen / das Sekretariat möglichst zeitnah eine Mail mit Ihrem Bedarf bezüglich einer Notgruppe ab den 20.04.2020 zukommen zu lassen, damit wir sowohl von Schul- als auch von OGS-Seite gut planen können.
Dies betrifft vor allem auch eine eventuelle Notgruppe am Wochenende!
Das entsprechende Formular finden Sie hier.


09.04.2020

Digitales SingPause-Konzert

Nach großer Anstrengung hat es der Musikverein Düsseldorf doch tatsächlich geschafft das digitale SingPause-Konzert 2020 noch vor Ostern auf die Beine zu stellen. Die Produktion geht, am 9.4.2020, um 11.00 Uhr ans Netz. Gehen Sie auf die Seite des Musikvereins unter www.musikverein-duesseldorf.de und schauen Sie auf die Startseite. Dort finden Sie direkt unter dem Startbild eine Kachel zum SingPause-Konzert die einen Count-Down enthält. Klicken Sie dort und es geht los.


03.04.2020

osternLiebe Eltern,
die Herausforderungen, vor die uns die aktuelle Situation stellt, sind für alle Beteiligten nach wie vor groß. Nun starten in Kürze die Osterferien, die eigentlich gar keine richtigen Ferien sind: Keiner wird in den Urlaub fahren, die Freizeitaktivitäten mit den Freundinnen und Freunden sind nicht möglich. Wir alle haben uns auf die neuen Umstände zwar irgendwie eingestellt, hoffen aber sicherlich insgeheim, dass wir bald wieder zur Normalität zurückkehren können.
Wann dies konkret für die Schulen wieder der Fall sein wird, kann ich Ihnen momentan leider nicht sagen – bitte informieren Sie sich auch in der nächsten Zeit über Internet / Presse, wie die Entscheidung des Ministeriums für NRW ausfallen wird. Selbstverständlich halten wir Sie auch auf dem Laufenden, ob der Schulbetrieb ab 20.04.20 wieder regulär aufgenommen werden kann – auch über unsere Homepage.
Wir haben uns im Kollegium darüber verständigt, dass während der Ferien keine neue Lernzeitpläne verschickt werden – Sie als Familie sollen die Zeit nutzen, um sich von den sicherlich nicht einfachen Wochen zu erholen. Sie erhalten von den Klassenleitungen Angebote für eine kreative Beschäftigung mit Ihren Kindern.

Neben Zuversicht und Geduld wünschen wir Ihnen allen weiterhin Gesundheit und natürlich trotzdem ein schönes Osterfest!


Antje Grüneklee
Rektorin


03.04.2020

Anbei das Wichtigste der 12. Schulmail zu Corona des Ministeriums:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.

Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.
Darüber hinaus möchte ich auf folgende Punkte eingehen: ...

II. Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die Vergleichsarbeiten VERA 3 in diesem Jahr in den Ländern freiwillig durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

...

V. Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten

Mit SchulMail vom 6. März 2020 habe ich im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären.
Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen. Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen.
...


VI. Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes

Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.
Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.
Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.

VII. Erweiterung der Notbetreuung

Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen.
Die Schulleitung kann die Aufnahme nur ablehnen, wenn andernfalls die Durchführung der Notbetreuung insgesamt gefährdet wäre (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes). In einem solchen Fall müssen die Schulaufsicht und das Jugendamt beteiligt werden.

Grundlage für diese Erweiterung der Notbetreuung ist die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsstruktur (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Diese können Sie im Bildungsportal unter der Rubrik Notbetreuung abrufen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

VIII. Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten

Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet.
Die andere Hälfte tragen gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit erarbeitet, die Bezirksregierungen werden zeitnah informiert. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen von Eltern hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.

IX. Sonderprogramm des WDR

Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.
Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.
In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.
Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.

...


02.04.2020

Beratungsangebote für Eltern

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Düsseldorfer Beratungsstellen bieten neben einer telefonischen Erreichbarkeit in Corona-Zeiten zwei besondere Unterstützungsangebote an.
Ich bitte Sie, diese Informationen innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches zu kommunizieren und unmittelbar über die einzelnen Einrichtungen an Familien, Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie pädagogische Fachkräfte weiterzuleiten.

NEU: Telefonische Hotline der Düsseldorfer Beratungsstellen in Zeiten von Corona
Das Jugendamt, das Zentrum für Schulpsychologie und die Düsseldorfer Beratungsstellen freier Träger haben bereits in der letzten Woche eine pädagogisch-psychologische Telefon-Hotline gestartet.
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 – 17 Uhr unter 0211 – 8995334.
Die Beratung erfolgt freiwillig, streng vertraulich und kostenfrei.
Weitere Hinweise zum Angebot unter:
www.duesseldorf.de/djeb

NEU: Triple P Online (TPOL) - kostenloser Online-Elternkurs für Eltern in Düsseldorf
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt Triple P ab heute kostenlos als Online-Elternkurs exklusiv für Düsseldorfer Eltern zur Verfügung.
Das Onlineprogramm ist ideal für Eltern mit Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren und ist eines der wirksamsten Elternkurse der Welt.
Weitere Informationen zum Kurs und zur Anmeldung unter:
www.duesseldorf.de/triplep

Melden Sie sich gerne bei weitergehenden Fragen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Sebastian Dreja
Dipl. Psychologe
Leiter der Jugend- und Elternberatung
Koordination Beratungsstellen

Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Jugendamt - Familienförderung -
Jugend- und Elternberatung (51/6.4)
Willi-Becker-Allee 10, Zim. 421
40227 Düsseldorf

Tel. +49-(0)211-89-92446
Fax +49-(0)211-89-29205
E-Mail: sebastian.dreja@duesseldorf.de


27.03.2020

Hier ist ein aktueller Brief der Schulministerin Frau Gebauer


26.03.2020
Zeit auch mal für etwas Nettes:

Briefe an die Eltern und Kinder von der Schulsozialarbeiterin Frau Coello und der sozialpädagogischen Fachkraft Frau Seeck-Wiedemann verbunden mit einem Gruß aus dem Schulgarten

Newsletter I

Newsletter II

Newsletter III

Newsletter IV

Newsletter V

Newsletter VI

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25.03.2020

Dies ist ein Rundschreiben an alle Singpausen-Schulen und deren Schulleitungen, an alle Singleiterinnen und Singleiter, an alle an den Singpausen-Konzerten beteiligten Künstler, an die Intendanz der Tonhalle Düsseldorf, an das Kulturamt, das Schulverwaltungsamt und an den Herrn Oberbürgermeister und die Damen und Herren Beigeordneten:

Nun ist die schon befürchtete Situation eingetreten. Nicht nur Olympia fällt aus, sondern auch leider alle für dieses Jahr angesetzten SingPause-Konzerte in der Tonhalle Düsseldorf. Schauen Sie in den nachfolgenden Link und damit in den Erlass der Landeshauptstadt Düsseldorf:

Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten

Ich habe diesbezüglich auch mit der Schulamtsdirektorin, Frau Ursula Platen, gesprochen und mir bestätigen lassen, dass der Erlass auch auf die SingPause zutrifft.

Frau Rossetto und ich haben mit dieser uns seit einigen Tagen klar gewordenen Entwicklung gerechnet, wollten aber mit einer endgültigen Nachricht bis zu einem Entscheid der Stadtspitze warten.

Wir, Frau Rossetto und ich, bedauern diese Entwicklung sehr, wobei wir natürlich an den Gesundheitsschutz denken, aber auch an die Enttäuschung bei den vielen Kindern, Eltern und Großeltern. Es wären fast 35.000 Menschen in die Tonhalle gekommen, und da ist in der momentanen Lage die Absage unumgänglich, zumal ein großer Prozentsatz der Zuhörerschaft die Großeltern sind, die zu den festgelegten Risikogruppen zählen.

Die Arbeit unserer Singleiter*innen mit den Kindern war nicht umsonst. Die äußerst umfangreichen Konzertvorbereitungen gehen aber nun leider ins Leere.

So geht mein Dank an die Singleiter*innen für die Arbeit in diesem nun tatsächlich schon vergangenen Schuljahr, sowie auch an alle Schulleitungen und das unterstützende Lehrpersonal.

Besonderer Dank an Marieddy Rossetto für die oben erwähnten mehr als umfangreichen Konzertvorbereitungen. Es ist einfach nur traurig, aber auch leider unumgänglich.

Aufgrund eigener Ideen, Gedanken und auch über Impulse einiger Eltern befinde ich mich im Moment in der Vorbereitung zu einem virtuellen SingPause-Konzert. Seit gestern habe ich die grundsätzliche Genehmigung der Tonhalle über Herrn Michael Becker und auch die Zusage aller Mitwirkenden. Frau Rossetto hat ein Konzept entwickelt und ich bin momentan mit der technischen Realisierung und der Bewältigung der Kosten beschäftigt. Sehr wahrscheinlich werden wir dann über die Presse einen konkreten Termin benennen. So könnten dann alle ca. 15.000 SingPause-Kinder in Düsseldorf mit ihren Familien das SingPause-Konzert zu Hause erleben und mitsingen. Jedes SingPause-Kind hat das Liederheft zu Hause. Das "Konzert" würden wir im Netz belassen, damit die Familien immer mal wieder, vor allen Dingen in häuslichen Stresssituationen, auf die SingPause-Lieder zurückgreifen können.

Bleiben Sie alle gesund und lassen Sie uns alle daran arbeiten, dass wir diese große gesellschaftspolitische Herausforderung mit Würde, Anstand und Besonnenheit bestehen.

Mit herzlich Grüßen bin ich

Ihr

Manfred Hill

-Vorsitzender-

am 25.3.2020 - 14.15 Uhr

P.S.:

Es würde mich freuen, wenn es für unsere Idee des virtuellen SingPause-Konzertes von irgendwoher eine kleine Unterstützung gäbe. Der Städtische Musikverein und ich werden den Gedanken jedoch auf jeden Fall realisieren schon alleine um den Familien, die sich gerade in besonders prekären Verhältnissen befinden, mit der hoffnungsvollen grünen Farbe der SingPause und den SingPause-Liedern des Jahres ein wenig Licht und Fröhlichkeit in den Alltag zu bringen.


23.03.2020

Liebe Eltern,
soeben erreichte mich eine weitere Mail des Ministeriums zum Umgang mit Corona in Schulen (siehe auch Link Ministerium:)

Folgende Passagen des Staatssekretärs halte ich für besonders wichtig:

In den vergangenen Tagen bin ich immer wieder gefragt worden, ob der Dienst  in der Notbetreuung nicht Gefahren für die Lehrkräfte mit sich bringt. Immerhin werden an anderer Stelle menschliche Kontakte streng reglementiert,  inzwischen sogar unterbunden. Ohne jeden Zweifel: das oberste Gebot ist auch für mich, Gefahren zu minimieren und Ihre Gesundheit zu schützen. Deshalb haben wir klargestellt – und werden dies gegenüber Eltern auch noch einmal öffentlich tun: In die Notbetreuung dürfen nur solche Kinder, bei denen nicht der geringste Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Allerdings darf die Betreuung in geschlossenen Räumen und von persönlich bekannten Kindern bzw. Eltern auch nicht mit dem Zusammentreffen fremder Menschen in der Öffentlichkeit, das auf zwei Personen beschränkt ist, gleichgesetzt werden. Dort müssen wegen des Infektionsschutzes strengere Maßnahmen greifen.

 Gleichwohl finden im Zusammenwirken mit den Gesundheitsbehörden bereits Abstimmungsprozesse zu weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte beim Infektionsschutz statt. So dringend wir auf die erweiterte Notbetreuung angewiesen sind, so wichtig ist es, dass die Risiken für Lehrkräfte und betreute Kinder bekannt und beherrschbar sind. Dabei ist auch die Versorgung der Lehrkräfte mit Materialien zum Zwecke des Infektionsschutzes unter verschiedenen Gesichtspunkten genau zu bewerten. Und vor allem den Eltern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Wir müssen uns darauf verlassen, dass nur infektionsfreie Kinder in die Notbetreuung kommen. Und nur die Eltern können gewährleisten, dass ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden. Wir werden daher auch von hier einen entsprechenden Appell veranlassen.

Wir werden noch heute auf die Schulträger einwirken, dass notwendige Hygienemaßnahmen in den jetzt noch benötigten Räumen sichergestellt werden.


Den gesamten Text der Schulmail können Sie hier weiterlesen.

Ich möchte Sie an dieser Stelle erneut darum bitten, uns über die Klassenleitungen / das Sekretariat möglichst zeitnah eine Mail mit Ihrem Bedarf bezüglich einer Notgruppe zukommen zu lassen, damit wir sowohl von Schul- als auch von OGS-Seite gut planen können.
Dies betrifft vor allem auch eine eventuelle Notgruppe am Wochenende!
Das entsprechende Formular finden Sie hier.


Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bleiben Sie gesund!

Antje Grüneklee
Rektorin


20.03.20

Liebe Eltern,
durch das Ministerium wurde die bestehende Regelung für die Notgruppen während der Schulschließungen ab dem 23.3.2020 erweitert - ich gebe Ihnen hiermit den Wortlaut der Schulmail weiter:

Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.
Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Ich möchte Sie daher bitten, Ihren Betreuungsbedarf für die nächste Zeit zu prüfen und über die Klassenleitungen / das Sekretariat mitzuteilen, ob Sie nach den neuen Regelungen die Notbetreuung dringend benötigen und ggf auch am Wochenende eine Betreuung in Anspruch nehmen müssen.
Ich bin weiterhin optimistisch, dass wir diese schwere Zeit gemeinsam meistern werden!


Antje Grüneklee
Rektorin


20.03.2020

Liebe Eltern,
nun ist fast schon eine Woche vorbei, dass alle Schulen des Landes geschlossen wurden – ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für Ihr Improvisationstalent und Entgegenkommen bedanken.
Dank Ihrer kurzfristigen Unterstützung war es für uns möglich, einen Notbetrieb an der Schule aufrecht zu erhalten, am dem nur wenige Kinder teilnehmen, deren Eltern in Berufsgruppen arbeiten, die derzeit besonders gebraucht werden.
Auch diesen Eltern gebührt unser aller Dank und Respekt!
Sicherlich ist die Situation für uns alle zu Hause nicht einfach und die tägliche Bewältigung des Lernpensums stellt den ein oder anderen vor eine große Herausforderung. Uns ist diese besondere Sachlage bewusst und bitte verstehen Sie die Lernzeitpläne als ein Angebot, das nicht in Stress für Sie und Ihr Kind ausarten soll. Sie werden in regelmäßigen Abständen von den jeweiligen Klassenleitungen mit weiteren Lernmöglichkeiten versorgt.
Aufgrund des enormen Mail-Verkehrs waren in den letzten Tagen die Dienstpostfächer des Kollegiums leider überlastet. Wir hoffen sehr, dass seitens des Rechenzentrums an einer Lösung gearbeitet wird, sodass Sie immer zeitnah informiert werden können. Ansonsten appelliere ich an Sie, sich gegenseitig über andere Kanäle die wichtigen Informationen zukommen zu lassen.
Wie Sie der Presse entnehmen können, plant die Stadt Düsseldorf eine digitale Lernplattform. Inwiefern die Überlegungen auch für Grundschulen relevant und umsetzbar sind, bleibt zunächst noch abzuwarten. Sobald uns diesbezüglich weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Wir wünschen Ihnen allen viel Kraft und vor allem Gesundheit!

Antje Grüneklee
Rektorin


Notgruppen ab Mittwoch, den 18.03.2020

Liebe Eltern,
mit meiner Mail vom 13.03.2020 wurden Sie bereits informiert, dass die Schulen zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen ab Mittwoch, 18.03.2020, eine Notbetreuung insbesondere für Kinder der Klassen 1 bis 6 vorhalten müssen. Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler.
Durch die allgemeine Weisung des MAGS vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband zu bilden. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.
Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden. Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein. Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers.
Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche (siehe Anlage der Landesregierung).
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.
Für unsere schulinternen Planungen wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns zeitnah über die Klassenleitungen oder telefonisch dem Sekretariat mitteilen könnten, ob bzw. an welchen Tagen Sie auf das Angebot einer Notbetreuung zurückgreifen werden, bestenfalls bereits mit der entsprechenden Bescheinigung Ihres Arbeitgebers! --> Formular-Download
Hier geht es zu einer FAQ-Liste zur Notbetreuung des Ministeriums


16.03.2020

Liebe Eltern,
die Klassenleitungen haben sich heute Gedanken gemacht, welche Lerninhalte die Kinder in den nächsten Tagen bearbeiten können. Dabei achten wir darauf, dass die Kinder selbständig tätig werden können. Wir
wollen mit den Lernzeitplänen für Beschäftigung der Kinder sorgen. Die Pläne werden den Unterricht nicht ersetzen können, sollen aber der Sicherung und Festigung des Lernstandes der Kinder dienen. Die Pläne sollen Ihnen und Ihren Kindern helfen, aber keinen Stress verursachen, Sie müssen nicht die Rolle der Lehrer/Innen übernehmen. Wenn etwas nicht erledigt werden kann, ist das kein Problem.
Achtung: Aufgrund von erheblichen Server-Problemen beim Versenden von Mails über das Dienstpostfach ist es zu Verzögerungen gekommen - wir hoffen, dass mittlerweile alle Eltern mit den entsprechenden Informationen versorgt sind. Bitte unterstützen Sie sich gegenseitig, da teilweise Mails des Kollegiums aufgrund des hohen Aufkommens nicht versendet wurden. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Lehrerinnen und Lehrer der Schule werden konzeptionell am Medienkonzept, dem Rechtschreibkonzept und den Zeugnisformulierungen weiterarbeiten und auch schulische Aufgaben im Homeoffice übernehmen.
Jeweils am Montag erhalten Sie neue Lernzeitaufgaben für Ihre Kinder.


13.03.2020
Liebe Eltern,
wie Sie bereits den Nachrichten entnehmen konnten, werden allen Schulen in NRW zum 16.03.2020 bis zum Ende der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen, d. h. dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht und der Hungermarsch somit nicht stattfindet.

Folgende Übergangsregelung wurde durch das Ministerium festgelegt:
Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) können Sie Ihre Kinder aus eigener Entscheidung zur Schule schicken, deren Betreuung in einer Notgruppe sicher gestellt wird - bitte informieren Sie uns per Email, wenn Ihr Kind an diesen Tagen voraussichtlich kommen wird.
Wie eine weitere Betreuung ab Mittwoch von Kindern, deren Eltern in einem unverzichtbaren Funktionsbereich tätig sind (inbesondere Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr), gestaltet wird, erfahren Sie zeitnah.

Die Klassenleitungen und das Sekretariat sind wie üblich - zumindest per Email -  erreichbar. Inwiefern Unterrichtsinhalte in den nächsten Wochen weiter bearbeitet werden können, wird Anfang nächster Woche auf Grundlage weiterer Informationen des Ministerium durch die Lehrerkonferenz entschieden.
Alle Kinder der GGS Knittkuhl haben ihr Arbeitsmaterial mitgenommen.
Sie erhalten zeitnah eine Mail über die jeweilige Klassenleitung.


 Flüchtlingsunterkunft Blanckertzstraße wird zur Quarantäne-Station

https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/lehrer-entsetzt-ueber-quarantaene-station-in-fluechtlingsheim-id228643837.html


Alle Piraten und Piratinnen der GGS Knittkuhl wünschen schöne Karnevalstage!

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ACHTUNG!
WICHTIGE MITTEILUNG VON FREITAG, DEM 07.02.2020

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Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen. Wir können nach jetzigem Stand auf Grund der Wetterlage keinen sicheren Schulweg / Schulbustransport garantieren.
Daher teile ich Ihnen hiermit nach Rücksprache mit der Amtsleitung mit, dass am Montag die GGS Knittkuhl aus Sicherheitsgründen geschlossen bleibt (keine OGS / keine Betreuung). Wir hoffen auf Ihr Verständnis - oberste Priorität hat die Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler!

Der Unterricht findet am Dienstag, dem 11. Februar wieder regulär statt.


Vorstellung von Mama Mia mit der Premiere zu "Pinocchio" am 31.01.2020

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Neujahrsempfang des Schülerparlaments mit Marco Schmitz (MdL) am 16.01.2020

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Meet & Greet der DEG: Mathias Niederberger zu Gast in Knittkuhl am 13.01.2020
... und wir sind wieder beim nächsten School's Day am 17.01.2020 dabei!

Zum Artikel der Rheinischen Post >>


WZ-Schulpreis: 1. Platz in der Kategorie "Grundschule" an die GGS Knittkuhl

Ausführlicher Bericht zur Preisverleihung am 9.1.2020 siehe unter WZ Schulpreis


Ökumenischer Weihnachtsgottesdienst am 10.12.19

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Weihnachtskarte 2019

Seit einigen Jahren erfreut sich der Malwettbewerb "Warum gehe ich gerne in die GGS Knittkuhl?" großer Beliebtheit. Eine Auswahl der Kinderzeichnungen erscheint jedes Jahr auf der Weihnachtskarte.

  • Titel
  • Weihnachtskarte1
  • Weihnachtskarte4
  • Weihnachtskarte3


  Exkursion zu "Friday for Future" mit dem Schülerparlament am 29.11.19

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Sankt Martin reitet durch Knittkuhl am 07.11.19

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Besuch des Düsseldorfer Landtags mit dem neu gewählten Schülerparlament am 5.11.19

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Wahl des Schülerpräsidenten und der Schülerpräsidentin

(zum Artikel in der Rheinischen Post klicken Sie bitte hier,  Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba))

rp


Oliver Steller zu Gast in Knittkuhl am Dienstag, dem 24.09.19

Dank der großzügigen Unterstützung unseres Fördervereins gastierte Oliver Steller exklusiv am 24.09.19 in der Turnhalle der GGS Knittkuhl und präsentierte im Duo zusammen mit Thomas Diemer das Kinderprogramm 6 für alle Kinder unserer Schule. Mehr zu seinen Kinderprogrammen finden Sie unter folgendem Link

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Schulfest 2019


Das Kollegium und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGS Knittkuhl begrüßen Sie im neuen Schuljahr und wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute und erfolgreiche Zeit.
Ein ganz besonderer Gruß geht natürlich an unsere neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern: Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder werden einen guten Start haben und wünschen für das Abenteuer Schule alles erdenklich Gute.

kollegium


zum Schuljahr 2018 / 2019

 

Schulsozialarbeit

imageSeit dem 01.08.15 steht unserer Schule eine Schulsozialarbeiter-Stelle unter der Trägerschaft der AWO zur Verfügung. Da Frau Seeck-Wiedemann zum Schuljahr 2019/2020 die Stelle als sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase angenommen ist, sind wir sehr froh, dass die Stelle zum 1.11.19 mit einer neuen engagierten Kollegin, Frau Sina Coello (Download Vorstellungsbrief), besetzt werden konnte.

Selbstverständlich sind Gespräche mit Frau Coello immer auf freiwilliger Basis und streng vertraulich. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen auf sie zuzutreten. Falls Sie Kontakt zu Frau Coello aufnehmen möchten, erreichen Sie sie per SMS oder Anruf über die 0157/30897111oder per E-Mail an sina.coello@awo-duesseldorf.de oder über die Telefonnummer des Sekretariats 0211/8923680

Montags bis donnerstags von 08.15 Uhr - 14:30 Uhr ist Frau Coello in der Schule erreichbar. Zu diesen Zeiten können Sie sie, nach Absprache, in ihrem Büro in Haus 3 (unten) antreffen. Freitags wird eine digitale Sprechstunde nach Vereinbarung angeboten.

 

 

 


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AWO Logo klein

Schuljahr 2021-2022

Wichtige Info für die ersten Tage nach den Sommerferien

Am Mittwoch, dem 10.08., und Donnerstag, dem 11.08., fährt der Schulbus noch nach dem geänderten "Notfall-Plan" wie vor den Sommerferien (ACHTUNG: frühere Zustiegs-Zeiten am Morgen für einige Haltestellen!)
Ab Freitag, dem 12.08., ist wieder der reguläre Plan gültig.


Was für ein herrliches Schuljubiläum am 18.06.22 bei 35 Grad
Vielen Dank an alle Beteiligten, die dies ermöglicht haben!

Hier gelangen Sie zum RP-Artikel vom 15.06.22: "Eine Schule mit langer Vergangenheit"

sekt jubiläum  kollegiumschor

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feuerwehr

plakat

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 Handgemachtes Fondant-Logo auf dem Jubiläumskuchen von Bäckerei Schmalz – vielen Dank an alle Eltern für die Organisation dieser tollen Überraschung!


Sport- und Spielefest auf dem Schulhof am 03.06.22 für die Jahrgänge 1 und 2 - die Klassen 3+4 folgten bei genauso gutem Wetter am 07.06.22

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stufe 2 sportfest

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Endlich installiert - der Basketballkorb!

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Stadtradeln 2022 - die GGS Knittkuhl ist dabei

Es gibt auch dieses Jahr wieder das STADTRADELN in Düsseldorf vom 20.05.-09.06.2022.
Wer es noch nicht kennt: „STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.“ (https://www.stadtradeln.de/darum-geht-es)

Düsseldorf nimmt vom 20.5.-9.6.2022 daran teil (https://www.stadtradeln.de/duesseldorf) und wir haben uns mit einem eigenen Team der GGS Knittkuhl dazu angemeldet - den konkreten Link haben Sie über itslearning erhalten.
Das funktioniert natürlich nur gut, wenn so viele wie möglich dabei mitmachen, mitradeln mit Spaß haben! In der Schule hängen entsprechende Plakate und die Kinder haben auch bereits von den Lehrenden Flyer bekommen. Und jetzt kommt Ihr ins Spiel!
Fahrt alle Rad, nehmt alle daran teil, meldet Euch in unserem Team an und mit etwas Glück und Schweiß gewinnen wir in der Kategorie „Schulteams“.

Gleichzeitig nehmen wir damit am Wettbewerb Schulradeln teil: „Das Schulradeln als "Wettbewerb im Wettbewerb" legt im schulischen Kontext besonderen Fokus auf die wichtigen Zielgruppen Schüler*innen (Stichwörter nachhaltige, gesunde sowie selbst-/eigenständige Mobilität), Eltern (Stichwörter Elterntaxi und Vorbildfunktion) und Lehrkräfte (Stichwörter Pendelverkehr und ebenfalls Vorbildfunktion). Der Sonderwettbewerb Schulradeln findet in Deutschland stets auf Bundeslandebene statt, sprich in den jeweiligen Ländern werden die „Fahrradaktivsten Schulen“ gesucht und sollen im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung prämiert werden. Die Länder schaffen damit einen Anreiz für das Radfahren insbesondere bei Kindern und Jugendlichen und machen das Potenzial des Radfahrens vor Ort sichtbar.“


Besuch aus Ruanda

Am 06.05.22 bekamen wir Besuch vom Lehrer Peter unserer Partnerschule in Ruanda. In vielen Klassen erzählte er den Kindern vom Leben in Ruanda - wie schön zu sehen, dass unsere Spende des Hungermarsches in die richtigen Hände kommt!

besuch ruandalehrer peter

 


Wir danken an dieser Stelle allen fleißigen Helfer-Eltern, die am 29.04.22 mitgeholfen haben, das Schulgelände und den Schulgarten auf Hochglanz zu bringen.
 
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Wir wünschen allen erholsame Osterferien!

 

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Hungermarsch 2022

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Endlich können wir wieder die Tradition unserer Schule aufleben lassen und mit allen Kindern einen Hungermarsch durchführen, mit dem wir auf unser Anliegen hinweisen wollen, Not leidenden Menschen zu helfen. Der Hungermarsch wird bereits seit 1983 an unserer Schule durchgeführt.  Am Montag, den 04.04.2022, liefen wir bei frostigen Temperaturen (aber ohne Regen!) eine 10 km lange Strecke, die durch die Felder und Wälder unseres Schulbezirks führte. Nach dem Marsch werden die Kinder für ihre bestätigte Laufleistung laut Schulkonferenzbeschluss für folgende Zwecke um Spenden bitten:

Ambulanter Kinderhospizdienst
Düsseldorfer Kindertafel
Werkstatt Solidarität Essen
Partnerschule in Ruanda

sonne schule

 


 


20220317 115220Wir wollen mobbingfrei!! - AUF!leben. Düsseldorf

sehr kurzfristig und überraschend wurde die GGS Knittkuhl bei dem Soforthilfe- und Präventionsprogramm "Wir wollen mobbingfrei!!" von und mit Tom Lehel berücksichtigt. Wir freuen uns sehr, dass wir am Donnerstag, dem 17.03.22, für alle Dritt- und Viertklässler das Schulevent „Wir wollen mobbingfrei!!“ als Impulsgeber buchen konnten. Das Programm unterstützt die Grundschulen darin, wirksam präventiv gegen Mobbing zu agieren anstatt erst bei Auftreten von Mobbingfällen zu intervenieren. Die Coronakrise und die langen Phasen, die Schulkindern das soziale Beieinander und Miteinander erschwert und in erheblichen Teilen durch Isolation verunmöglicht haben, setzt Prävention unerwartet in einen neuen Kontext: Die Methodik und Inhalte des aus Tom Lehels Schulevents entwickelten Soforthilfeprogramms WIR WOLLEN MOBBINGFREI!! zielen spezifisch auf das Auseinandersetzen mit der Herausforderung „Gruppe“. Als Aufhänger dienen Themen wie Mobbing, Aggression, soziale Anpassung, Manipulation/Instrumentalisierung, Perspektivenübernahme, Ich- Wir-Denken, Moral/Dilemmata. All dies stellt grundlegende pädagogische Arbeit auf der Ebene des sozialen Miteinanders dar.

ACHTUNG: Der digitale Elternabend muss leider kurzfristig auf Mittwoch, dem 23.03.22, verschoben werden!

Beim digitalen Elternabend möchte die Stiftung mit Ihnen über die Herausforderungen, die Corona Kindern im Hinblick auf soziales Miteinander und soziales Lernen bereitet und über das Gruppenphänomen Mobbing sprechen. Aber auch Mediennutzung / soziale Medien und Cybermobbing sind Themen des Elternabends, der trotz der Ernsthaftigkeit der Thematik unterhaltsam gestaltet ist.

Wir würden uns sehr freuen, Sie zum digitalen Elternabend begrüßen zu dürfen:

18:00-19:00 Uhr
Mittwoch, den 23.03.22
Elternabend digital

Die genauen Einwahldaten entnehmen Sie bitte der Mitteilung der Klassenleitung über itslearning.

tom lehel event

 


Am Donnerstag, dem 17.03.22 (ACHTUNG: ÄNDERUNG ZUM AUSGEGEBENEN TERMINPLAN), findet von 9.45-13.30 Uhr der nächste Präsenztag der für unsere Schule zuständigen Schulpsychologin Frau Clingen statt. Sie berät Lehrkräfte und Eltern bei vielen schulischen Fragestellungen. Wenn Sie einen Gesprächstermin bei ihr wünschen, wenden Sie sich bitte vorab mit Ihrem Terminwunsch an die Klassenleitung oder an die Schulsozialarbeiterin Frau Coello, die ihre Termine an diesem Tag koordinieren wird.


Helau!

Das Kollegium der GGS Knittkuhl wünscht trotz der angespannten Lage schöne Karnevalstage!

karneval 2022

Helau

 


 

 

 Abschaffung der Pool-Testungen ab 28.02.2022

Liebe Eltern,

bitte nehmen Sie den Elternbrief der Ministerin Gebauer zur Kenntnis. Die Verpflichtungserklärung, die einmalig von den Eltern zu unterschreiben ist, folgt zeitnah. Bezüglich der Ausgabe von Schnelltests über die Schule bekommen Sie noch Informationen von den Klassenleitungen im Laufe der kommenden Woche.


 

 

 

ACHTUNG: LANDESWEITE SCHULSCHLIEßUNG AUFGRUND DES UNWETTEREREIGNISSES AM DONNERSTAG, DEM 17.02.2022

Liebe Eltern, soeben erreichte uns die Schulmail, dass aufgrund des vorhergesagten Sturms am morgigen Tag der Unterricht in ganz NRW ausfällt (KEINE NOTGRUPPENBETREUUNG / KEIN DISTANZUNTERRICHT ÜBER VIDEOKONFERENZEN).

Das Kollegium ist nicht vom Dienst befreit, sondern arbeitet an schulinternen Aufgaben. Ich werde Sie im Laufe des morgigen Tages darüber informieren, ob Sturmschäden in der Schule bzw. auf dem Gelände zu verzeichnen sind und ob der Regelbetrieb am Freitag, dem 18.02.22, stattfinden kann.

 

 

 Veränderung des Test-Rhythmus in der Woche vom 31.01.-04.02.22

Liebe Eltern,
leider steigen die Infektionszahlen auch an unserer Schule. Aufgrund der pädagogischen Ganztagskonferenz am 31.1.22 (kein Unterricht; OGS ist von 8-16 Uhr nur nach Voranmeldung geöffnet - Schnelltestung aller Kinder, kein Schulbus!) verändert sich der Testrhythmus:
Am Dienstag, dem 01.02., werden alle Klassen mittels Pooltestung überprüft. Am Mittwoch sind dann erneut die Klassen 1+ 2 und am Donnerstag die Klassen 3+4 mit Pooltestungen an der Reihe.
Wir möchten Sie an dieser Stelle bitten, auch Schnelltestungen am Wochenende / Montag zu Hause durchzuführen oder Bürgertestungen zu vereinbaren, um ggf schon im Vorfeld Infektionen zu erkennen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Für das kommende Halbjahr wünschen wir der ganzen Schulgemeinde viel Unterricht in Präsenz und weiterhin einen besonnenen Umgang mit der pandemischen Lage.


Erforderliche
Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems in den Grundschulen ab dem 26.01.2022

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, muss das Lolli-Testverfahren aufgrund der Labor-Überlastung durch die PCR-Einzelbefunde sehr kurzfristig geändert werden.
Hierzu erreichte uns gestern am späten Abend folgende Schulmail

Auch wenn das Ministerium die Durchführung der Nachtestung mittels Antigen-Schnelltest in der Schule vorsieht, bitten wir darum, dass dieser Test als Bürgertest am Folgetag mit Ihnen als Erziehungsberechtigte durchgeführt wird. Die Aufregung bei den Kindern ist sicherlich bei einem positiven Pool-Test sehr groß, sodass wir denken, dass die Nachtestung besser in die Hände der Eltern gelegt wird, denn Sie können Ihr Kind im Falle eines positiven Testergebnisses am besten auffangen. Selbstverständlich zählt das verspätete Erscheinen Ihres Kindes am Folgetag aufgrund der Terminierung des Bürgertests als entschuldigt.

WICHTIG:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Nachricht über das Vorliegen eines positiven Poolbefunds erreicht! Hierzu werden Sie dann von der Klassenleitung über die bekannten Informationskanäle informiert. Bitte schauen Sie regelmäßig bei itslearning nach aktuellen Mitteilungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis in diesen erneut sehr turbulenten Zeiten – nicht umsonst haben wir uns heute bei der „Weiße-Fahnen-Aktion“ der Grundschulen beteiligt, um zu zeigen, dass wir alle derzeit sehr stark belastet sind.


Änderung der Quarantäne- und Isolationsregelungen (Stand 14.01.22)

Liebe Eltern,

aus gegebenen Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, uns jeden positiven PCR-Befund umgehend zu melden, auch wenn Ihr Kind bereits einige Tage aufgrund von Quarantänemaßnahmen als Kontaktperson die Schule nicht besucht hat. Darüber hinaus eine Information des Gesundheitsamt Düsseldorf zu den wichtigen Änderungen im schulischen Bereich:

"Nach dem Beschluss des Krisenstabs vom 12.01.2022 setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf seit Donnerstag, 13. Januar die Bund-Länder-Beschlüsse vom 7. Januar in Bezug auf die Quarantänedauer, die Möglichkeiten der Freitestung sowie die Priorisierung der Kontaktpersonennachverfolgung um.

Quarantäne- und Isolationsregelungen sowie Freitestung
Allgemein gilt eine Quarantänedauer von 10 Tagen für positiv getestete Personen, ungeimpfte Haushaltsmitglieder und ungeimpfte enge Kontaktpersonen. Dabei können sich Indexfälle und Kontaktpersonen mittels Schnelltest nach 7 Tagen freitesten lassen - für Kinder in Schule und Kindergärten gilt, dass sich Kontaktpersonen bereits nach 5 Tagen freitesten können.

Priorisierung im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung
Entsprechend der Maßgabe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) werden im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung die Priorisierungskriterien des Robert Koch-Institutes (RKI) berücksichtigt. Der Fokus richtet sich hier auf ungeimpften, vulnerablen Gruppen. Alle anderen Kontaktpersonen sollen vom Indexfall informiert werden und sich bestmöglich absondern und testen (keine Quarantäne).

Zu den vulnerablen Gruppen gehören Personen, die ungeimpft sind und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Alter > 60 Jahre
  • Herz-Kreislauferkrankung
  • Lungenerkrankung
  • Nierenerkrankung
  • Stoffwechselerkrankung
  • Krebserkrankung
  • Starkes Übergewicht
  • Schwangerschaft
  • Autoimmunerkrankung
  • Immunsuppression (z.B. durch Organspende)


Der Bereich KiTa/Schule zählt daher nicht zu den vulnerablen Gruppen. Dies bedeutet, dass ab Freitag 14.01.2022 keine Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt im Kontext Schule definiert werden. Das Gesundheitsamt empfiehlt zur Sicherheit bei möglichen Kontaktpersonen eine selbstorganisierte Testung mittels Antigen-Schnelltest für 7 Tage nach Exposition zum Indexfall.
Im Bereich der Kindertageseinrichtung erfolgt bereits durch Landesbeschluss keine Kontaktpersonenermittlung mehr. Einrichtungen der Jugendhilfe werden wie Haushaltsgemeinschaften betrachtet.

Indexfälle werden weiterhin ganz regulär ermittelt.

 

 

 Schulmail vom 06.01.2022 zum Schulbetrieb ab 10.01.2022

Wir empfehlen dringend, dass am ersten Schultag von allen Kindern ein Bürgertest vorgelegt wird!

>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

für das neue Jahr 2022 wünsche ich Ihnen alles Gute, viel Glück und Zufriedenheit und insbesondere, dass Sie gesund bleiben. Ich hoffe, Sie konnten im Kreise Ihrer Familien und Freundinnen und Freunde ein ruhiges Weihnachtsfest und möglichst angenehme Tage rund um den Jahreswechsel verbringen.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche möchte ich Ihnen auf diesem Weg und als Ergänzung zur letzten SchulMail aus dem vergangenen Jahr wenige weitere Hinweise und insbesondere eine neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben ...

 Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche möchte ich Ihnen auf diesem Weg und als Ergänzung zur letzten SchulMail aus dem vergangenen Jahr wenige weitere Hinweise und insbesondere eine neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben.

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben in ihrem Beschluss vom 5. Januar 2022 noch einmal bekräftigt, dass Präsenzunterricht auch in Zeiten des Aufkommens der Omikron-Variante höchste Priorität hat, damit Bildungschancen sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verhindert werden können. Die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie die hohen Impfquoten unter den an Schulen Beschäftigten zeugen nach Auffassung aller Kultusministerinnen und Kultusminister von einem außerordentlichen Verantwortungsbewusstsein der schulischen Akteurinnen und Akteure.

Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe noch stärker ausgebaut werden. Die Aufforderung, diese Angebote oder auch Angebote zur Booster-Impfung wahrzunehmen, wird von Frau Ministerin Gebauer weiterhin nachdrücklich unterstützt. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern.

Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022

Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe werden (ebenfalls am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:
    •    an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich,
    •    an Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe: Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen.
Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung und Entlastung für Sie als Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. An dieser Stelle danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Verfahrens.

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren

Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz
 
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

An dem PCR-Pooltestverfahren („Lolli-Test“) nehmen nur Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der Schulen mit Primarstufe teil. Lehrkräfte und andere Beschäftigte der Schule sind von diesem Testverfahren ausgeschlossen.

Testungen von Beschäftigten

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Qualität und Quantität der Antigen-Selbsttests

Bei allen zum Einsatz kommenden Antigen-Selbsttests handelt es sich um qualitativ hochwertige Produkte, die auf alle bekannten Virusvarianten einschließlich der Omikron-Variante reagieren. Die Tests sind CE-zertifiziert und haben dementsprechend erfolgreich ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.

Auch quantitativ stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausreichend Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Die vertraglichen Vereinbarungen des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Lieferanten erlauben es den Schulen, je nach dem individuellen wöchentlichen Bedarf die notwendigen Tests zu bestellen. Eine ausreichende Versorgung mit Antigen-Selbsttests der Schulen ist damit langfristig gesichert.

Die hier nochmals beschriebenen Regelungen und ergänzenden Maßnahmen sind weitere und wichtige Beiträge, um allen am Schulleben Beteiligten auch im neuen Jahr einen sicheren Schulstart im Präsenzbetrieb zu ermöglichen.

Mir ist bewusst, dass es in den kommenden Wochen bei der Umsetzung der hier beschriebenen Regelungen und Maßnahmen und insgesamt bei der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts weiterhin und ganz wesentlich auf Ihr besonderes Engagement ankommen wird. Für dieses Engagement, das Sie schon während der gesamten Pandemie verlässlich gezeigt haben, danke ich Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
 
 
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
 Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

 

 


 

 

Frohe Weihnachten
wünscht das Kollegium der GGS Knittkuhl

 

Kollegium

 

 


 

Verabschiedung unseres Bezirksdienstbeamten Herrn Kotzolt am letzten Schultag vor Weihnachten

 

Verabschiedung Kotzolt.jpg

 


 

 

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Ministeriums zum optimierten Lolli-Testverfahren ab Januar 2022 downloads
und des Weihnachtsbriefs downloads.

Ergänzungen:
Im Brief des Ministeriums sind keine Aussagen zu etwaigen Quarantänemaßnahmen von Kontaktpersonenseitens des Gesundheitsamtes enthalten, allerdings erfolgt weiterhin eine individuelle Risikobewertung jedes einzelnen Falls durch das Gesundheitsamt Düsseldorf.

Laut Aussage des MSB im Elternbrief zum Testverfahren nach den Weihnachtsferien soll die Ergebnisübermittlung bis 6.00 Uhr am Folgetag erfolgen. Erfahrungsgemäß wird diese Uhrzeit nicht grundsätzlich und immer eingehalten werden können. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kinder erst dann wieder in die Schule kommen können, wenn diese Ergebnisse des Labors vorliegen. Desweiteren kann es natürlich sein, dass Kinder mit negativem Einzelergebnis schon wieder in die Schule zurückkommen, das Gesundheitsamt sie aber im Nachhinein als Kontaktpersonen identifizieren und in Quarantäne schicken muss.
Ebenso bittet das Amt für Schule und Bildung / Gesundheitsamt darum, bei allen Anfragen bezüglich Corona folgende Mail zu nutzen: gesundheitsschutz@duesseldorf.de


Unsere Weihnachtskarte 2021

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Online-Elternabend zum Thema "Mediennutzung bei Grundschulkindern" am 6.12.21 um 20 Uhr

Thema: Bewusster Umgang mit Medien im Grundschulalter
Referent: Koray Coban
, Medienpädagoge

Ihre Kinder kommen, gerade ab dem Grundschulalter, immer mehr in den Kontakt mit Medien verschiedenster Arten. Das erste eigene Handy wird gefordert und der Austausch über soziale Netzwerke wird zunehmend interessant. Plattformen wie YouTube oder TikTok wirken stark polarisierend und stellen uns vor viele Fragen: Wie surft mein Kind sicher? Wie kann ich das Internet positiv für mein Kind nutzen? Sollte mein Kind schon ein eigenes Smartphone haben und YouTube oder WhatsApp nutzen?
In diesem Online-Elternabend werden viele dieser Fragen besprochen und beantwortet. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen und so Tipps für die eigene Medienerziehung mitzunehmen. Der Online-Elternabend ist für Sie kostenlos. Schalten Sie sich entspannt von zu Hause aus zu. Benötigt werden lediglich ein Internetzugang sowie ein Laptop, Computer, Smartphone oder Tablet. Sie müssen sich im Vorfeld nicht anmelden.

Informationen zum Online
-Elternabend
Datum: Montag, 06. Dezember 2021
Uhrzeit:
20:00 Uhr (Dauer: 1,5 Stunden)
Den Teilnahme-Link entnehmen Sie bitte der Einladung, die die Klassenleitung über itslearning verschickt hat.


Annähernd 100 wunderschöne Bilder wurden in diesem Jahr eingereicht, sodass der Jury die Auswahl wieder sehr schwerfiel. 19 Bilder haben es auf die diesjährige Weihnachtskarte "geschafft" - weitere Werke sind im Schaukasten des Fördervereins zu bewundern. Alle eingereichten Bilder können hier eingesehen werden:

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  • 1b
  • 20211128 145128
  • 20211128 145330
  • 20211128 145509
  • 20211128 145653
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  • 20211128 150046
  • 20211128 151605


 

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Malwettbewerb zur diesjährigen Weihnachtskarte:

"Mein Traumschulhof"

Liebe Kinder unserer Schule,

der Malwettbewerb anlässlich der Weihnachtskarte startet nun bereits zum siebten Mal: Bis zum 19.11.21 freuen wir uns auf eure Bilder zum Thema: „Traumschulhof – so stelle ich mir den Schulhof in Knittkuhl vorBitte malt mit Filzstiften / Wachsmalstiften / Wasserfarbe (möglichst keine Buntstifte oder Bleistift) auf DIN A4 Blätter in Querformat – eine Jury entscheidet, welche Bilder auf der Weihnachtskarte der Schule veröffentlicht werden.


Schulinterne Martins-Feier in Knittkuhl am Montag, dem 08.11.21

Auch ohne großen Umzug durch den Ort konnten alle 300 Kinder der GGS Knittkuhl ihre selbst gebastelten Laternen den Mitschülerinnen und Mitschülern präsentieren. Dank der musikalischen Unterstützung von Berufsmusikern aus der Elternschaft entstand am Morgen eine wunderbare Stimmung auf dem Schulhof. Der Förderverein spendete einzeln verpackte Weckmänner, die in den einzelnen Klassen ausgegeben wurden - was für ein schöner Wochenbeginn!

 

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Kippen-Geister in Knittkuhl - Aktion der Garten-AG am 29.10.21

 

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Garten- und Verschönerungstag am Freitag, dem 08.10.21

Liebe Eltern,
vielen Dank für Ihre großartige Hilfe am heutigen Gartentag. Wir waren sehr erfreut über die vielen HelferInnen und die großzügigen Spenden. Wir freuen uns, nach den Ferien davon unter anderem noch weitere Arbeitsgeräte anschaffen zu können. 
Anbei zwei schöne Fotos, die ein bisschen den heutigen Morgen widerspiegeln.

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Familien schöne und erholsame Ferien. 

 

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Anmeldungen für das Schuljahr 2022/2023

Die offiziellen Anmeldezeiten (05.10.-07.10.21) wurden zur Entzerrung um einige Tage verlängert und starten bereits ab Montag, dem 27.09.21:

Montag, 27.09.
Dienstag, 28.09.
Donnerstag, 30.09.

Montag, 4.10.
Dienstag, 5.10.
Mittwoch, 6.10.
Donnerstag, 7.10.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab telefonisch einen konkreten Termin für das Anmeldegespräch und haben Sie Verständnis, dass neben Ihrem Kind nur ein Elternteil teilnehmen kann. Wichtig ist, dass der rosa Bogen der Stadt Düsseldorf von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben zur Anmeldung mitgebracht wird.

ACHTUNG: BITTE HALTEN SIE UNBEDINGT NACHWEISE ZU DEN DREI Gs (GEIMPFT, GETESTET, GENESEN) BEREIT!


Info-Abend für die Eltern der Schulneulinge des Schuljahre 2022/2023

Liebe Eltern der Kinder, die im Schuljahr 2022 / 2023 eingeschult werden,

auch dieses Jahr werden wir pandemiebedingt auf einen Tag der Offenen Tür für Grundschulen verzichten. Damit Sie trotzdem die Möglichkeit haben, unsere Schule kennenzulernen, bieten wir nur nach Voranmeldung einen Info-Abend am Mittwoch, dem 15.09.21, um 19.00 Uhr in der GGS Knittkuhl an. Wir werden Ihnen an diesem Abend Klassenräume zeigen und Informationen zu unserer pädagogischen Arbeit geben - dieser Abend ist vor allem für diejenigen Eltern gedacht, die unsere Grundschule noch nicht kennen.
Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Hygiene- und Infektionsschutzregeln (an einen eigenen Stift denken, nur ein Elternteil pro Kind, vor Betreten des Schulgeländes die Hände desinfizieren und natürlich mit Mund-Nasen-Bedeckung).
Bitte melden Sie sich unbedingt vorab zu diesem Info-Abend unter Tel. 8923680 oder per Mail (gg.ammergelsberg@schule.duesseldorf.de) an, sodass im Bedarfsfall eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.


Klassenpflegschaftssitzungen im Schuljahr 2021/2022

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie folgende Vorgaben des Ministeriums hinsichtlich der kommenden Klassenpflegschaftssitzungen:

"Auch die Schulmitwirkungsgremien können grundsätzlich uneingeschränkt tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Für die Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung), wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2 Coronaschutzverordnung). Für weitere Informationen zum Thema Elternmitwirkung verweise ich auf die SchulMail vom 3. August 2021."


Einschulungsfeier am Donnerstag, dem 19.08.21

Angesichts der allgemein steigenden Infektionszahlen sollten alle Rücksicht und Vorsicht walten lassen. Wie Sie dem Einschulungsbrief entnehmen konnten, finden drei getrennte Einschulungsfeiern am Donnerstag, dem 19.08.21 (ohne vorherigen Gottesdienstbesuch) statt:

Klasse 1a: 08.30 Uhr (Herr Gosebruch)
Klasse 1b: 10.00 Uhr (Frau Schabert)
Klasse 1c: 11.30 Uhr (Frau Lamm)

Wir möchten Sie bitten, sich vor dem Betreten des Schulgeländes an der Desinfektionsstele im Eingangsbereich die Hände zu desinfizieren, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Nachweise bereitzuhalten – das gilt auch für die Schulneulinge! (siehe Regelungen des Ministeriums).
Bitte tragen Sie sich direkt namentlich in eine Liste ein, sodass nachträglich im Bedarfsfall nachverfolgt werden kann, wer an diesem Tag anwesend war.
Geplant ist, dass die Feier draußen auf unserem großen Sportplatz stattfindet, sodass für ausreichend Mindestabstand gesorgt ist. Trotzdem möchten wir Sie bitten, sich vorab gut zu überlegen, ob an dieser Veranstaltung die komplette Verwandtschaft teilnehmen soll, da ggf. bei schlechtem Wetter in die Turnhalle ausgewichen werden muss. Dort ist dann aus Platzgründen nur ein Elternteil pro Schulkind zugelassen.
Ihr Kind wird dann nach einer kurzen Begrüßung für ca. 45 min. mit der neuen LehrerIn in den Klassenraum gehen – Sie erhalten während dieser Zeit noch wichtige Informationen und haben die Möglichkeit, den Stand des Fördervereins zu besuchen, um sich z. B.  ein Schul-T-Shirt zu erwerben. Leider werden wir aus gegebenen Anlass kein Einschulungs-Café anbieten.

Sie haben im Anschluss die Möglichkeit, noch Fotos Ihres Kindes unter Wahrung der DS-GVO (ausschließlich für persönliche und familiäre Zwecke) auf dem Schulhof zu machen - das Betreten der Klassenräume ist leider nicht möglich. Für einen reibungslosen Ablauf möchten wir Sie bitten, den Schulhof nach Ende der jeweiligen Veranstaltung zügig zu verlassen, damit es zu keiner Durchmischung mit der nächsten Feier kommt.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen uns allen einen wunderschönen, unvergesslichen Einschulungstag mit gutem Wetter!

Antje Grüneklee (Rektorin) und das gesamte Team der GGS Knittkuhl

 

Infos Einschulungstag Kontaktnachverfolgung
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Regelungen zu den Einschulungsfeiern laut Runderlass (Stand 08.07.21)

Bezüglich der Einschulungsfeier bitte ich darum, folgende Vorgaben des Ministeriums (siehe Auszug aus dem Runderlass) zu berücksichtigen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und abhängig von der Inzidenzstufe, die noch kurzfristig geändert werden könnte.

"Der Tag der Einschulung ist für die Kinder und ihre Eltern ein bes
onderer Tag, der unbeschwert verlaufen soll.
Um dies sicherzustellen, gelten die jeweils aktuellen Maßgaben für Kulturveranstaltungen nach § 1 Absatz 6 der Corona-Betreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Corona-Schutzverordnung. Dies bedeutet nach dem heutigen Stand konkret, dass die bekannten Hygienemaßnahmen weiterhin und auch bei den Einschulungsfeiern einzuhalten sind:

1. das Tragen von Masken,
2. die Einhaltung von Mindestabständen,
3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mailadressen) und
4. die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses aller teilnehmenden Personen. Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zum Schulstart der Erstklässlerinnen und Erstklässler zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, ihre Kinder unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum kostenlos mit einem Bürgertest testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen) mit Ausnahme derer mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung."

Die Lolli-Testungen finden für Ihr Kind ab dem 23.08.2021 (erste volle Schulwoche) im Rahmen des Unterrichts statt.

Bitte beachten Sie auch unbedingt die Regelungen zu den Reiserückkehrern aus Risikogebieten / Hochinzidenzgebieten!
 


Das Kollegium und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGS Knittkuhl begrüßen Sie im neuen Schuljahr und wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute und erfolgreiche Zeit.
Ein ganz besonderer Gruß geht natürlich an unsere neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern: Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder werden einen guten Start haben und wünschen für das Abenteuer Schule alles erdenklich Gute!

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Flyer zur Einschulung 2021 / 2022

einschulung1  einschulung2

downloads

 


 

Betreuung

Tutti HasseAWO Logo kleinNeben dem Angebot der OGS besteht an unserer Schule auch die Möglichkeit, die Kinder in der Betreuung anzumelden. Diese findet täglich im Anschluss an den Unterricht bis 13.30 Uhr (letzter Schulbus) bzw. 14 Uhr statt.
In einem liebevoll eingerichteten Raum im OGS-Neubau können die Kinder nach Herzenslust spielen oder basteln. Natürlich wird auch gerne das große Außengelände genutzt.
Träger der Betreuungsmaßnahme ist die AWO.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne das Betreuungsteam (Frau Hasse) unter 8923688 oder die Schulleitung.


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Kontakt / Impressum / Datenschutzerklärung

Verantwortlicher gemäß EU-DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze (DSG NRW neu und BDSG neu):

Gemeinschaftsgrundschule Am Mergelsberg

Schulleitung
Rektorin: Antje Grüneklee
Konrektorin: Sonja Hentschke


Am Mergelsberg 1
40629 Düsseldorf

Kontakt zur Schule:
Wenn Sie mit uns persönlich ein Gespräch führen wollen, steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin bei der Sekretärin Frau à Brassard.

Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag 07.30-16.00 Uhr
Dienstag 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag 07.30-13.00 Uhr
Freitag 07.30-13.00 Uhr

 


Hier sind unsere Telefon- und Fax-Nummern:
Sekretariat: 0211-8923680
Fax: 0211-8923686
E-Mail: gg.ammergelsberg@schule.duesseldorf.de

Info Flyer GGS-Knittkuhl

Einen aktuellen Flyer
zu unserer Schule finden
Sie als PDF hier.

Schulträger (äußere Schulangelegenheiten) 
Landeshauptstadt Düsseldorf 
vertreten durch den Oberbürgermeister 
Marktplatz 2
40213 Düsseldorf
info@duesseldorf.de

Rechtsträger der Schule (innere Schulangelegenheiten)
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW
40190 Düsseldorf
poststelle@msw.nrw.de

 

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie ist die bei der Stadt verwendete Erklärung und unterliegt keinerlei Lizenzpflicht.

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte:

Dennis Dübgen

BDSB für Düsseldorfer Schulen

KGS im Dahlacker
Fleher Str. 70
40223 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 89 22 11 0

 

Dr. Christian Finkmann (Gymnasium Gerresheim, Am Poth 60, 40625 Düsseldorf)

Funktions-E-Mail-Adresse lautet:  datenschutz.schulen@schule.duesseldorf.de

 

 

Datenschutzbeauftragter Stadt Düsseldorf

Landeshauptstadt Düsseldorf,
Der behördliche Datenschutzbeauftragte,
Dr. Ralf Reuter,
Marktplatz 3, 40213 Düsseldorf,
Tel.: 0211-8991,
E-Mail:
datenschutz07@duesseldorf.de

 

Allgemeines zur Datenverarbeitung

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

  1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners

 

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

- Name und Adresse, sofern eingegeben

- Kontaktdaten, sofern eingegeben

- Inhalte, sofern eingegeben

- Metadaten wie: - Datum und Uhrzeit des Zugriffs

- IP-Adresse des Nutzers

 

Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

 

Zweck der Datenverarbeitung

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

Die Speicherung anderer Daten dient der Beantwortung von Kontaktanfragen oder Kommunikation mit dem Nutzer. Eine Auswertung der Daten zu anderen Zwecken wie z. B Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

 

Unsere in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen um folgende Leistungen zur Verfügung stellen zu können:

- Infrastrukturdienstleistungen

- Plattformdienstleistungen,

- Rechenkapazität,

- Speicherplatz

- Datenbankdienste

- E-Mail-Versand,

- Sicherheitsleistungen

- technische Wartungsleistungen

 

Alle genannten Leistungen setzen wir zum Betrieb dieses Onlineangebotes ein. Hier findet eine Verarbeitung statt von Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

Verwendung von Cookies

  1. a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.

  1. b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

  1. c) Zweck der Datenverarbeitung

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO.

Wir bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf dieser Grundlage Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles).

Hierzu gehören Name der abgerufenen Webseite, Name der abgerufenen Datei, Datum des Abrufes, Uhrzeit des Abrufs, die übertragene Datenmenge, Meldungen über erfolgreiche Abrufe, Browsertyp mit Versionsangabe, Nutzerbetriebssystem des Nutzers, URL der zuvor besuchten Seite, IP-Adresse, anfragende Provider

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. wie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen) für die Dauer von max. 7 Tagen gespeichert und dann gelöscht. Daten, die im Rahmen einer vorgenannten Ermittlung zu Beweiszwecken erforderlich sind, werden bis zur endgültigen Klärung nicht gelöscht.

  1. e) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen eines Newsletters anbieten.

Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

  1. Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Löschung

  1. Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und

(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,

(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder

(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO

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Tel. 0211 8923680 (Sekretariat)
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